landtag-saar.de ↗

Anja Wagner-Scheid

CDU 15.02.2023 Sitzungen 17/11

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Landesregierung bringt heute eine Änderung des KSVG ein. Seit August 2020 ist es möglich, dass Gemeinderatssitzungen unter bestimmten Voraussetzungen in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Heute debattieren wir darüber, ob hybride Sitzungen für kommunale Räte möglich sein sollen. „Hybrid“ bedeutet, dass ein Teil der Ratsmitglieder und auch die Verwaltung vor Ort sein werden und ein paar der Kollegen, die aus welchen Gründen auch immer nicht kommen können, an der Sitzung von zu Hause oder zum Beispiel auch von einer Dienstreise aus teilnehmen können. Gemeinderatssitzungen sollen danach in außerordentlichen Notlagen auch in hybrider Form stattfinden können. Ferner sollen Ausschüsse unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb einer außerordentlichen Notlage hybrid tagen können. Grundlage dazu soll sein, dass der Gemeinderat seine Geschäftsordnung ändert und das als Sitzungsort zulässt. Wichtig ist zu wissen, Wahlen und geheime Abstimmungen sollen weder in reinen Videokonferenzen noch in Hybridsitzungen stattfinden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um mich dem Thema zu nähern, habe ich eine kleine Länderumfrage gestartet. Ich kann aus sieben Bundesländern berichten, die sich bereits auf den Weg gemacht haben oder darüber debattieren oder es gänzlich ablehnen. Ich glaube, es ist immer eine gute Sache, sich anzuschauen, was andere bereits getan haben. Es deutet sich dabei eine leichte Tendenz, aber kein einheitliches Bild ab. Bayern hat während der Pandemie eine befristete Regelung verankert. Da sich Hybridsitzungen bewährt hätten, sind hybride Sitzungen seit Dezember 2022 ohne jegliche Einschränkungen in Bayern möglich. Auch Nordrhein-Westfallen wird diesen Weg gehen. Es sind noch einige technische Details zu klären. Aber auch in Nordrhein-Westfalen wird es bald möglich sein, außerhalb jeglicher Befristung hybride Sitzungen in kommunalen Räten abzuhalten. Schleswig-Holstein arbeitet derzeit an einer Novelle und will sich im Laufe der Legislatur dafür entscheiden, hybride und digitale Sitzungsformen außerhalb von Fällen höherer Gewalt durchzuführen. Unser Nachbar Rheinland-Pfalz erlaubt derzeit schon befristet, und zwar bis Ende März, hybride Sitzungen und berät aktuell eine unbefristete Regelung unabhängig von außergewöhnlichen Notlagen. In Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es die Einschränkung auf die außergewöhnliche Notlage. Sachsen-Anhalt diskutiert gerade darüber, hybride Sitzungen auch außerhalb dieser Notlagen zuzulassen. Es werden dort rechtliche Bedenken hinsichtlich der Nichtöffentlichkeit von hybriden Sitzungen debattiert. Auch wird die Frage aufgeworfen, wer die Verantwortung trägt, wenn bei Abstimmungen aufgrund der Nutzung der Videokonferenz Technikfehler passieren. Hessen will derzeit keinerlei virtuelle Sitzungen, also weder Videoschalten noch hybride Sitzungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich im Saarland umgehört. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister lehnen in großer Zahl hybride Sitzungen ab, da sie Bedenken haben, was die Praxistauglichkeit angeht, den Aufwand und die Leitung der Sitzungen. Zudem wird immer wieder der Aspekt der Vertraulichkeit von nichtöffentlichen Sitzungen angesprochen. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sehen die Sache etwas anders. Sie nennen als Vorteil von hybriden Ausschusssitzungen, Familie und Beruf sowie Mandat besser vereinbaren zu können. Außerdem könne diese Sitzungsform die Attraktivität der Ratsarbeit erhöhen. Ratsarbeit könnte damit sowohl für Frauen als auch für (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Männer wesentlich attraktiver werden. Zudem wird mir im Gespräch der Vorschlag genannt, dass der Ausschuss je nach Länge und Komplexität der Tagesordnung bei einer Sitzung entscheiden kann, ob sie eben hybrid oder vor Ort stattfindet. Diese Flexibilität ist, so glaube ich, ein wichtiger Punkt, über den wir diskutieren sollten. Wie ist es im Deutschen Bundestag? - Dort können Ausschüsse hybrid stattfinden. Abgeordnete können sich in besonderen Ausnahmesituationen, beispielsweise weil sie krank sind und deshalb nicht in den Bundestag kommen, zuschalten. Wie verhält es sich hier im Parlament? Auch wir diskutieren derzeit darüber, wie wir zukünftig tagen wollen. Es gibt entsprechende Gespräche im Erweiterten Präsidium. Auch diese Gespräche sollten wir bei der Regelung für die kommunale Seite durchaus einfließen lassen. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich bei der gleich folgenden Abstimmung enthalten. Wir werden für den Innenausschuss dafür votieren, eine Anhörung durchzuführen. Es gibt, wie ich eben sagte, viele Gründe für hybride Sitzungen, aber auch Gründe dagegen. Das sollten wir gemeinsam mit allen Beteiligten besprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss noch zum Gesetzentwurf der AfD, den wir verbunden mit der Aussprache zu TOP 4 behandeln. Die AfD will die Landkreise abschaffen. Das ist kein neues Thema, bereits in der letzten Legislatur gab es dazu immer wieder Anträge. Wir sind der Meinung, dass wir das nicht tun sollten. Wir brauchen die Landkreise. Es gibt eine große Berechtigung für das Beibehalten der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken. Wir sagen auch, dieser Vorschlag der AfD würde die Eigenständigkeit des Saarlandes gefährden. Es gibt außerhalb unseres schönen Bundeslandes viele, die sagen, das Saarland sei ohnehin nur ein kleiner Landkreis. Für diese Personen wäre es Wasser auf ihre Mühlen. Deshalb sagen wir: Mit uns wird es keine Abschaffung der Landkreise im Saarland geben. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Anja Wagner-Scheid Protokoll ↗