Carsten Becker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Der Antrag, den wir heute ‑ ‑ Entschuldigen Sie bitte, ich bin ein bisschen außer Atem. Der letzte Tagesordnungspunkt ging doch ein bisschen schneller. Von daher musste ich jetzt noch einen kleinen Sprint einlegen. (Zuruf: Sportlich.) Sportlich, genau. Das passt zum Thema. Wir beantr agen heute, die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 aufzuheben. Der Bundestag hat beschlossen, die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens nach § 20a IfSG einzuführen. Sie ist am 16. März 2022 in Kraft getreten. Dies hat gewaltige Auswirkungen, auch für unser Land. Wir wissen alle, dass es an Pflegekräften mangelt. Wir können es uns als Saarland nicht leisten, auch nur eine einzige Person in diesem Bereich zu verlieren. Wir haben schon die Problematik mit der Abwanderung nach Luxemburg. Dort können die Leute ohne Probleme 2.000 Euro im Monat mehr verdienen. Damit kämpfen wir schon. Ich brauche Ihnen nicht zu erzählen, was die letzten zwei Jahre in diesem Bereich los war. Es war eine enorme Belastung für die Mitarbeiter. Die Aufgaben in diesem Bereich waren enorm. Entsprechend müssen wir etwas tun. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf beziehungsweise fordern, dass der Landtag heute beschließt, alle fachaufsichtsdienstlichen und in dem Infektionsschutzgesetz vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Aussprechen dieser Betretungs- und Tätigkeitsverbote zu vermeiden, und sich im Bundesrat für einen Gesetzentwurf einzusetzen, nach dem die seit dem 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben wird. Ich komme zur Begründung. Sie wissen selbst, dass das ein abendfüllendes Thema ist, sowohl die Impfpflicht als auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Deshalb will ich mich auf einige Punkte begrenzen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Bürokratiemonster, ein gewaltiges Bürokratiemonster, da fortlaufend eine Prüfung stattfinden muss. In § 22a IfSG ist quasi geregelt, dass ab dem 01.10.2022 auch Leute, die den vollständigen Impfschutz - Erstimpfung und Zweitimpfung - haben sowie genesen sind, wieder eine Vorlage brauchen. Unsere Gesundheitsämter haben vieles zu tun. Es ist nicht nur eine Belastung für die Gesundheitsämter, es ist eine Belastung für die kleinen Arbeitgeber - ich denke an die kleinen ambulanten inhabergeführten Pflegedienste, die sich selbst um die Bürokratie kümmern - und letztendlich auch für die Mitarbeiter. Es kamen bereits von einigen Landkreisbehörden beziehungsweise Gesundheitsämtern Briefe, in denen direkt 2.500 Euro Strafe angedroht wurden. Für normale Menschen auf der Straße ist das ein gewaltiger Betrag. Da fragt sich der eine oder andere schon, ob er es sich noch leisten kann, weiterhin in der Pflege tätig zu sein. Entsprechend müssen wir auf Landesebene schauen, dass wir eine vernünftige Regelung finden, dass wir auf jeden Fall versuchen, diese Betretungs- und Tätigkeitsverbote auszuschließen beziehungsweise zu verhindern. Es gibt einen zweiten Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte. Es gibt keinen richtigen Mehrwert für die kranken und pflegebedürftigen Menschen. Diese Menschen sollten im Mittelpunkt stehen. Um sie geht es, die viel genannten vulnerablen Gruppen. Sie müssen wir schützen. Wir wissen alle, die COVID-19-Impfung schützt weder zuverlässig vor einer Ansteckung noch schützt sie zuverlässig davor, das Virus an die vulnerablen Gruppen weiterzugeben. Um das Ganze noch absurder zu machen: Diese Menschen, über die wir hier reden, testen sich - auch die letzten Jahre - jeden Tag, bevor sie ihre Arbeit beginnen. Entsprechend ist es auf diesem Weg schon ausgeschlossen oder fast ausgeschlossen, dass etwas passieren kann. (Zuruf.) Doch, das ist so. Von daher macht das die Sache noch absurder. Wir haben alle von den Balkonen geklatscht. Es geht darum, was die Pflegekräfte alles leisten. Dass man ihnen jetzt sozusagen in den Rücken fällt, ist nicht in Ordnung. Ich denke, da müssen wir Solidarität zeigen, denn - ich habe es vorhin schon angespro- (Abg. Becker (AfD)) chen wir dürfen niemanden in diesem Bereich ‑ v erlieren. Das ist zu wichtig für unser Land, denn der Herbst kommt, vielleicht kommt eine weitere schwere Epidemie beziehungsweise Krankheit. Dann braucht man jeden in diesem Bereich. Es gibt einen weiteren Punkt, der sich ergibt und den ich kurz ansprechen will. Die Gefahr besteht nicht darin, dass die vulnerablen Gruppen von diesen Pflegekräften angesteckt werden, die Gefahr besteht vielmehr darin, dass diese Pflegekräfte hinschmeißen. Angenommen, ich habe einen kleinen ambulanten Pflegedienst im nördlichen Saarland mit zehn Angestellten, von denen fünf ungeimpft sind. Sie betreuen ungefähr 100 Haushalte mit älteren und pflegebedürftigen Menschen. Wenn diese fünf Personen wegfallen - im Schnitt betreut eine Kraft ungefähr zehn Haushalte -, sind es 50 Haushalte, bei denen auf einmal die Betreuung fehlt. Da muss man sich schon Fragen stellen. Sie haben niemanden, der das macht. Von Ihnen macht es niemand, ich bin auch nicht in der Lage, das zu leisten. Von daher müssen wir schauen, dass diese Betretungs- und Tätigkeitsverbote vermieden werden und wir diese Leute im Saarland halten beziehungsweise in diesen Tätigkeiten halten. Abschließend möchte ich diesen Menschen einfach nur sagen, dass wir als AfD uns weiter für sie einsetzen. Es kann nicht sein, dass gesunde Menschen, die jeden Tag durch einen Test nachweisen, dass sie gesund sind, in dieser Form diskriminiert werden. Von daher wünsche ich mir, dass Sie unserem Antrag folgen können und wir eine vernünftige Lösung finden, wie wir Betretungs- und Tätigkeitsverbote für die Pflegekräfte im Saarland vermeiden können. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
