Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine fundierte, qualitativ hochwertige und schließlich auch attraktive Ausgestaltung des Amtes der Schiedspersonen ist der Grundstein dafür, dass im Saarland engagierte Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihr Ehrenamt dauerhaft ausüben und sich gerade junge Menschen dazu entscheiden, dieses Ehrenamt anzunehmen und diesem mit Hingebung nachzugehen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient daher primär der Anpassung einiger seit dem Jahr 2002 unverändert bestehender Regelungen der Schiedsordnung an die tatsächlich bestehenden Verhältnisse. Konkret werden durch den Gesetzentwurf die Gebühren für das Schiedsverfahren moderat angehoben, um der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung in den Gebührenregelungen für die Inanspruchnahme der saarländischen Justiz einerseits, aber auch der gestiegenen Komplexität der Verfahren andererseits Rechnung zu tragen. Man darf nämlich nicht verkennen, dass seit dem Jahr 2002 mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erhebliche Preissteigerungen im Allgemeinen wie auch etwa bei den Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren im Besonderen zu verzeichnen sind. Auch ist der Arbeitsaufwand, welchen die Schiedspersonen bei der Durchführung der Schiedsverfahren zu bewältigen haben, erheblich gestiegen, nicht zuletzt, weil die Verfahren immer komplexer werden und oftmals eine Schiedsperson für mehrere Bezirke zuständig ist, was unter anderem daran liegt, dass die Vergütung nicht mehr abbildet, was für die zu leistende Arbeit angemessen wäre. Der vorliegende Gesetzentwurf soll außerdem die Gebührenverteilungsregelungen im Verhältnis Gemeinde und Schiedsperson zugunsten der Schiedspersonen leicht verändern, um ebenfalls dem gestiegenen Aufwand durch einen höheren Anteil an den Gebühren Rechnung zu tragen. Dabei möchte ich aber besonders betonen, dass durch die gleichzeitige Erhöhung der Gebühren den Kommunen in absoluten Beträgen keine Mindereinnahmen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage entstehen werden. Schließlich wollen wir auch die elektronische Kommunikation mit der Schiedsperson praxistauglich machen, indem in den beiden relevanten Paragrafen der Schiedsordnung nicht mehr die qualifizierte elektronische Form im Sinne des Prozessrechts gefordert, sondern lediglich auf die einfache Textform verwiesen wird. So können wir auf der einen Seite die Ziele des Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung durch Abbau von Formerfordernissen im Landesrecht des Saarlandes weiterverfolgen, ohne die Schiedspersonen und die jeweiligen Parteien vor zu große Hürden zu stellen, denn die Kommunikation mit der Schiedsperson sollte möglichst niedrigschwellig ausgestaltet sein, denn damit kann wiederum die Bereitschaft der Parteien, vor einer Schiedsperson eine gütliche Einigung herbeizuführen, gesteigert werden. Dies ist nicht nur für die Parteien von großem Vorteil, sondern entlastet auch die Gerichtsbarkeit und führt im Ergebnis regelmäßig zu anhaltendem Rechtsfrieden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein umfassend vorbereiteter Gesetzentwurf vor, dessen Neuregelungen schon lange erforderlich sind, um den Schiedspersonen im Saarland eine adäquate Arbeitsgrundlage zu bieten. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie die Landesvereinigung Saarland des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen begrüßen das Vorhaben ausdrücklich und können unter anderem durch die vorgeschlagenen Regelungen zur Gebührenerhöhung mit gestärkter Argumentationsgrundlage auch um Nachwuchskräfte werben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
