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Petra Berg

26.04.2023 Sitzungen 17/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind für die Sprachmittlung insbesondere in Gerichtsverhandlungen, in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in notariellen Angelegenheiten unverzichtbar. Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen dient dabei als Qualifikationsnachweis und ersetzt die Beeidigung im Einzelfall. Die Voraussetzungen und das Verfahren der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen für gerichtliche und notarielle Angelegenheiten sind im Saarland bislang einheitlich im Saarländischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Am 01. Januar 2023 ist nun das Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern in Kraft getreten. Das Gerichtsdolmetschergesetz enthält bundeseinheitliche Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Dolmetscher*innen, die zur Sprachübertragung in Gerichtsverhandlungen hinzuzuziehen sind. Gebärdensprachdolmetscher*innen und Übersetzer*innen sowie die Sprachmittelung in staatsanwaltschaftlichen und notariellen Angelegenheiten erfasst das Bundesgesetz hingegen nicht. Mit Inkrafttreten des Gerichtsdolmetschergesetzes wurde die landesrechtliche Regelung für den Bereich der gerichtlichen Dolmetscher*innen obsolet. Zudem gelten bundesrechtlich nun höhere Qualifikationsanforderungen für gerichtliche Dolmetscher*innen als landesrechtlich für die übrigen Sprachmittler*innen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die landesrechtlichen Beeidigungsregelungen für diejenigen Sprachmittler*innen, die vom Gerichtsdolmetschergesetz nicht erfasst werden, an die Regelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes angepasst werden. Dies dient der Schaffung eines einheitlichen Befähigungsstandards sowie eines einheitlichen Beeidigungsverfahrens für Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen, die im gerichtlichen, im staatsanwaltschaftlichen und im notariellen Bereich tätig sind. Infolge dieser Anpassung müssen sich auch Sprachmittler*innen, die noch nach den bisherigen landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt wurden, neu beeidigen lassen. Diesem Umstand wird im Gesetzentwurf durch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 Rechnung getragen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf gebührenrechtliche Entlastungen: Ausgehend von einer Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes mit Wirkung vom 01. Januar 2023 sieht er eine Gebührenbefreiung für ehrenamtliche Betreuer*innen vor, soweit diese zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen müssen. Da eine solche Pflicht zuvor nicht bestand, entgehen dem Land insoweit keine bislang generierten Einnahmen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt ein umfassend vorbereiteter Gesetzentwurf vor, dessen Neuregelungen erforderlich sind, um insbesondere einen einheitlichen Qualitätsstandard für allgemeinen beeidigte Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Saarland zu gewährleisten. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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