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Christina Baltes

SPD 22.06.2022 Sitzungen 17/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein wichtiges Thema. Es geht um eine bessere Bezahlung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Viele von uns haben in den letzten Wochen und Monaten interessante Veranstaltungen rund um die Herausforderungen und Chancen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung besucht. So tagte zum Beispiel der Sozialausschuss in der vergangenen Legislaturperiode 2021 mit seiner regulären Sitzung auf dem Veranstaltungsgelände der Ersten Europäischen Entlohnungskonferenz im Saarbrücker E Werk. Dazu eingeladen ‑ hatte die LAG der Werkstatträte. In diesem Jahr folgten der Bundeskongress mit dem Titel „Werkstätten:Tag 2022“ mit rund 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und die Inklusionskampagne „Ich bin du“. Ich kann nur sagen, es war eine sehr tolle Veranstaltung mit vielen interessanten Menschen, der auch ich mit unserem Sozialminister beiwohnen durfte. Im Mittelpunkt aller Formate stand die Frage nach einer fairen Bezahlung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Für uns sind natürlich die Werkstätten wichtige und wertvolle Bestandteile der Eingliederungshilfe. Für viele Beschäftigte bedeutet das Arbeiten in einer Werkstatt gleichermaßen Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Inklusion und alltägliche Unterstützung in Form von Pädagogik, Therapie und Pflege. Daran kann man erkennen: Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben mehrere Aufträge - Rehabilitation und Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt. Unabhängig von diesen Aufträgen ist es den Werkstätten gelungen, sich wirtschaftlich und ökonomisch zu Schwergewichten zu entwickeln. Große und mittelständische Unternehmen lassen ihre Produkte von ihnen produzieren und lagern Dienstleistungen aus. Ein anschauliches Beispiel sind die Werkstätten der AWO in Ensdorf. Dort existiert eine Digitalisierungsabteilung. Menschen mit unterschiedlichen seelischen und körperlichen Voraussetzungen arbeiten dort Hand in Hand. Sie entfernen Tackerklammern von Unterlagen, bereiten sie auf, scannen sie, legen sie in digitalen Verzeichnissen ab. Eine Dienstleistung, die für Ämter, Behörden und Unternehmen unbedingt notwendig ist, damit alte Aktenbestände elektronisch vorliegen und die Digitalisierung in die nächste Runde gehen kann. Geht man eine Halle weiter, betritt man die Wäscherei. Sie kommen in eine riesige Gewerbefläche mit Industrie-Waschmaschinen, die fast bis zur Decke reichen. Und dort lassen Hotels zum Beispiel ihre Bettwäsche reinigen. Aber alles, was sich nach Arbeit anhört, ist es auch. Man kommt unweigerlich zu der Frage, wie die Beschäftigten in den Werkstätten zurzeit bezahlt werden und ob diese Bezahlung gerecht ist. Die Antwort ist, das System ist äußerst komplex. Die Beschäftigten erhalten nicht den üblichen Lohn, den man gewöhnlich am Ende des Monats auf dem Konto hat. Nein, sie erhalten ein Arbeitsentgelt, das auf 3 Säulen basiert: Einem Grundbetrag, wie es Hermann-Josef Scharf schon gesagt hat, einem Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsentgelt. Wie sich der Lohn genau zusammensetzt, wird Ihnen später mein Kollege Frank Schmidt erläutern. Alles in allem gilt es zu sagen, die Menschen verdienen im Durchschnitt monatlich 218 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung. Ein wichtiger Kritikpunkt der Beschäftigten und ihrer Verbände lautet, dass diesem System die Transparenz fehlt. Wer welchen Betrag erhält, ist für die Beschäftigten nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Ihre Kritik bezieht sich natürlich auch auf die Höhe. Die Beschäftigten bleiben immer auf Leistungen der Grundsicherung oder der Erwerbsminderungsrente angewiesen. Das ist nicht wertschätzend. Und es hat auch Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein. Um Verbesserungen für die Beschäftigten zu erzielen, hat sich die Bundesregierung 2019 auf den Weg begeben, gemeinsam mit Verbänden und Wissenschaft verschiedene Zahlungsmodelle zu entwickeln, wovon zwei derzeit intensiver debattiert werden. Modell A ist das Basisgeld, dessen Höhe bei 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegen soll, inklusive dem Erhalt des früheren Renteneintritts, der für die Werkstatt-Beschäftigten jetzt schon gegeben ist. Modell B folgt Mindestlohnkriterien, wobei der Erhalt des Rentenprivilegs noch sicherzustellen wäre. Es existiert noch Modell C, das jedoch in der fachlichen Auseinandersetzung kaum eine Rolle spielt. Es ist der Vorschlag der CDU/CSU-Bun- (Abg. Baltes (SPD)) destagsfraktion. Sehen wir mal etwas genauer hin, wie ihre Vorstellung aussieht. Die etwas sperrige Kurzbeschreibung lautet folgendermaßen: Das steuerfinanzierte Arbeitsförderungsgeld wird an den Ausbildungsbetrag gekoppelt. Das nicht ganz so sperrige Ergebnis würde dann so aussehen: Das Einkommen der Beschäftigten würde um geringe 5 Prozent ansteigen, also müssten Sozialleistungen weiterhin gezahlt werden. Ich möchte sehr deutlich sagen, das ist nicht das, was die Beschäftigten wollen. Das ist nicht das, was die Verbände wollen, und das ist nicht das, was wir wollen. Interessant ist natürlich, wie Sie als CDU Saar mit der Haltung Ihrer Bundestagsfraktion in dem heutigen Antrag umgehen. Wir wissen aus der jahrelangen Zusammenarbeit, dass Ihnen Menschen mit Behinderungen sehr am Herzen liegen. Gerade der Kollegen Hermann Scharf ist mit Herz und Seele sehr tief mit ihnen verbunden. Aber leider fehlen Ihrem Antrag wichtige Informationen. Der Schwerpunkt Ihres Antrages liegt bei der Transparenz des Lohnes. Ja, dem kann man nur zustimmen. Aber nur in einem Halbsatz erwähnen Sie, dass das Ziel auch eine bessere Entlohnung sein muss. Wie diese aber herzustellen ist und ob Ihnen dabei die 5 Prozent Ihrer Bundestagfraktion bereits ausreichen, schreiben Sie nicht, aber genau das würden wir gerne mit Ihnen zukünftig diskutieren. Vielleicht können Sie das in einer anderen Debatte etwas konkretisieren? Ich will für uns ganz klarstellen: Wir möchten eine Orientierung am Mindestlohn. Ich möchte dazu drei Gründe nennen: Gute Arbeit muss gut bezahlt werden, unabhängig von der körperlichen oder seelischen Verfasstheit. Nur ein Mindestlohn macht unabhängig vom Staat, und andere europäische Länder können es auch. Dort gibt es vergleichbare Einrichtungen für Mindestlöhne. Dieses System ist einfach inklusiver. Unser Sozialminister Magnus Jung hat dieser Forderung bereits Nachdruck verliehen und klargemacht: 12 Euro Mindestlohn ist der Referenzrahmen für die Entwicklung eines Lohnmodells. Er wird das als Vorsitzender der Arbeitsund Sozialministerkonferenz zum Thema machen und darauf drängen, dass die Ergebnisse aus der Arbeit der bundespolitischen Gremien zeitnah umgesetzt werden. Eines möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben: Es kann jeden von uns treffen, durch einen Unfall - man fällt von der Leiter - oder einen Schlaganfall. Unser aller Leben ist von heute auf morgen nicht mehr so, wie es war. Ich bitte Sie, all das zu bedenken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag! (Beifall von der SPD und bei der CDU)

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