Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir alle treffen tagtäglich Entscheidungen, die unser Leben beeinflussen, sei es (Abg. Schmidt (SPD)) Hauskauf, Autokauf oder eine Versicherung beziehungsweise einen Handyvertrag abschließen. Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, was wäre, wenn Sie solche Entscheidungen aufgrund eines Schicksalsschlages oder einer schweren Erkrankung von heute auf morgen nicht mehr alleine treffen könnten? - Ehrlich gesagt, ich bisher nicht. Manche haben enge Bezugs- und Vertrauenspersonen, die bei Briefen von Behörden, bei Bankgeschäften oder wichtigen Arztbesuchen helfen. Was machen aber die anderen, die solch eine Unterstützung nicht haben? Hier sieht das Gesetz - wie Herr Scharf schon ausgeführt hat - das Instrument der rechtlichen Betreuung vor. Da die gesetzlichen Regelungen jedoch relativ veraltet waren und der Schutz der zu betreuenden Person nicht vollumfänglich gewährleistet war, gab es nun eine umfassende Reform mit wichtigen Gesetzesänderungen. Die wichtigste Änderung wurde bereits angesprochen. Es geht um ein neues Betreuungsorganisationsgesetz, wodurch die Rechte der zu betreuenden Person gestärkt und die Selbstbestimmung gewahrt werden. Aus meiner Sicht ist das eine gute Entscheidung. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand ist weniger wert oder ein Mensch zweiter Klasse, weil er krank oder behindert ist. Solche Menschen genießen die gleichen Rechte wie wir. Das weiß ich, das wissen auch Sie hier im Raum. Aber leider gerät dies sehr oft in Vergessenheit. Durch die Gesetzesänderung wird dies nun klargestellt und es wird das umgesetzt, was unter anderem Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Die rechtliche Betreuung ist in erster Linie eine individuelle Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln. Letzteres ist ganz wichtig. Durch diese Gesetzesänderung haben die Wünsche des Betreuten nun grundsätzlich in sämtlichen Stadien des Verfahrens Vorrang. Das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Solange jemand selbst Entscheidungen treffen kann und nur bei der Umsetzung Hilfe braucht, muss dies grundsätzlich berücksichtigt werden. Folge der neuen gesetzlichen Regelung ist auch, dass der Betreuer seine Stellvertretung nur dann einsetzen darf, wenn es erforderlich ist. Neu, wichtig und richtig - aus meiner Sicht - ist die zeitlich begrenzte erweiterte Unterstützung im Vorfeld, um eine Bestellung des Betreuers durch geeignete und erforderliche Maßnahmen zu vermeiden. Wir dürfen nämlich nicht vergessen, Ziel des gesamten Verfahrens ist, dass die zu betreuende Person alltägliche Angelegenheiten wieder selbst erledigen kann und bildlich gesprochen wieder auf eigenen Füssen steht. Neben diesen individualrechtlichen Änderungen wird auch die Qualität der Betreuung wesentlich verbessert. Für die beruflichen Betreuer wird ein formales Registrierungsverfahren eingeführt. Hier müssen diese den Nachweis der persönlichen und sachlichen Eignung erbringen, insbesondere was die Zuverlässigkeit und die Sachkunde angeht. Auch regelmäßige Mitteilungsund Nachweispflichten sind zu erfüllen. Zudem sind Fortbildungen nachzuweisen. Für die Betreuungsvereine gibt es eine bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung mit öffentlichen Mitteln, was Personal- und Sachkosten für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz angeht. Es geht beispielsweise um Personalkosten für Querschnittsmitarbeiter, die nicht nach Fallpauschalen berechnet werden, sondern - was sehr wichtig ist - nach Einwohnerzahlen. Bisher lag der Schlüssel hier bei 1 zu 100.000, aktuell ist man bei 1 zu 70.000. Somit finden die Mehraufgaben und -kosten Berücksichtigung. Für die Landkreise und den Regionalverband als örtliche Betreuungsbehörden gibt es einen pauschalen Belastungsausgleich nach dem Konnexitätsprinzip. Um all diese Verbesserungen nun auch im Saarland umsetzen zu können, bedarf es eines Ausführungsgesetzes zum Betreuungsorganisationsgesetz. Bevor ich nun zum Ende meiner Rede komme, bedanke ich mich noch bei allen Institutionen, Vereinen, Verbänden beziehungsweise denjenigen Personen, die sich an der Anhörung beteiligt haben. Ich kann Ihnen zusichern, wir haben all Ihre Stellungnahmen in unsere Entscheidung einfließen lassen. Unter anderem deshalb gibt es auch unseren heutigen Abänderungsantrag zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion werden dem Ausführungsgesetz sowie unserem Abänderungsantrag zustimmen. Stimmen auch Sie zu, damit eine deutliche Verbesserung zum Wohle der zu betreuenden Personen erfolgen kann und die finanziellen Unterstützungsleistungen an die Betreuungsvereine sowie die Landkreise und den Regionalverband fließen können. (Beifall von der SPD.)
