Pascal Arweiler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! wir alle wissen wahrscheinlich noch, welche Veranstaltung wir als letzte besuchten, bevor die Pandemie alles ausgebremst hat. Bei mir war es damals ein Heringsessen kurz nach Aschermittwoch in Bliesransbach. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Corona zu dem Zeitpunkt Deutschland schon erreicht hatte. Der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo ging durch die Reihen, schüttelte niemandem mehr die Hand und sagte zu uns, dass wir uns nichts vormachen sollten, Corona werde auch uns in den nächsten Tagen erreichen. Ich konnte mir das damals ehrlich gesagt noch nicht ganz vorstellen. Aber ein paar Tage später sollte sich herausstellen, dass Peter Gillo recht behalten sollte. Mit dem Virus kamen auch die Kontaktbeschränkungen und mit ihnen auch die Einschränkungen in der Arbeit der Stadt- und Gemeinderäte. - Eine nie da gewesene Situation, die durchaus viel Improvisation verlangte. Aber wir haben es geschafft! Wir haben neue Möglichkeiten geschaffen, um die Arbeit in den Räten aufrechtzuhalten, und wir haben die Situation gemeinsam gemeistert. Ich möchte mich an dieser Stelle explizit bei den Ratsmitgliedern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen, den Verwaltungsspitzen und insgesamt der kommunalen Familie bedanken, die allen Widrigkeiten getrotzt haben und im Rahmen des Möglichen weiter Politik im Sinne ihres Ortes gemacht haben. Ohne sie wäre vieles auf der Strecke geblieben. Unsere Demokratie lebt von diesen kommunalen Heldinnen und Helden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Nach drei Jahren Pandemie befinden wir uns nun in einer anderen, einer besseren Situation. Jetzt ist Zeit, Bilanz zu ziehen und den Blick auf künftige außerordentliche Notlagen, die hoffentlich niemals kommen, zu richten und insgesamt bei der Kommunalarbeit zu schauen, was sich als praktikabel und nützlich erwiesen hat, damit sie besser und moderner wird. In Zeiten der Kontaktbeschränkungen standen Videokonferenzen in den kommunalen Parlamenten auf der Tagesordnung, nur so konnte die kommunale Handlungsfähigkeit überhaupt aufrechterhalten werden. Wir müssen uns aber auch ehrlich machen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Hätte es diese Pandemie nicht gegeben, würden wir heute noch nicht ernsthaft über Videokonferenzen und hybride Modelle auf kommunaler Ebene nachdenken. Mit Blick auf die Digitalisierung war Corona durchaus eine Chance auf Fortschritt. Und diese Chance sollten wir jetzt auch nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Genau das möchte der vorliegende Gesetzentwurf. Er möchte künftig hybride Sitzungen auf der kommunalen Ebene zulassen. Schon seit dem Spätsommer 2020 waren Videokonferenzen unter bestimmten Voraussetzungen in den (Abg. Arweiler (SPD)) Stadt- und Gemeinderäten möglich. Nicht möglich hingegen war die Kombination aus einer Präsenzsitzung und einer Videokonferenz. Das wollen wir nun ändern. In Zukunft sollen die Sitzungen des Gemeinderates in außerordentlichen Notlagen unter bestimmten Voraussetzungen hybrid möglich sein und Ausschusssitzungen sollen fortan allgemein in hybrider Form möglich sein. So geht moderne Digitalisierungspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Unsere Kommunen sind die Keimzelle der Demokratie. Diesen Satz oder ähnliche Sätze haben wir schon öfter im Hohen Haus gehört. In den Kommunen spielt sich die Lebenswirklichkeit der Saarländerinnen und Saarländer ab. In den kommunalen Parlamenten werden die wichtigen Entscheidungen direkt vor der eigenen Haustür getroffen, und das im wahrsten Sinne des Wortes: In welchem Zustand befindet sich mein Bürgersteig oder die Straße, in der ich wohne? Wie steht es um die Kita oder die Grundschule, auf die ich künftig mein Kind schicken will? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich Woche für Woche viele Hundert kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Saarland. Kommunalpolitik geht uns alle an und genau deswegen müssen wir auch dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich in ihren Kommunen beteiligen können, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Beteiligung ist das richtige Stichwort mit Blick auf die Gesetzesänderung. Durch die Möglichkeit der hybriden Sitzungen können in Zukunft das kommunale Ehrenamt einerseits und die familiären sowie beruflichen Verpflichtungen andererseits besser miteinander vereint werden. Das ist auch dringend notwendig. Genau wie jedes andere Parlament sollen auch unsere Gemeinde- und Stadträte Abbild unserer Gesellschaft sein. Jeder und jede, der oder die das möchte, soll sich kommunalpolitisch engagieren können. Doch entspricht das unserer Realität? - Machen wir uns nichts vor. Es sind leider immer noch viel zu oft Frauen, die die wichtige Care-Arbeit übernehmen. (Beifall bei der SPD.) Sie haben es oftmals schwer, am Nachmittag oder am frühen Abend mal schnell noch zwischendrin husch, husch in einen Ausschuss zu gehen. Die Möglichkeit einer hybriden Teilnahme kann das in Zukunft ändern. (Beifall bei der SPD.) Niemand müsste mehr gesucht werden, der sich während der Sitzung um die Kinder kümmert oder der sich in dieser Zeit um die pflegebedürftigen Eltern kümmert. Durch diese Gesetzesänderung schaffen wir für viele Menschen, insbesondere für viele Frauen, einen völlig neuen Zugang zur Kommunalpolitik im Saarland. Und das ist auch gut so, denn wir brauchen eine stärkere Beteiligung von Frauen in der Politik! (Beifall bei der SPD.) Ihnen gehört eben nicht nur die Hälfte des Kuchens, auch nicht nur die Hälfte der Bäckerei, nein, ihnen gehört die Hälfte der Macht, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Außerdem können hybride Sitzungen das kommunale Ehrenamt auch für Menschen attraktiver gestalten, die bisher aufgrund einer Bewegungseinschränkung von der Übernahme eines kommunalen Mandats Abstand genommen haben. Gleiches gilt für Menschen, die womöglich aufgrund von Dienstreisen nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen können und deshalb ein Ratsmandat niederlegen mussten oder sich aus den genannten Gründen erst gar nicht zur Wahl stellten. Mit dieser Gesetzesänderung möchten wir, dass für alle Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von Geschlecht und individueller Lebenswirklichkeit - die richtigen Rahmenbedingungen in der Kommunalpolitik geschaffen werden. Wir wollen, dass die Menschen sich besser vor Ort einmischen und Gutes für ihren Ort bewirken können. Durch die hybriden Sitzungen schaffen wir mehr Flexibilität. Zudem fällt bei überörtlichen Gremien durch die eine oder andere digitale Sitzung in Zukunft manch eine Fahrt weg, sodass auch über diesen Weg ein kleiner Beitrag für den Klimaschutz geleistet werden kann. Als Mitglied der kommunalen Familie sage ich ganz deutlich: Die hybriden Möglichkeiten schaffen eine höhere Flexibilität. Die Arbeit in unseren Stadt- und Gemeinderäten lebt aber nach wie vor vom persönlichen Austausch und dem direkten Kontakt, weil nur so die notwendige Bürgernähe gehalten werden kann. Nichtsdestotrotz ist das zusätzliche Angebot von hybriden Sitzungen aus den genannten Gründen zu begrüßen. Als Landesgesetzgeber sollten wir den Kommunen dieses Instrument grundsätzlich zur Verfügung stellen, sodass sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie diese hybriden Sitzungen anbieten möchten. Aus diesem Grund stimmen wir selbstverständlich dem Gesetzesentwurf der Regierung zu. Und nun noch kurz zum Anliegen der Herren der AfD. Ich war, ehrlich gesagt, völlig baff, als ich gesehen habe, dass Sie diesen Antrag in dieser Legislaturperiode tatsächlich noch gar nicht gestellt haben. Er ist uns allen bekannt. Sie haben ihn in der vergangenen Wahlperiode mehrmals (Abg. Arweiler (SPD)) gestellt. Durch das wiederholte Beantragen werden die Argumente nicht besser, liebe Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich bin gespannt, wie oft wir diesen Antrag bis zur nächsten Landtagswahl noch beraten werden. An unserer Position hat sich jedenfalls nichts geändert, liebe AfD. Wir lehnen auch dieses Mal diesen Antrag ab. (Beifall von der SPD.)
