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Sevim Kaya-Karadağ

SPD 07.12.2022 Sitzungen 17/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich heute zum Einzelplan 10 Justiz sprechen darf. Sozialdemokratische Justiz stellt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. Sozialdemokratische Justiz bedeutet, vor allem für Schwächere und Benachteiligte den Zugang zum Gericht herzustellen. (Abg. Toscani (CDU): Justiz ist unabhängig. - Weitere Zurufe aus der CDU. - Abg. Com- merçon (SPD): Mach einfach weiter.) Wir brauchen eine starke und moderne Justiz, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat weiter zu stärken, werden wir insbesondere den Weg der personellen Verstärkung der Justiz fortsetzen. Damit werden unter anderem gerichtliche Verfahren zügiger bearbeitet. Wir stärken den Justizdienst mit neuen Stellen. Damit wird auch die Übernahme von Anwärterinnen und Anwärtern im Bereich der Rechtspflege gesichert. Ich finde das richtig und wichtig. (Beifall von der SPD.) Außerdem werden durch Stellenhebungen Beförderungsperspektiven geschaffen. Mein Kollege David Maaß wird später hierzu noch weitere Ausführungen machen. Eine personell gut aufgestellte Justiz ist aber nur eine Seite der Medaille, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einer sich immer weiter digitalisierenden Welt wollen wir nicht nur als moderner Arbeitgeber, sondern auch als moderner Dienstleister auftreten. Es geht um eine Justiz als juristische Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen auseinandersetzt. Das bedeutet, dass wir die Digitalisierung der Justiz vorantreiben werden. Hierbei ist es mir wichtig, zu betonen, dass es um weit mehr als nur um Technik geht, denn die Digitalisierung soll zuvörderst unseren Bürgerinnen und Bürgern dienen, nicht umgekehrt. Der Eindruck einer Justiz, die nicht auf der Höhe der Zeit arbeitet, ist im Übrigen nicht mehr vermittelbar. (Beifall von der SPD.) Deshalb finde ich es richtig, dass wir zielstrebig daran arbeiten, dass unsere Justiz digital wird. Ich begrüße ausdrücklich den weiteren Fortschritt bei der Einführung der elektronischen Akte. Die sogenannte E-Akte ermöglicht einerseits ein zeitgemäßes, effizientes Arbeiten der Justizbeschäftigten und andererseits eine unkomplizierte Kommunikation mit der Justiz. Daher hält der Haushalt zusätzliche Stellen vor, um die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bis zum 01. Januar 2026 und die damit verbundenen Herausforderungen anzugehen. Derzeit werden im Saarland unterschiedliche Gerichtsbarkeiten mit der elektronischen Akte pilotiert. Gleichzeitig wird der Rollout auf weitere Gerichtsbarkeiten vorbereitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Digitalisierung der Justiz weiter voranbringen und dabei selbstverständlich auch das Know-how unserer Universität und der angeschlossenen Institutionen nutzen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze diese Gelegenheit heute auch, um einen Blick zurückzuwerfen, denn wir haben dieses Jahr ein besonders Jubiläum in der Justiz, nämlich 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen. Das ist für mich sowohl als Abgeordnete als auch als Rechtsanwältin ein besonderes Jubiläum. Als Frau einen juristischen Beruf zu ergreifen, war für mich, sicher aber auch für die meisten Frauen, die sich heutzutage für diesen Berufsweg entscheiden, eine Selbstverständlichkeit. Es war aber nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Das ist vielen einfach nicht bewusst. Wir Juristinnen von heute verdanken es mutigen Frauen, die sich dafür eingesetzt haben, dass Frauen Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen erhalten haben. (Beifall von der SPD.) Diese Frauen haben vor hundert Jahren - erbittertem männlichen Widerstand trotzend - dafür gekämpft und sich eingesetzt. Ihr Einsatz war von Erfolg gekrönt. Er mündete in dem Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege vom 11. Juli 1922. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichbehandlung fällt jedoch nach wie vor nicht vom Himmel. In der Gegenwart ist unser Einsatz gefordert, denn obwohl mehr Frauen Jura studieren und statisch mit besseren Noten abschließen als Männer, sind sie in Führungspositionen noch immer nicht gleich vertreten. Der Anteil der Richterinnen liegt im Saarland bei 27 Prozent. (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) Auch wenn die Einstellungszahlen im Justizdienst an der Saar Grund zur Freude bieten, ist der Weg hin zur Parität noch lang. Auch und gerade in der Lehre sind Frauen unterrepräsentiert. Der Frauenanteil an den Habilitationen lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 bei 34 Prozent. Obwohl viele Juristinnen promovieren, sind Professorinnen an rechtswissenschaftlichen Fakultäten eine Seltenheit. Das bestätigt auch ein Blick in die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes. Es gilt, die Hürden für eine erfolgreiche Habilitation zu minimieren. Hierzu wird unserem Haushaltsentwurf für 2023 zufolge - meine Kollegin Kira Braun hat es gestern schon kurz angerissen - im Saarland erstmals das Erika-Scheffen-Habilitationsstipendium ausgeschrieben werden. Die Habilitandin soll finanziell abgesichert, konzentriert und zügig an der Fertigstellung ihrer Habilitation arbeiten können, und zwar ohne weitere Lehrverpflichtung oder anderweitige berufliche Verpflichtungen. (Beifall von der SPD.) Erika Scheffen, die Namensgeberin des Stipendiums, war die erste Frau und Richterin in der saarländischen Justiz. Im Jahre 1969 wurde sie aus dem Saarland an das Bundesverfassungsgericht berufen. Das Erika-Scheffen-Habilitationsstipendium dient der Vorbereitung wie auch der Fertigstellung eines Habilitationsvorhabens. Es ist ein Anschub- oder Abschlussstipendium. Ausschlaggebend für die Vergabe des Stipendiums ist die besondere Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Finanziert wird für die Dauer von maximal einem Jahr die Aufnahme oder der Abschluss einer Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Finanziell betrachtet bedeutet das Folgendes: Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 1.750 Euro zuzüglich einer Sachpauschale von 103 Euro pro Monat zusammen. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag in Höhe von 400 Euro gezahlt. Dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100 Euro für jedes weitere Kind. Die rechtliche Grundlage die Förderbeiträge betreffend soll in Richtlinien für die Vergabe von Stipendien geschaffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Familienfreundlichkeit muss auch mitgedacht werden, wenn es um das Ergreifen eines wissenschaftlichen beziehungsweise juristischen Berufes geht. Familie, Arbeit und Bildung müssen nach Ansicht von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zusammengehen. Das fördern wir jetzt im Saarland. (Beifall von der SPD.) Bevor ich zum Abschluss komme, möchte ich noch auf etwas hinweisen. Besonders freue ich mich, dass wir den Bereich der juristischen Staatsprüfungen in ein zukunftsfähiges Prüfungsformat überführen. Ab August 2023 haben meine angehenden Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ihr Examen elektronisch zu verfassen. Nach der Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz hat der Landtag des Saarlandes eine entsprechende Rechtsgrundlage beschlossen. Damit wird das E-Examen möglich. Auch hiermit sind wir auf der Höhe der Zeit. Es ist zeitgemäßer und praxisnäher. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir unsere Justiz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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