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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 20.08.2026 Sitzungen 19/5

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn dieser Vertrag wirksam wird, dürfen belgische Polizeibeamte auf rheinland-pfälzischem Boden Menschen festhalten, durchsuchen, fesseln. Sie dürfen die Grenzen überschreiten, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. In Notwehr dürfen sie die Schusswaffe einsetzen. Das alte Abkommen aus dem Jahr 2000 regelte im Wesentlichen den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in den Grenzgebieten. Der neue Vertrag – Kollegin Klinkel hat es gesagt – aus dem Jahr 2024 erweitert die operativen Befugnisse erheblich und gilt künftig ohne jede zeitliche und räumliche Begrenzung. Der Deutsch-Belgische Polizeivertrag ist die überfällige Modernisierung eines über 20 Jahre alten Abkommens. Deutschland hat solche Verträge mit allen Nachbarstaaten geschlossen, zuletzt mit der Schweiz. Bei diesem Vertrag kommt hinzu, Rheinland-Pfalz hat an den Verhandlungen erheblich mitgewirkt. Dieser Vertrag trägt also auch eine rheinland-pfälzische Handschrift. Ich kann vorwegnehmen, auch wir werden dem Vertrag zustimmen. Gute, grenzüberschreitende Polizeiarbeit braucht aber nicht nur klare Regeln, sondern auch genug Personal und parlamentarische Kontrolle. Dieser Vertrag liefert zwar die Regeln, für Personal und Kontrolle muss aber dieses Haus sorgen. Artikel 54 Abs. 1 des Vertrags lässt zu, dass das Innenministerium Durchführungsvereinbarungen mit Belgien schließt. Genau dort wird geregelt, was wirklich zählt: der automatisierte Kennzeichenabgleich, der direkte Zugriff auf belgische und deutsche Datenbanken, die Verfahren an Grenzkontrollstellen, bzw. das wird natürlich auf Bundesebene geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 für die Kennzeichenkontrolle klare Grenzen gezogen und im November 2024 Vorschriften des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen für verfassungswidrig erklärt. Das ist der Maßstab, an dem sich auch diese Vereinbarung messen lassen muss. Weil der Bund dieses Problem offenbar gesehen hat, liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29. April 2026 vor, in dem aufgezeigt wird, dass Verwaltungsvorschriften, wie sie derzeit in dem Vertrag vorgesehen sind, für verschiedene Fälle als rechtlich nicht ausreichend angesehen werden. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf benötigt es für solche Rechtsverordnungen die Zustimmung des Bundesrats. Die Frage bleibt, warum diese Kontrolle hier auf Ebene des Landes nicht gewährt wird. Die Eingriffsintensität ist auf Landesebene genauso. Die Durchführungsvereinbarungen können aber auch da ohne parlamentarische Kontrolle gefasst werden. Hier bleibt der Antrag der Großen Koalition eine Antwort schuldig. Zudem stellt der Bund einen Mehrbedarf an Personal und Mitteln fest. Wir erwarten hier klare Ausweisungen im nächsten Haushalt. Schließlich brauchen wir für die Beamtinnen und Beamten aus RheinlandPfalz, die auf belgischem Grund und Boden tätig werden, ganz klar vollen Rechtsschutz: Anwalt, Dolmetscher, Verfahrenskosten. Auch dies muss das Land regeln. Abschließend wäre es uns wichtig, wenn der Innenausschuss, gekoppelt an die im Vertrag ohnehin vorgesehene Evaluierung, regelmäßig über die Anwendungspraxis informiert wird. Wir stimmen dem Vertrag zu und werden die offenen Punkte in den nächsten Monaten weiter thematisieren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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