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Christina Baltes

18.01.2023 Sitzungen 17/10

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren fort mit unserer heutigen Plenarsitzung. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Abänderungsantrag: Drucksache 17/230) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Drucksache 17/79 in seiner vierten Sitzung am 14.09.2022 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Die derzeitigen landesrechtlichen Regelungen sehen vor, dass Kommunen nicht mehr benötigte Vermögensgegenstände nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur zu ihrem vollen Wert veräußern können. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen die saarländischen Gemeinden in die Lage versetzt werden, anderen Gemeinden oder Organisationen in Notsituationen Vermögensgegenstände unentgeltlich zur Verfügung stellen zu können. Gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges wird deutlich, dass diese Anpassung dringend erforderlich wurde, um Menschen in Kriegsgebieten oder anderen Notlagen unterstützen zu können. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Sowohl die SPD als auch die CDU-Landtagsfraktion haben jeweils einen Abänderungsantrag eingebracht. Der Abän- (Abg. Theobald (CDU)) derungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion wurde einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/79 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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