Christina Baltes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug sagen, jeder Mensch hat das Recht, sich in allen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen. Das schreibt § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fest. Es ist die Aufgabe dieses Hauses, dieses Recht sicherzustellen. Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird sichergestellt, dass der sexualpädagogische Präventionsansatz nun Teil der Pflichtaufgaben der Beratungsstellen ist und gleichzeitig die Geltendmachung der notwendigen Personal- und Sachkosten vereinfacht wird. Zukünftig erhalten die Beratungsstellen einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent statt der vorherigen 80 Prozent Regelförderung und der weiteren 10 Prozent Sonderförderung für sexualpädagogische Präventionsmaßnahmen. Für letzteren Zuschuss in Höhe von 10 Prozent mussten bisher entsprechende Vorgaben und Voraussetzungen erfüllt werden. Zukünftig entfällt dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand. Die Förderpraxis wird vereinfacht. Das bedeutet weniger bürokratischen Aufwand und somit mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben in den Beratungsstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwangerschaftskonfliktberatung und sexualpädagogische Präventionsmaßnahmen können für viele Menschen schambehaftete Themen sein. Es fällt einem sicher nicht leicht, eine solche Beratungsstelle aufzusuchen. Jedes Gespräch ist einzigartig und individuell. Umso wichtiger ist es, kompetente und empathische Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu haben, die die Situationen der Ratsuchenden verstehen und ihnen die bestmögliche Beratung zukommen lassen. Im Saarland haben wir eine diverse Trägerschaft. Diese stellt sicher, dass alle den Zugang zu einer wertneutralen, offenen und pluralen Beratung haben. Von dieser Stelle aus sage ich heute noch einmal ein ganz, ganz großes Dankeschön (Abg. Baltes (SPD)) an alle Träger für Ihre tägliche Arbeit. Wir wissen Ihre Arbeit sehr zu schätzen. (Beifall von der SPD.) Ich möchte den Trägern aber auch für die Mitwirkung im parlamentarischen Verfahren durch die Teilnahme an der Anhörung und die Übersendung von Stellungnahmen danken. Vielen Dank für Ihr Engagement. Die Stellungnahmen und Anhörungen machten klar, dass die Träger der Beratungsstellen die Auswirkungen der derzeitigen Krisen spüren. Die Anzahl der Ratsuchenden erhöht sich. Die Spendenbereitschaft sinkt. Die laufenden Kosten steigen - genauso wie die Kosten für uns alle. Die Beratungen sind kostenlos. Das ist auch wichtig und richtig, denn besonders bei finanziell Schwächeren kommt es auf jeden Euro an. Mit zur Wahrheit gehört auch, dass es dadurch schwieriger wird, den Eigenanteil der Träger in Höhe von 10 Prozent selbst zu erwirtschaften. Das war allen Beteiligten im Rahmen der Anhörung und der Stellungnahmen bewusst. Ich möchte allen in diesem Haus vor Augen führen, was wir hier heute machen. Wir verabschieden ein Gesetz, und zwar ein Gesetz, das der Umsetzung eines Bundesgesetzes dient. Das Gesetz wurde so in der letzten Legislaturperiode von der Gesundheitsministerin a. D. Monika Bachmann entworfen. Diese Entscheidung wurde also schon viel zu lange hinausgezögert. Heute kann endgültig eine Entscheidung fallen. (Zuruf: Soso.) Die CDU-Fraktion stellt heute einen Abänderungsantrag zu einem von der CDU-Ministerin entworfenen Gesetz. Alleine das ist schon ein wenig widersprüchlich. (Abg. Scharf (CDU): Deswegen machen wir Anhörungen. - Weitere Zurufe aus der CDU. - Unruhe und Sprechen bei der CDU.) Hinzu kommt, dass die CDU-Fraktion im parlamentarischen Verfahren gegenüber uns niemals geäußert hat, dass sie eine prozentuale Kostensteigerung haben möchte. (Unruhe bei der CDU. - Zurufe von der CDU.) Sie hatten neun Monate Zeit. Sie hatten neun Monate Zeit, um einen Abänderungsantrag einzubringen, aber es ist nichts passiert. (Unruhe bei der CDU. - Zuruf des Abgeordne- ten Scharf (CDU).) Die Frage, ob eine stärkere Bezuschussung der Träger von Beratungsstellen erfolgen kann, ist eine haushälterische Frage. Das ist eine gesonderte Frage. Diese Frage muss im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen, nicht hier und heute. Wir dürfen doch den Beratungsstellen keine falschen Hoffnungen machen. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schäfer (CDU).) Außerdem kann eine stärkere Bezuschussung auch mittelbar durch die Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erfolgen. Das ist heute aber auch nicht zu entscheiden. Heute gilt es, die bürokratischen Hürden für die Finanzierung des sexualpädagogischen Bildungsangebotes zu beenden und eine Regelförderung von 90 Prozent festzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung dieses Bundesgesetzes dauert schon viel zu lange. Diesen Schwebezustand gilt es hier und heute zu beenden. Heute geht es um eine Entscheidung zur deutlichen Erhöhung der Regelförderung und zum Abbau von Bürokratie. Wir bitten um Zustimmung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
