Pia Schellhammer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Beamtinnen und Beamte sowie die Angestellten leisten Großartiges. Sie halten unseren Staat am Laufen. Deshalb ist es gut, dass die Tarifabschlüsse vom Februar dieses Jahres auch für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übernommen werden, und zwar zeitgleich und systemgerecht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Genau das haben wir in den vergangenen Legislaturperioden auch so mit umgesetzt. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich auch aus der Opposition heraus diesen vorgelegten Vorschlag. Ich muss sagen: Respekt dafür, dass Sie die Erhöhung der Zulage für den Wechselschichtdienst, den Schichtdienst und die Dynamisierung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten vorgesehen haben. Das ist ein ordentliches Finanzpaket, das Sie geschnürt haben. Auch dafür zollen wir Ihnen Respekt. Selbstverständlich hätten wir uns ein größeres Paket gewünscht, nämlich das umzusetzen, was im Koalitionsvertrag schon vorgesehen ist und wir ausdrücklich unterstützen – Sie haben es schon erwähnt –, die Umsetzung der A 13 und die Umsetzung der pauschalen Beihilfe. Da waren wir schon auf der Zielgeraden in der letzten Wahlperiode. Das hätte in den vorliegenden Gesetzentwurf einfließen können. Ein größeres Paket hätten wir uns seitens der Grünen sehr gewünscht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben es erwähnt, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch auf die aktuelle Rechtsprechung reagiert und deshalb eine Anpassung vornimmt. Diese halten wir aber rechtlich für fragwürdig. Wir begrüßen auf Grundlage der aktuellen gesellschaftlichen Realität, dass das Doppelverdienermodell eingeführt wird. Was heißt das ganz konkret? Als alimentationsrechtlicher Maßstab wird angenommen, dass die Partner:in eines Beamten rund 22.000 Euro jährlich verdient, also ein respektables Teilzeitgehalt. Wir stellen dieses Modell überhaupt nicht in Frage. Partnerschaftliche Arbeitsteilung und eigenständige Erwerbstätigkeit beider Partner:innen sind gesellschaftliche Realität. Das ist etwas Positives. Wer das Doppelverdienermodell einführt, muss aber auch darüber nachdenken: Brauchen wir möglicherweise einen Auffangmechanismus für die Fälle, in denen kein weiteres Einkommen vorhanden ist, zum Beispiel weil die kleinen Kinder betreut oder Angehörige gepflegt werden müssen? Was ist an dieser Stelle in dem Gesetzentwurf vorgesehen? Wir haben Zweifel, ob hier möglicherweise eine ungerechte Lücke vorliegt und kein Ausgleichsmechanismus beim Doppelverdienermodell vorliegt. Hochproblematisch wird es aber an einer Stelle, an der die Landesregierung aus einem Leitbild für die Zukunft einen Maßstab für die Vergangenheit ableitet. Die Landesregierung will dieses neue Leitbild nämlich rückwirkend ab dem Jahr 2012 einführen und damit eine neue Grundlage der alimentationsrechtlichen Betrachtung einführen. Rückwirkend soll Familien also ein Partnereinkommen von über 20.000 Euro jährlich unterstellt werden. Schauen wir uns die Realität 2012 an. Damals hatten Eltern erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Das war 2012 – neun Jahre vor dem Rechtsanspruch auf durchgehend sieben Stunden Betreuung von Kindern in der Kita. Das war 14 Jahre vor dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. 2012 war drei Jahre vor dem Rechtsanspruch, eine Arbeitszeitreduzierung für pflegebedürftige Angehörige zu erwirken. 2026 wollen wir rückwirkend eine Bewertung annehmen auf das Jahr 2 012. Wir haben einige Fragen, die wir im Zuge der Ausschussberatung stellen wollen. Es geht an dieser Stelle, wie Frau Ahnen gesagt hat, um Verlässlichkeit. Deswegen haben wir Fragen, wenn eine solche rückgreifende Regelung vorgeschlagen wird. Wir wollen deshalb eine Anhörung im zuständigen Ausschuss erwirken, damit wir diese verfassungsrechtlichen Fragen klären können. Bei den zwei Baustellen, die ich eingangs erwähnt habe, die im Gesetzentwurf nicht vorgesehen sind, die A 13 für Grundschullehrkräfte und das Hamburger Modell, sind wir sehr gespannt, was Sie in dieser Wahlperiode dazu umsetzen werden. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie das schon jetzt ins Paket mit aufnehmen. Wir Grüne sagen klar Ja zur Tarifübertragung und zur verfassungskonformen Weiterentwicklung des Besoldungsrechts. Wir wollen die Fragen im Ausschuss klären. Deshalb hoffe ich, dass wir gemeinsam eine Anhörung beschließen werden. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
