Pascal Arweiler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 203 Tage Krieg mitten in Europa, wenige Flugstunden von uns entfernt. Ich als junger Mensch, der in einem friedlichen Europa großgeworden ist, kannte das Gefühl vorher noch nicht. Das bedrückt mich. Der 24.02.2022 wird für immer in schlimmer Erinnerung bleiben. Er war ein Weckruf für uns alle. Ich glaube, es gibt niemanden hier im Raum, dem es anders geht und der nicht jeden Tag an das schreckliche Leid der ukrainischen Bevölkerung denkt. Deswegen möchte ich heute ein Signal aus dem saarländischen Landtag senden: Wir sichern der ukrainischen Bevölkerung weiterhin unsere uneingeschränkte Solidarität zu. Es ist unsere politische Pflicht, alles uns Mögliche zu tun, um den Menschen in der Ukraine weiterhin zu helfen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich finde es wichtig, dass wir alle bei dieser Frage zusammenstehen. Ich hatte das Wort „alle“ in meiner Rede vorhin dick und fett markiert. Herr Kollege Schaufert, es hat mich schockiert, was Sie eben an diesem Pult gesagt haben. Ich muss deswegen etwas dazu sagen, weil ich es so nicht stehen lassen kann. Es ist auch nicht mit der Würde dieses Hauses vereinbar, wenn Sie den Krieg in der Ukraine relativieren, indem Sie ihn mit irgendeiner Schulhofschlägerei gleichstellen. So etwas geht nicht. Das ist absurd. Das ist beschämend für uns alle! (Beifall von der SPD und der CDU.) Deswegen der Appell an Sie. Wir alle müssen in dieser Frage zusammenstehen. Wir müssen auf sämtlichen politischen Ebenen alles Mögliche dafür tun, um diesen Krieg weiterhin zu bekämpfen und die Ukraine und deren Bevölkerung zu unterstützen. Deshalb ist die Zielrichtung dieses Antrages grundsätzlich richtig. Auch die kommunale Ebene muss die Möglichkeit haben, in diesen Notlagen zu unterstützen. In der Frage, ob die Kommunen das dürfen, sind wir uns alle einig, glaube ich. Auch die SPD-Landtagsfraktion stimmt Ihnen grundsätzlich zu. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist aber leider nicht ganz ausgereift. Wir sehen dort noch ein wenig Handlungsbedarf. Er ist weder auf der Tatbestands- noch auf der Rechtsfolgenseite hinreichend konkret und für uns nicht so richtig verständlich. Wir sind der Überzeugung, dass es den Kommunen im Zweifel möglich sein muss, in einer Notlage wie im eben genannten Beispiel das Feuerwehrfahrzeug, aber auch andere nicht gebrauchte Vermögensgegenstände auch unter dem vollen Wert zu veräußern, um den Menschen in den Kriegsgebieten zu helfen. Eine solche Veräußerung unter dem vollen Wert ist aber nach unserer Auffassung auch heute schon laut Gesetz in Ausnahmefällen möglich. Dies sollte mit Blick auf die schwierige Haushaltslage in vielen unserer saarländischen Kommunen grundsätzlich so bleiben. Die Herausforderung liegt gerade darin, nun ein rechtliches Regelwerk zu schaffen, welches diese Ausnahmefälle abschließend behandelt, um dadurch den Kommunen die notwendige Rechtssicherheit zu geben. Der von der CDU vorgeschlagene neue Abs. 5 führt aber gerade durch seine vielen unbestimmten Rechtsbegriffe gerade nicht zu dieser Rechtssicherheit und stellt am Ende unsere Städte und Gemeinde vor noch größere Herausforderungen. Es besteht durch diesen zu weiten Tatbestand die Gefahr, dass diese Ausnahme gerade dann zur Regel wird. Der grundsätzliche Sinn und Zweck der Vorlagepflicht bei der ebenfalls geforderten Rechtsaufsicht bei der Veräußerung unter Wert liegt ja gerade darin, den Ausnahmecharakter dieser Veräußerung zu unterstreichen. Dann müsste aber die Kommunalaufsicht in jedem Einzelfall prüfen, ob die Veräußerung unter Wert rechtmäßig ist, was wiederum zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt, den wir verhindern wollen. Zudem sind die Kriterien, die zur Befreiung von dieser Vorlagepflicht führen, zu weit gefasst. Auch das führt zu einer weiteren Rechtsunsicherheit. Eine bestehende Rechtsunsicherheit kann man unserer Meinung nach nicht mit einer noch größeren Rechtsunsicherheit lösen. Außerdem stellt sich die Frage, ob die kommunale Selbstverwaltung gerade durch die ständige Prüfung einer Vorlagepflicht - muss ich etwas vorlegen oder nicht - eingeschränkt wird. Das alles müssen wir noch besprechen. Um einen Strich darunter zu ziehen: Wenn die Kommunen helfen wollen, dann sollen sie helfen dürfen, zumindest bei Naturkatastrophen oder auch dann, wenn es um irgendwelche Kriegszustände geht, die es zu bekämpfen gilt. Jedoch müssen die Kommunen dabei eine gewisse Rechtssicherheit haben. Gerade die fehlt uns (Abg. Arweiler (SPD)) aktuell in dem Gesetzentwurf der CDU. Deshalb werden wir uns heute enthalten. Ich glaube, es ist auch okay, dass wir natürlich bereit sind, gemeinsam mit der demokratischen Opposition das Thema im Ausschuss anzugehen und dort diesen Gesetzentwurf nachzuschärfen. Es gilt auch hier der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
