Christina Baltes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Réka Klein hat es eben gesagt, nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat jede Frau und jeder Mann ein Recht, sich „in allen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen.“ - Es obliegt uns hier in diesem Haus, dieses Recht sicherzustellen. Wie meine Kollegin Réka Klein bereits betont hat, ist die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes alles andere als lapidar. Es geht hier um unseren Auftrag als Land, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen sicherzustellen, ihnen alle nötigen Informationen an die Hand zu geben, dass sie eine gute Entscheidung treffen können. Glauben Sie mir, auch ich weiß, von was ich heute rede, als Mutter einer fast 40-jährigen Tochter. Mit 19 Jahren wurde ich schwanger, gerade am Ende meiner Ausbildung. Meine damalige Lebensplanung war von heute auf morgen auf den Kopf gestellt. Für mich gab es keine Frage, mein Kind nicht zu bekommen. Ich hatte aber auch Rückhalt von meiner Familie und meinem damaligen Partner. Ob ich damals wirklich schon reif war für die Geburt eines Kindes, Verantwortung zu übernehmen, ein Kind großzuziehen, vermag ich heute nicht mehr zu sagen. Ich bin aber nach und nach in die Aufgaben hineingewachsen, die Mutterrolle zu übernehmen und habe meine Entscheidung, ein Kind zu bekommen, keinen Tag bereut. Aber es gibt Frauen, Mädchen oder auch junge Paare, die diesen Rückhalt von der Familie nicht bekommen, und diesen Personen müssen wir doch Hilfe von außen anbieten. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Menschen, die zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung gehen, machen es sich niemals leicht. Nie! Daher ist es umso wichtiger, kompetente und empathische Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu haben, die die Situation der Betroffenen verstehen und ihnen die bestmögliche Beratung zukommen lassen. Denn oft sind solche Situationen doch von Angst beherrscht: Angst vor der Schwangerschaft, Angst vor dem Eingriff, Angst vor Stigmatisierung, egal wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Viel zu viele Frauen machen das alleine durch. Deshalb ist es jetzt richtig und wichtig, dass wir die Förderung um 10 Prozent erhöhen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben, egal, ob mit oder ohne Beratung, egal, ob legal oder illegal, leider auch egal, ob sicher oder gefährlich. Deshalb: Je mehr Beratung im Vorhinein, desto besser. Alle Träger, die diese Beratungen anbieten, müssen auch entsprechend ausgestattet werden, denn es ist die Pflicht des Staates sicherzustellen, dass alle den Zugang zu einer wertneutralen, offenen, pluralen Beratung haben. Diese Beratungen bieten einen geschützten Raum, etwas, was es im Alltag leider viel zu selten gibt. (Beifall von der SPD.) Mindestens genauso wichtig ist, dass die Beratungen kostenlos sind, denn besonders für finanziell Schwächere kommt es auf jeden Euro an, gerade in der heutigen Zeit. Glücklicherweise haben wir eine diverse Trägerschaft. Es gibt Beratungen bei pro familia, der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, von donum vitae und dem Sozialdienst katholischer Frauen. Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt ein breites Spektrum an Beratungsstellen. All diesen Beratungsstellen gilt es, heute hier einmal Danke zu sagen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Was die Beraterinnen und Berater an diesen Stellen tagtäglich leisten, mit welchen Schicksalen sie konfrontiert werden, wie anstrengend diese Arbeit auch emotional sein kann und wie wichtig sie vor allem für die Betroffenen ist, das alles zeigt deutlich, dass wir die Anhebung der Förderung jetzt brauchen. Aber noch eines: Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ja nur ein Teilaspekt eines viel grö- (Abg. Baltes (SPD)) ßeren Themas. Sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sind Menschenrechte. Beide sind ohne einen niedrigschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln nicht denkbar. Hätten alle Frauen Zugang zu Verhütungsmitteln, würde es viele Schwangerschaftskonflikte gar nicht geben. Deshalb möchten wir in dieser Legislaturperiode ein Modellprojekt einführen, durch das die Kosten von Verhütungsmitteln für Frauen mit wenig Geld übernommen werden. Ein ähnliches Modellprojekt existiert bereits und ist erfolgreich, denn es treibt selbstbestimmte Verhütung voran. Das ist der Weg, den wir als SPD-Fraktion im Bereich der Frauenpolitik gehen wollen: Nur nach vorne. Das machen wir mit der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und das werden wir mit vielen weiteren Initiativen in den kommenden 5 Jahren machen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zur Änderung des Gesetzes in Erster Lesung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
