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Anja Wagner-Scheid

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/7

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir uns heute wieder mit dem Thema Brand- und Katastrophenschutzgesetz beschäftigen. Ich bin auch froh, dass wir heute mit der kleinen Novelle einen Abschluss schaffen. Ich freue mich bereits auf die vielen Themen, die wir dann bei der zweiten, der eigentlichen, der großen Novelle angehen werden. Alwin Theobald hat eben etwas zur Genese gesagt, welchen Weg das Gesetz genommen hat. Der Kollege Raber hat das eine oder andere bemerkt. Ich glaube, es ist notwendig für das Parlament und für die Öffentlichkeit, das eine oder andere dazu auch aus meiner Sicht darzustellen und geradezurücken. Dank der CDU-Landtagsfraktion gab es eine Anhörung zu dem Gesetz. Wir haben uns nach der Ersten Lesung im Innenausschuss in der ersten Sitzung nach den Ferien intensiv damit beschäftigt. Wir als CDU-Fraktion haben eine Anhörung gefordert, die SPD hat sich damit sehr schwergetan. Hätten wir die Anhörung nicht durchgeführt, hätten wir zwei wesentliche Punkte des vorliegenden Gesetzes nicht im Gesetz drin! Wir hätten weder eine Stärkung des Landesbrandinspekteurs - eine deutliche Entlastung für den derzeitigen LBI, Timo Meyer -, wir hätten auch nicht die Kameradschaftskasse im Gesetz. Deshalb war die Anhörung richtig und wichtig, und es war wichtig, sich diese vier Wochen mehr Zeit zu nehmen. Die Empörung, die der Kollege Raber eben vorgetragen hat, tut er sonst in Facebook und in anderen sozialen Medien kund. Wir sollten redlich mit dem Thema umgehen; es geht um die Feuerwehren hier im Land. Es geht nicht darum, irgendwelche politischen Punktgewinne in den sozialen Medien zu erzielen, sondern es geht darum, sich ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen und anzuerkennen: Hätten wir die Anhörung nicht durchgeführt, hätten wir nicht darauf bestanden, sie durchzuführen, wären diese beiden Punkte nicht im Gesetz, und das wäre (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) eine deutliche Schwächung unserer Feuerwehr im Saarland! (Beifall von der CDU.) Es ist jetzt in kürzester Zeit gelungen, die Anhörung und die Auswertung der Anhörung durchzuführen und heute gemeinsam einen Abänderungsantrag auf den Weg zu bringen. Und auch dazu möchte ich gern eine Erläuterung machen. Wir hatten vor der Sitzung, in der die Anhörung stattfinden sollte, die dazu schriftlich eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, selbstverständlich hatten wir die Punkte LBI und auch Kameradschaftskasse dann schon auf dem Tisch liegen. Selbstverständlich haben wir schon in dieser Ausschusssitzung um die Zustimmung der SPD geworben, aber leider war die SPD an dem Tag nicht in der Lage, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. (Zuruf von der SPD: Es war eine Tischvorla- ge!) Zwei Wochen später war es dann so weit und wir konnten gemeinsam einen Abänderungsantrag sowohl auf den Weg bringen als auch mit der Mehrheit beziehungsweise der Gänze des Parlamentes verabschieden. Ich werbe dafür, dass wir in voller Stärke des Parlamentes diese kleine Novelle auf den Weg bringen. Ich freue mich auf die zweite Novelle und darf, wie es die Kollegen vorher getan haben, unserer saarländischen Feuerwehr von Herzen danken für die tägliche Arbeit, für die Sicherheit, die sie gewährleistet. Wir können sicher schlafen, wenn wir wissen: Wenn es brennt, sind die Kolleginnen und Kollegen ganz schnell da. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten. Ich freue mich sehr auf die Novelle, die kommt, ich freue mich sehr auf die Vorschläge, die das Ministerium machen wird. Unsere Fraktion, die CDU Landtagsfraktion, wird dabei viele Punkte ‑ einbringen, die möglicherweise das Ministerium nicht einbringt, die vielleicht auch nicht von der SPD-Fraktion kommen. Da aber auch die SPD ein großes Herz für dieses Thema hat, glaube ich, dass wir in großer Einmütigkeit des Parlamentes die weiteren Schritte auf den Weg bringen werden. Vielen Dank. ‑ (Beifall von der CDU.)

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