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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 15.03.2023 Sitzungen 17/12

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete und Kollegen! Liebe Zuhörer! Das Einbringen dieses Antrags zum Thema Waffenrecht in diese Plenarsitzung erfolgte wenige Stunden vor der schrecklichen Tat in Hamburg mit acht Toten. Ich möchte im Namen meiner Fraktion und, so glaube ich, im Namen von uns allen die Verletzten und Hinterbliebenen unseres tiefsten Mitgefühls und unserer Anteilnahme versichern. Unsere Trauer gilt den Toten. (Beifall von der AfD.) Das Thema „Waffen“ steht angesichts der Ereignisse nun wieder verstärkt auf der Agenda, ist in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Waffenrecht ist zwar ein originäres Bundesrecht, durch die starke Verzahnung beispielsweise mit den Landesjagdgesetzen und durch die Einbindung der Gemeindeverbände als im Regelfall zuständige Behörden zum Vollzug des Gesetzes stellt es aber ein Thema dar, das im Landtag durchaus behandelt werden sollte. Dies gilt umso mehr, als auch im Saarland Waffen bei Taten zum Einsatz kommen und dies die Bevölkerung immer stark bewegt. Es gibt aber, das muss man erwähnen, im Saarland auch Tausende sehr zuverlässige und unbescholtene Legalwaffenbesitzer, etwa Jäger, Sammler oder Sportschützen. Der vorliegende Antrag ergab sich geradezu zwingend aus der Antwort Drucksache 17/313 vom 27.02.2023 auf meine Anfrage vom 21.12.2022 bezüglich Delikten mit Schusswaffen. In dieser Antwort der Landesregierung heißt es: „Aus Sicht der Ordnungswidrigkeitenbehörden ist es nicht möglich aufzuschlüsseln, ob die angezeigten Ordnungswidrigkeiten mit legalen oder illegalen Waffen begangen wurden.“ Diese Passage ist, liest man sich die ganze Antwort der Landesregierung genau durch, eigentlich die einzige Antwort auf alle von mir in der Anfrage aufgeworfenen Fragen - und das ist dann doch mehr als dürftig. Was soll so etwas? Was soll beispielsweise auch der Aufwand einer detaillierten Erhebung sämtlicher erlaubnispflichtiger Waffen, ja gar jedes Waffenteils, mit Besitzhistorie in einem nationalen Waffenregister, wenn am Ende selbst eine Landesregierung nicht in der Lage ist, eine einfache, aber extrem wichtige Frage zu beantworten: Wurde eine Tat mit einer legal besessenen oder einer illegal besessenen Waffe begangen? War der legale Besitzer der Täter? Zum Beispiel war es in Kusel ja nicht der legale Besitzer. War eine Handlung mit einer legalen Waffe eigenschädlich, zum Beispiel im Falle des Suizids? Et cetera, et cetera. Wir von der AfD glauben, dass das ein Minimum darstellt, das unsere Bürger zu wissen verdient haben. Jeder meiner Kollegen, denen ich von der Antwort erzählt habe, wollte es erst gar nicht glauben, dass in den Statistiken nicht unterschieden wird zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz, der Basisinformation schlechthin. Ich möchte, wie eingangs erwähnt, auch aus Respekt vor den Opfern in Hamburg nicht die ideologische Komponente erörtern, weshalb man der Bevölkerung konkrete, unterscheidbare Zahlen zur Frage, wie viele Delikte jeweils mit legalen und mit illegalen Waffen begangen werden, vorenthält. Dies müssen wir vielleicht ein anderes Mal erörtern. Ich bitte Sie, verehrte Kollegen, heute wirklich eindringlich: Schaffen wir zumindest hier im Saarland den Standard einer verlässlichen Datenbasis und damit die bessere Diskussionsgrundlage, indem wir legal von illegal, indem wir Recht von Unrecht unterscheiden, dementsprechend Daten erheben und diese veröffentlichen! Dies sollte zum Schutz unserer Bürger der Fall sein, aber auch zum Schutz der Tausenden legalen Waffenbesitzer vor einem Generalverdacht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Alle Reden von Christoph Rudolf Schaufert Protokoll ↗