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Sevim Kaya-Karadağ

SPD 14.09.2022 Sitzungen 17/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben verlangt von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben. So geht es mir mit den Anträgen der AfD. Ging es beim letzten Mal um einen wiederholten Antrag der AfD zum Thema G9, so ist heute - wer hätte es gedacht - wieder einmal die Rückkehr zu terminlich festen Sommerferien im Saarland Thema. Dieser Antrag wurde nicht einmal und nicht zweimal gestellt. Nein, er wurde schon dreimal eingebracht und zu Recht immer wieder abgelehnt. (Präsidentin Becker übernimmt den Vorsitz.) Im Plenum vom 13.06.2018 wurde der Antrag ausführlich von allen Fraktionen besprochen. Am 15.05.2019 wurde er erneut eingebracht und am 26.08.2020 wurde der Antrag schließlich ohne Wortmeldungen abgelehnt, um die Zeit für wichtigere Inhalte zu nutzen. Das gebetsmühlenartige Einbringen der gleichen Anträge hat mit sinnvoller Parlamentsarbeit rein gar nichts zu tun. (Beifall von der SPD und von der CDU. - Abg. Dörr (AfD): Können Sie einen sachlichen Grund nennen, weshalb der Antrag abgelehnt werden soll?) Trotz der stolzen Anzahl von 14 Mitarbeitern bei einer Fraktionsstärke von drei Personen ist von einer Professionalisierung der politischen Arbeit nichts erkennbar. (Beifall von der SPD.) Der aktuell vorliegende Antrag offenbart zunächst, dass offenbar kein großer Wert auf eine gründliche Recherche gelegt wird. So heißt es im Antrag, dass die Sommerferien nach dem System der Kultusministerkonferenz - im folgenden KMK - im Zeitraum vom 01. Juli bis 10. September liegen sollen. Dieser Zeitraum geht noch aus dem Hamburger Abkommen von 1964 hervor. Am 09. Februar 2021 wurde das Abkommen jedoch durch die Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen abgelöst. Der mögliche Ferienzeitraum wurde auf den 20. Juni bis 15. September ausgeweitet. In Art. 25 zur Ferienregelung - Sie müssen einfach einmal zuhören, Herr Dörr, dann bekommen Sie auch Ihre Argumente - heißt es in Abs. 1: „Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt, einschließlich von zwölf Samstagen, 75 Werktage. Dazu zählen auch einzelne bewegliche Ferientage.“ Abs. 2: „Die Sommerferien werden regional gestaffelt und unter Berücksichtigung (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) der jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten für die einzelnen Länder von der Kultusministerkonferenz langfristig festgelegt. Dabei kann ein Zeitraum zwischen dem 20. Juni und dem 15. September ausgeschöpft werden.“ Die Vereinbarung der Länder bildet die wesentliche Grundlage einer gemeinsamen Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland, auf die sich die KMK bei vielen länderübergreifenden Regelungen bezieht. Für die Regelung der KMK spricht, dass die pädagogischen Gesichtspunkte eine zentrale Rolle einnehmen, denn für Schülerinnen und Schüler müssen kontinuierliche Lernzeiträume und ein Lernrhythmus ermöglicht werden, ein ausreichender Lern- und Prüfungszeitraum am Ende des Schuljahres muss gewährleistet sein, auf längere Unterrichtsphasen müssen Entspannungsphasen folgen und die beiden Schuljahre sollen in etwa gleich lang sein. Das rollierende System der fünf Ländergruppen, bei denen das Saarland eine Gruppe mit Hessen und Rheinland-Pfalz bildet, hat sich bis heute bewährt und ermöglicht eine zudem große Deckung insbesondere der saarländischen Ferien mit den Ferienzeiträumen in Rheinland-Pfalz. Durch die unterschiedlichen Ferienzeiträume sollen außerdem Staus auf Straßen, volle Züge und Überlastungen an Flughäfen vermieden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können absolut keine Vorteile einer terminlich festgelegten Ferienregelung für das Saarland erkennen. Es wird die Herren der AfD daher sicherlich nicht wundern, dass wir den Antrag noch einmal aufs Neue ablehnen. - Vielen Dank, Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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