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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 12.10.2022 Sitzungen 17/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer, liebe Saarländer und Saarländerinnen! Vorweg: Die AfD stimmt dem Gesetzentwurf der CDU zu und wir versperren uns auch nicht dem Anliegen der SPD nach einem Kinderschutzbeauftragten. Kinderschutz und Kindeswohl allgemein sind unstreitig extrem wichtig und können wie Kinderrechte nicht hoch genug geachtet und geschützt werden. Daher ist es jammerschade, dass hier im Landtag das Thema Kinderschutz dazu benutzt wird, politisch seinen Punkt zu machen, sich als Kümmerer darzustellen und dabei eigentlich nur auf den politischen Konkurrenten zu zielen. Es ist bekannt, dass auch die Mehrheitsfraktion ein Kinderschutzgesetz kurz- bis mittelfristig plant, was ja auch schon von Herrn Jung bekannt gegeben wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf dient vorrangig dem Ziel, sich selbst in das richtige Licht zu rücken. Es geht nur um Folgendes: Wie wird der politische Kontrahent argumentieren, um den Gesetzentwurf mit seiner Mehrheit wegzubügeln? Wie kann man dann noch umso empörter sein, dass die das tun, es geht doch schließlich um Kinder und Kinderrechte? Prompt hat auch die SPD den Top 16 nachgeschoben: „Rechte von Kindern stärken - Kinderschutz im Saarland strukturell verankern“. Verehrte Kollegen und Abgeordnete: Das ist beides unredlich. Wir von der AfD kennen das ja bestens: Egal in welchen Belangen, egal was, egal wie wichtig, egal wie richtig und gut, es wird einfach abgebügelt. Was mit diesem Gesetzentwurf und dem nachgeschobenen SPD-Antrag eigentlich bezweckt wird - wohlgemerkt, wir stimmen den beiden weitestgehend inhaltlich und in der Stoßrichtung zu -, ist, wie ich es ausdrücke, political wrestling. Sieht gefährlich und ernst aus, ist aber nicht wirklich ernst gemeint. Show und Job eben. Der Sieger steht fest, schon bevor der erste Gong ertönt ist. Im vorliegenden Fall ist der Kinderschutz nur kollateral, Kinderschutz nur das Vehikel, sich als echten Kümmerer aufzuplustern. Anfang dieses Jahres war beim Kinderschutz ja offensichtlich für die CDU - eingebettet in die Große Koalition mit der SPD - noch alles in Ordnung. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, aus dem SR-Bericht vom 17.02.22: Während das Sozialministerium darauf beharrt, dass es um den Kinderschutz im Saarland gut bestellt ist, bleibt der Kinderschutzbund dabei, die Darstellung von Ministerin Bachmann sei unseriös und irreführend. So hatte sich das Sozialministerium das nicht vorgestellt. In einer Pressemitteilung hatte Ministerin Monika Bachmann den Kinderschutz im Saarland als bundesweit einmalig bezeichnet und die Vorreiterrolle des Saarlandes betont. Im Februar unter einer CDU-Ministerin war noch alles vorbildlich und bundesweit einmalig und jetzt soll und muss es ein Gesetz richten. Auf den Inhalt dieses Gesetzes kann ich von der mir zustehenden Zeit her gar nicht eingehen. Aber ich kann auf die Gefahren hinweisen, dass wir beispielsweise mit der Einführung des Amtes eines Kinderschutzbeauftragten Gefahr laufen, den Kinderschutz zu stark zu institutionalisieren. Eigentlich ist der Kinderschutz gesetzlich auch genug geregelt, es gibt das Bundeskinderschutzgesetz. Kinder sind Menschen und unsere Gesetzgebung ist ausreichend, dass der Mensch in seiner Gesundheit, seinem leiblichen wie seelischen Wohl in Zustand und Entwicklung staatlicherseits genügend geschützt ist. Wir haben auf der einen Seite beim Kinderschutz Missbrauch und Gewalt. Dieser geht bis an die Grenze des Menschseins. Es sind Täter und Taten, die sich außerhalb jeglicher menschlicher Gemeinschaft stellen. Es ist Missbrauch, der individuell entsteht oder einer Veranlagung entspringt, dass sich ein Individuum aus sexuellen, aus sadistischen oder aus welchen Gründen auch immer an Kindern vergreift. Dies bekommen wir durch ein Extra-Kinderschutzgesetz und einen Kinderschutzbeauftragten mit Sicherheit nicht in den Griff. Da ist Prävention schwierig, da sind Strafrecht und Maßnahmen bis an die äußerste Grenze dessen, was uns das Grundgesetz erlaubt, angesagt. Diese wohl übelste Form des Missbrauchs wird oft - leider in der Mehrzahl - erst, nachdem es passiert ist, aufgearbeitet werden können. Dann gibt es noch den großen Komplex der Kindeswohlgefährdung. Ich fasse es grob unter Vernachlässigung jeglicher Art zusammen, die aber zum Großteil einen Namen hat: Armut, Perspektivlosigkeit, Sucht und fehlendes sittlichmoralisches Fundament. Dort müssen wir ansetzen und wirklich etwas für unsere Kinder tun. Da gibt es auch Gestaltungsspielraum, dass Kinder und Eltern - eine Familie eben - frei von Armut, in Sicherheit und Vertrauen in die Zukunft, welche das Pflänzlein Kind in ihrer Mitte zu einer stattlichen Pflanze reifen lässt, leben. Werte vermitteln, für ein geschütztes, armutsfreies Umfeld sorgen, jedem Kind die beste auf seine Bedürfnisse zugeschnittene nur erdenkliche Bildung zukommen lassen, das ist wahrer Kinderschutz. Das bekannte Sprichwort lautet: Um ein Kind großzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf. Und dieses Dorf ist aktuell selbstverschuldet von Armut und Abstieg in die Armut und damit zum Teil einhergehender Gefährdung des Kindeswohls bedroht. Wir versperren uns dem Gesetz nicht und stimmen zu, aber wir sehen Kinderschutz so allumfassend, dass es durch ein Einzelgesetz nicht getan ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)

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