Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut legt die AfD-Landtagsfraktion einen populistischen und reißerischen Antrag vor. Die CDU-Landtagsfraktion wird diesen ablehnen. Denn die AfD-Fraktion arbeitet, wie wir das bereits kennen, nur mit Teilinformationen, mit denen versucht wird, auf die falsche Fährte zu führen. Die Zusammenhänge werde ich nun aber gerne aufklären. Das nationale Waffenregister, das Sie ja in den Mittelpunkt Ihres Antrages stellen, ist eben nicht dafür vorgesehen, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern dient den Behörden als wichtiges Hilfsmittel und den Polizistinnen und Politzisten als Mittel des Selbstschutzes und zur Eigensicherung. Angesichts dessen ist die Forderung nach entsprechenden Angaben in allen Veröffentlichungen nicht zielführend. Beim Nationalen (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Waffenregister geht es eben nicht ausschließlich darum - ich zitiere aus der Antwort auf die AfD-Anfrage -, „eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes“ zu schaffen, sondern vor allem auch darum - erneut die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der AfD -, „eine Tatsachengrundlage (…) für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen“ zu schaffen. Das verschweigen Sie in Ihrem heutigen Antrag, daher weise ich darauf extra hin. Ich habe die gestrige Konferenz der Deutschen Polizeigewerkschaft in Kirkel dafür genutzt, mich auch über diese Fragestellung mit etlichen Polizistinnen und Polizisten zu unterhalten. Das Nationale Waffenregister wird, so wurde mir gesagt, regelmäßig genutzt. Wenn eine Durchsuchungsmaßnahme ansteht, wird in der Regel vorab geprüft, ob die Person oder andere Personen im jeweiligen Haushalt über waffenrechtliche Erlaubnisse und Waffen verfügen. Wenn bekannt ist, dass im Haushalt Waffen vorhanden sind, kann das polizeiliche Vorgehen neu bewertet und angepasst werden. Die AfD fordert mehr Datenerfassung, das ist meiner Kenntnis nach im Saarland bereits in Arbeit. Das Vorgangsbearbeitungsprogramm PO-LADIS wird gerade durch ARTUS ersetzt. Diese Daten sind Grundlage für die bundesweite Polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Dazu, welche Eingabefehler in den entsprechenden Programmen vorhanden sind, können wir uns gern im Innenausschuss vortragen lassen, wir können dann gemeinsam überlegen, ob es da noch weiterer Felder bedarf. Es ist, glaube ich, unsere Aufgabe als Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker, darauf hinzuweisen, was wir brauchen, um die entsprechende Datengrundlage zu haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einer erneuten Änderung des Waffenrechtes - die letzte Änderung liegt zwei Jahre zurück - müssen die bestehenden Regelungen evaluiert und konsequent vollzogen werden. Extremisten, Kriminelle und psychisch kranke Personen, die nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen aufweisen, müssen nach bereits jetzt bestehender Rechtslage konsequent entwaffnet werden und dürfen auch keinerlei Zugang zu Waffen haben. Ich spreche mich deshalb hier ganz bewusst eindeutig gegen einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen aus. (Beifall von der CDU und bei der AfD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jüngsten Vorfälle in Hamburg, die nur wenige Tage zurückliegen, machen eine breite Diskussion über die innere Sicherheit in Deutschland erforderlich, gerade auch mit Blick auf die Besitzer von illegalen Waffen. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie die Besitzer illegaler Waffen dingfest gemacht werden können, wie wir diese Personen entwaffnen können. Darüber sollten wir uns aber nicht hier und heute unterhalten, sondern an anderer Stelle. Ich glaube, die Diskussion braucht eine breite Grundlage, wir brauchen eine intensive Erörterung, aber die sollten wir nicht hier führen. Die CDU-Landtagsfraktion wird den Antrag der AfD-Landtagsfraktion aus den genannten Gründen ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
