Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Hochwasserkatastrophe und auch der Ukraine-Krieg zeigen, wie zerbrechlich unsere Sicherheit und Ordnung auch in Deutschland sind. Die Hilfsbereitschaft der Menschen war und ist unglaublich groß. Das gilt auch für unsere saarländischen Kommunen und Städte und Gemeinden. Es wurde und wird geholfen, insbesondere auch mit Sachmitteln. Es fahren zum Beispiel viele Menschen ins Ahrtal, um dort einfach zu helfen und beim Aufbau zur Seite zu stehen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Uns ist bekannt geworden, dass es den Wunsch etlicher Kommunen im Saarland gibt, auch mit Fahrzeugen zu helfen. Aus diesem Grund haben wir den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und bitten um Ihre Unterstützung. Wir haben festgestellt, dass die rechtlichen Möglichkeiten des § 9 Abs. 3 und 4 KSVG einen sehr engen Rahmen vorgeben. Diesen Rahmen wollen wir gerne mit einem neuen Absatz entsprechend erweitern und unseren Kommunen im Saarland die Möglichkeit geben, zum Beispiel Feuerwehrfahrzeuge, die die Städte und Gemeinden ausrangiert haben, in die Ukraine zu verschenken, zu verleihen oder der Ukraine unter Wert zu überlassen und dies natürlich auch im Ahrtal zu tun. Ich nenne dazu das Beispiel der Landeshauptstadt Saarbrücken. Uwe Conradt hat drei Feuerwehrfahrzeuge angeboten und wollte die Fahrzeuge, die noch einen Restwert von 50.000 Euro hatten, in die Ukraine verschenken. Die rechtliche Prüfung des Rechtsamtes der Stadt Saarbrücken hat ergeben, dass das nicht möglich ist und eine Kommune wie die Landeshauptstadt Saarbrücken damit haushaltsrechtswidrig handeln würde. Auch der Tatbestand der Haushaltsuntreue würde damit erfüllt. Es gab Kontakt mit dem Landesverwaltungsamt. Auch diese Prüfung hat ergeben, dass der derzeitige rechtliche Rahmen hier keine Möglichkeiten lässt. Es gibt dazu ein Rundschreiben an alle Städte und Gemeinden, deshalb heute auch unser Ansatz. Wir legen den aktuellen Gesetzentwurf vor und nehmen Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern zum Beispiel geben Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Vermögensgegenstände unter dem vollen Wert zu veräußern oder zur Nutzung zu überlassen. Diese Möglichkeit wollen wir auch im Saarland schaffen. Am geeignetsten erscheint uns hierzu die Regelung, die in Baden-Württemberg gefunden wurde. Wir raten an, wie es ja auch in unserem Gesetzentwurf steht, dass zu der Gesetzesänderung das Innenministerium entsprechende Verwaltungsvorschriften erlässt und dort genau festschreibt, unter welchen Bedingungen Städte und Gemeinden eine Schenkung oder Überlassung machen können, bis zu welchen Wertgrenzen und zu welchen Spielräumen. Wir glauben, dass durch diese Gesetzesänderung konkret geholfen werden kann. Wir regen auch an, dass Städte und Gemeinden dies idealerweise nicht immer dem Landesverwaltungsamt vorlegen müssen. Die Verwaltungsvorschriften sollen konkret sein und Rechtssicherheit für alle Städte und Gemeinden schaffen, die dieses Ansinnen haben. Es ist für viele nur eine ganz kleine Änderung im KSVG, aber wir sind der Meinung, dass mit dieser klitzekleinen Änderung etwas Großes entstehen kann und dass wir als Städte und Gemeinden viel tun können, zum Beispiel in der Ukraine, im Ahrtal und dort, wo es möglicherweise in Zukunft Notfälle geben wird. Da können wir als Saarland ein Zeichen setzen. Gemäß dem Mot- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) to der saarländischen Landesregierung „Großes entsteht im Kleinen“ können wir hier im saarländischen Parlament etwas Großes schaffen. Ich bitte die Gesamtheit des Parlamentes, dem Gesetzentwurf die Möglichkeit zu geben, im Innenausschuss behandelt zu werden. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
