Jonas Reiter
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Jugendliche! Es ist gut, dass wir diese Debatte heute hier im saarländischen Landtag führen, denn es darf bei Jugendbeteiligung nicht passieren, dass es keine Antwort, keine Reaktion auf die Impulse der Jugend gibt. Wir haben es eben schon gehört, wir schauen zurück auf die große Jugendanhörung des Sozialausschusses, die genau morgen vor zwei Jahren begann, und danach folgte erst einmal nichts. An der Stelle sind wir uns einig, aber warum ist nichts gefolgt? Ich war damals noch nicht in aktiver Rolle dabei, aber als eben der eine Finger in unsere Richtung ging, da gingen vier Finger in Ihre Richtung zurück. Die SPD wollte nämlich unterm Strich lieber keinen Antrag machen als einen Antrag ohne die Senkung des Wahlalters. (Beifall von der CDU. - Sprechen.) Ich verstehe ja, dass euch das Thema vielleicht wichtig ist, aber die Sturheit in der Sache hat der Thematik überhaupt keinen Gefallen getan, denn das bedeutet, dass es in den letzten zwei Jahren kein Ergebnis und keine Maßnahmen gab. Ganz ehrlich, mich nervt es einfach ein bisschen, dass wir heute, auch in der Rede der Kollegin Holzner, schon wieder etliche Male das Stichwort Wahlalter gehört haben. Die Debatte haben wir schon zwei Mal hier geführt, sie ist entschieden, bitte akzeptiert das doch und schaut mit uns jetzt nach vorne. (Beifall von der CDU.) Wenn ihr nämlich die Wahlalterfrage als Allheilmittel der Jugendbeteiligung seht, wenn das wirklich eure einzige Antwort auf unsere konkreten Vorschläge ist, dann ist es etwas schwach und einfach unzureichend an der Stelle. Ich sage es noch einmal: Das wäre gegen die übergroße Mehrheit, gegen 71 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer. (Beifall von der CDU.) Wenn ich mir den heute vorliegenden Antragstext der SPD-Fraktion anschaue und mit der Version vergleiche, die mir als damaliger Entwurf der Großen Koalition vorliegt, dann sehe ich, dass das einzige, was sich bei den Forderungen geändert hat, sieben Zeilen mit Rückblick auf die Wahlalterdebatte ist. Das ist einfach zu wenig! - Übrigens, viele Grüße von Timo Mildau, meinem Vorgänger als jugendpolitischer Sprecher unserer Fraktion. Ich will aber nach vorne schauen und einen Blick auf unsere konkreten Vorschläge werfen. (Zurufe der Abgeordneten Braun (SPD) und Ahr (SPD).) Für uns ganz zentral ist die Änderung im KSVG, im Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Zu unse- (Abg. Reiter (CDU)) rem Punkt 1 im Antrag: Können Kinder und Jugendliche beteiligt werden? Nein, Kinder sollen und Jugendliche müssen beteiligt werden. Eine klare Aussage von unserer CDU-Fraktion. (Beifall von der CDU.) In manchen Gemeinden funktioniert das Modell Jugendbeirat, dort soll es gestärkt werden. Das ist aber keine One-size-fits-all-Lösung, sondern wir brauchen eine breite Auswahl an Möglichkeiten, die dann aber nicht als optionales Buffet daherkommen darf, sondern jeder muss sich daraus verpflichtend irgendetwas herauspicken. Deswegen unser Formulierungsvorschlag für eine mögliche KSVG-Änderung: „müssen“ und „sollen“ anstatt nur „können“. Die Forderung nach Kinder- und Jugendbeauftragten als Ansprechpartner in den Kommunen - das findet man auch in unserem Antrag - wäre quasi als Ergänzung der Nachtisch obendrauf. - All das bringt mehr Verbindlichkeit, mehr Verlässlichkeit, aber trotzdem könnte dadurch den individuellen Situationen vor Ort Rechnung getragen werden, auch abseits von festgeschriebenen starren Strukturen, die die Jugend nicht überall durchleben kann. Ich komme zum zweiten Punkt. Dafür stellen wir uns Manuel vor, der Psychologie studiert, aus der Gemeinde Marpingen kommt und seit Kurzem in einer WG in Saarbrücken wohnt. Da er Vorlesungen nur von Dienstag bis Donnerstag hat, ist er über das lange Wochenende oft in Urexweiler. Dort ist er aufgewachsen, spielt Fußball, seine Kumpels sind dort. Und er will sich einbringen, genau so jemanden braucht man in der Kommunalpolitik. Er würde sich auch gerne im Ortsrat in Urexweiler engagieren, aber durch die Zweitwohnsitzsteuer würde man ihm jedes Jahr knapp 300 Euro als Hürde aufbürden. Das macht er dann natürlich nicht. Deswegen ist unsere zweite Forderung im Antrag nach einer Wählbarkeit im Zweitwohnsitz für die Kommunalwahlen. An der Stelle ist mir bis jetzt jeder die Antwort schuldig geblieben. Im Plenum von April war das Kommunalwahlgesetz in Erster Lesung in der Debatte. Der Entwurf geht im Juni in die Anhörung im Innenausschuss. Wir werden als CDU-Landtagsfraktion diese Forderung platzieren und auch einen Änderungsantrag dazu einbringen. In Bayern gibt es das Ganze schon, man muss das Rad also nicht neu erfinden. Man kann sich etwas von den Erfahrungen und den Formulierungen abschauen und davon profitieren. Wir möchten nämlich jungen Menschen den Einstieg in ein kommunales Engagement erleichtern und die Hürden reduzieren. Das wäre wirklich eine wirkungsvolle Sache für viele junge Leute im Saarland. (Beifall von der CDU.) Gehen wir zurück auf die Landesebene. Auch hier brauchen wir neue Ansätze für Jugendbeteiligung. Das Landesjugendparlament kann den Landtag und die Regierung in allen grundsätzlichen jugendpolitischen Fragen beraten und unterstützen. Die Idee ist nicht neu. Unser ehemaliger Landtagspräsident Stephan Toscani hat sie damals aufgeworfen und erste Konzeptansätze dazu erarbeitet. Ein Landesjugendparlament soll jugendspezifische Themen nicht nur lose anhören, sondern auch Beschlussempfehlungen dazu abgeben, welche an den Landtag weitergegeben und auch im Plenum beraten werden müssen. Das wäre eine hohe Verlässlichkeit. Es wird nämlich nicht funktionieren, alle fünf Jahre parallel zur Landtagswahl eine große Jugendwahl durchzuführen. Das würde einen großen Aufwand bedeuten. Fünf Jahre funktioniert im Landtag, für Jugendliche ist es aber eine lange Zeit, diese fixen, starren Strukturen sind an der Stelle nichts. Deswegen halten wir an unserer Idee von vor zwei Jahren fest und wollen für die Zusammensetzung eines solchen Gremiums vorhandene Strukturen nutzen, zum Beispiel die gewählten Schülervertreter, die aus dem gesamten Saarland kommen. Es gibt also eine flächendeckende Abbildung der Jugend im Saarland. Es gibt einen guten Austausch in allen Schulen, also auch Transparenz und die Einbindung in beide Richtungen. Eigentlich kann die SPD-Fraktion auch nicht dagegen sein, denn im Landeshaushalt habt ihr für das aktuelle Jahr zumindest 10.000 Euro dafür bereitgestellt. Mindestens genauso spannend finde ich unseren dritten Ansatzpunkt, nämlich die Einführung eines Jugend-Checks im Gesetzgebungsverfahren. Damit können die erwartbaren Auswirkungen für junge Menschen direkt schon im Gesetzgebungsverfahren von der Landesregierung, vom Landtag stärker beachtet werden. Mit dem Jugend-Check als Prüf- und Sensibilisierungsinstrument für Jugendtauglichkeit und Generationengerechtigkeit kann eine wirksame Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen erreicht werden. Auch hier muss das Rad nicht neu erfunden werden, als Vorbild für einen solchen Jugend-Check kann die Projektstelle Jugend-Check Thüringen oder das Kompetenzzentrum Jugend-Check auf Bundesebene dienen. Wenn wir ein solches Instrument bei uns im Gesetzgebungsverfahren fest etablieren würden, wäre es wirklich eine große Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ganz wichtig für mich ist, dass wir heute am Anfang der Diskussion über weitere Möglichkeiten der Jugendbeteiligung stehen. Deswegen ist es umso wichtiger, heute nicht nur wohlklingende Formulierungen und lose Ankündigungen zu beschließen, sondern wir müssen eine klare Richtung einschlagen und das Tempo erhöhen. Es soll keineswegs bedeuten, dass das Thema Ju- (Abg. Reiter (CDU)) gendbeteiligung für uns damit erledigt wäre, sondern wir verstehen unseren Antrag als ersten konkreten Diskussionsimpuls. Es muss zeitnah konkrete Verbesserungen geben, die überall mehr Verlässlichkeit, mehr Verbindlichkeit garantieren. Da erwarten wir von Ihnen, Farbe zu bekennen, liebe SPD. Ich komme noch ganz kurz zur AfD. Ich war, ehrlich gesagt, ein bisschen überrascht, dass Sie zu dem Thema einen korrespondierenden Antrag eingereicht haben. Als ich den Antrag gelesen habe, wurde mir aber schnell klar, dass Sie unter Jugendbeteiligung und Jugendpolitik eigentlich nur Bildungspolitik verstehen. Wenn Ihnen dazu nur die drei Sätze einfallen, dann hätten Sie sich den Antrag dazu auch sparen können. Liebe SPD, wenn Ihnen die Zustimmung zu guten CDU-Anträgen mit konkreten Inhalten heute wirklich so schwerfällt, dann enthalten Sie sich wenigstens und unterstützen so die gelebte Jugendbeteiligung auch von uns als CDU-Fraktion. Bei uns gibt es ehrlicherweise weniger junge Abgeordnete in unserer Fraktion, aber die Jugendpolitik wird vom Jüngsten verantwortet, also auch eine Form der Jugendbeteiligung, für die ich nur werben kann. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
