Petra Berg
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Beste kommt zum Schluss. Zu den Aufgaben der Justiz gehört es ja, langwierige und komplexe Sachverhalte und Streitigkeiten zu einem Ende zu bringen und auch einer Entscheidung zuzuführen. Daher erscheint es nun auch nicht ganz unpassend, dass wir uns mit den Beratungen zum Einzelplan 10 den Endabstimmungen über den Landeshaushalt nähern. Zunächst muss ich, nach der vorangegangenen lebendigen Debatte, doch dem geschätzten Kollegen Theobald etwas zurufen: Sie haben ganz zu Recht festgestellt, dass der Vollzug in unserem Land ein wichtiger Baustein der inneren Sicherheit sei. Ja, keine Frage. Diese Tätigkeit ist wirklich aller Ehren wert, und ich danke auch allen Beschäftigten, die dort rund um die Uhr ihren Beitrag zur inneren Sicherheit in diesem Land leisten. Eingangs, in der Generaldebatte, hat Ihr Fraktionsvorsitzender die wohl zentrale Aussage getroffen, die sich auch heute den ganzen Tag durch die Debatten gezogen hat. Herr Toscani sagte: Wir wollen mehr als das, was hier jeder bekommt. - Das war die zentrale Aussage der CDU-Fraktion. In diesen Kontext stelle ich auch Ihre Ausführungen zur Zulage: Ich warne davor, hier die innere Sicherheit zum Schauplatz interner Kämpfe zu machen, Zulagenberechtigte gegeneinander auszuspielen. Sie wissen, dass wir schon in der zurückliegenden Legislaturperiode vereinbart haben, die Schere zwischen den Zulagen immer weiter abzubauen. Wir haben dazu auch Absprachen getroffen, um gewisse Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das alles haben wir auf den Weg gebracht. Sie wissen auch, dass die Zulage im Vollzug nicht isoliert betrachtet werden kann und auch nicht isoliert geregelt werden kann. Angesichts dessen finde ich es nicht redlich, sich hier hinzustellen und ein solches Fass aufzumachen. Das erfolgt auf dem Rücken der Beschäftigten, die so etwas nicht verdient haben. Und das erfolgt auch zulasten der inneren Sicherheit, für die sich dadurch sicherlich kein Nutzen ergibt. (Beifall von der SPD.) Ich will, angesichts der fortgeschrittenen Zeit nur kurz, auf die wesentlichen Eckpunkte des Justizhaushaltes eingehen. Sie wissen, dass wir einen außerordentlich hohen Anteil an gebundenen Ausgaben haben, insoweit also keine politische Steuerungsmöglichkeit haben. Aber wir haben auch eine Verantwortung für funktionierende Gerichte und Staatsanwaltschaften, und dieser Verantwortung tragen wir mit diesem Haushalt Rechnung. Zugleich sichern wir die Resozialisierungs- und Behandlungsziele im Straf- und Maßregelvollzug. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihnen drei prägnante Botschaften mitgebracht. Erstens: Wir investieren in gute Köpfe und damit in die zentrale Ressource der saarländischen Justiz. Das sind Menschen, die tagtäglich mit großem Einsatz dort arbeiten. Daher haben wir in den zurückliegenden Jahren die Ausbildungsoffensive gestartet. Wir haben auch weitere Stellen hinterlegt. Wir haben auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die wohl die am stärkste belastete Laufbahn darstellen, zehn Stellenneuschaffungen vorgesehen, dies auch, um die Anwärterinnen und Anwärter nach erfolgreicher Ausbildung übernehmen können. Warum ist das so wichtig? Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten in den für die Bürger und die Wirtschaft unmittelbar relevanten Bereichen, an den Stellen, an denen die Bürgerinnen und Bürger direkt mit der Justiz in Kontakt kommen, zum Beispiel bei den Nachlassgerichten, bei den Grundbuchämtern, bei den Rechtsantragsstellen, auch bei den Registergerichten. Der Kollege Barke weiß, wovon ich spreche, denn wenn Registereintragungen nicht funktionieren, ist die Wirtschaft oftmals lahmgelegt. Ich freue mich - das ist ein ganz erfreulicher Punkt -, dass der Justizdienst auch zur Einnahmeentwicklung beitragen kann. Wir haben im Gerichtskostentitel, der Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro vorsieht, eine florierende Entwicklung bei Gewinnabschöpfung von Straftaten feststellen können. Das hat es uns ermöglicht, den entsprechenden Titelansatz um 500.000 Euro zu erhöhen. Gewinnabschöpfungen bei Straftaten sind ein großes Thema, auch dort konnten wir zulegen. Wir konnten auch Beförderungsperspektiven erhöhen, wir konnten Hebungen in der Besoldungsgruppe A11 bei zehn weiteren Stellen durchführen. Auch das ist ein wichtiger Baustein für die Nachwuchsgewinnung, denn attraktive und ausreichend bezahlte Arbeitsplätze sind die Parameter, die die jungen Menschen in diese Berufe streben lassen. Deshalb ist uns das ein wichtiges Anliegen. Ein weiteres Element, um die Attraktivität der juristischen Ausbildung zu steigern, ist - Frau Kaya-Karadağ hat es eben schon gesagt , ‑ dass wir im August 2023 erstmals das Assessorexamen in elektronischer Form anbieten werden. Das ist ein Baustein für eine wirklich zeitgemäße Justiz. Das bedeutet auch Einführung der elektronischen Akte zum 01. Januar 2026. Wir werden hier, das ist uns bundesgesetzlich vorgegeben, auch die nötigen Voraussetzungen schaffen. Es laufen schon Pilotierungen an vielen Gerichten, die werden wir ausweiten. Das ist kein ganz einfacher Weg, er unterscheidet sich wirklich essenziell von der Digitalisierung der sonstigen Verwaltung. Die Einführung der E Ak-‑ te in der Justiz gewährleistet eine bürgernahe Justiz, aber auch eine gute Rechtspflege und eine gute Korrespondenz der Anwältinnen und Anwälte, der Notarinnen und Notare mit der Justiz. Deshalb ist eine wirklich zügige und fehlerfreie Einführung wichtig, daran arbeiten wir. Ich kann Ihnen sagen, wir sind auch schon weit vorangeschritten. Zum Dritten investieren wir in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie in die Resozialisierung und die Therapie von Straftäterinnen und Straftätern. Deshalb bauen wir auch. Deshalb investieren wir in einen modernen Ersatzbau im besonders gesicherten Bereich der Klinik für Forensik. Wir geben zum einen den Anforderungen an Sicherheit Platz, zum anderen aber auch der Effektivität der Behandlung und der Therapien. Auch das spielt eine große Rolle bei dem Neubau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Sanktionsalternativen haben wir einen Ansatz von 470.000 Euro, den schreiben wir fort. Ich erinnere an die Häuser des Jugendrechts, die eine hervorragende Arbeit leisten, um junge Ersttäter weg vom kriminellen Weg hin zum Weg der Rechtstreue zu führen. Das ist unser Ansatz. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versichern, mit Einzelplan 10 sichern wir einen funktionierenden, einen bürgernahen Rechtsstaat, eine Justiz, die den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit offensteht, die zügig handelt und die für die Menschen in diesem Lande da ist. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
