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Frank Senger

AfD 19.08.2026 Sitzungen 19/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Besoldungsgesetz steht offenbar unter dem maßgeblichen Einfluss des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die Besoldung des Landes Berlin betreffend. Der erste Einfluss zeigt sich bei der Besoldungserhöhung 2026, die fast 18 Prozent höher ausfällt als die der Landesangestellten. Das Stichwort hierzu lautet „Lohnabstandsgebot“, sodass nicht nur die niedrigeren Besoldungsgruppen einen 3,3prozentigen Aufwuchs erhalten, sondern alle. Der zweite Einfluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft die Prekariatsschwelle. Diese haben die Karlsruher Richter bei 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens definiert. Das Äquivalenzeinkommen umfasst auch staatliche Transferleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld. Eine solche Definition droht, eine staatliche Kostenspirale in Gang zu setzen, da höhere Sozialleistungen unter anderem mit gestiegenen Verdiensten begründet werden und niemand von einer positiven Lohnentwicklung abgehängt werden dürfe. Der dritte Einfluss des Bundesverfassungsgerichts ist daraus ersichtlich, dass die Besoldung durch die Doppelverdienerehe geprägt wird. Das ist eine an der Wirklichkeit orientierte Gesellschaftspolitik, was bezüglich der Besoldung nun seine gesetzliche Normierung und damit Klarstellung erfährt. Letztlich erscheint es verfassungsrechtlich geboten, die Besoldung zu erhöhen. Da es der AfD-Fraktion ein Anliegen ist, dass der Staat verfassungskonform handelt, kündige ich an, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir stimmen zu, erinnern die Landesregierung aber an die dadurch entstehenden Belastungen für die Steuerzahler in jährlich dreistelliger Millionenhöhe. Daher erwarten wir, dass die Landesregierung im nächsten Jahr erstens eine umfangreiche Aufgabenkritik vorstellt, zweitens die verbleibenden Aufgaben und Leistungen digitalisiert, kurzum effizienter macht, und drittens dafür Sorge trägt, dass Bürokratie abgebaut wird, damit die Steuerzahler zumindest mittelfristig die zu erwartenden höheren Kosten durch diese Besoldungserhöhung, zum Beispiel Gebühren für staatliche Leistungen, durch niedrigere Steuern ausgleichen können. Die Erweiterung des Haushalts- und Finanzausschusses um Digitalisierung und Staatsmodernisierung hat bei den Bürgern, den Betrieben und der Verwaltung hohe Erwartungen geweckt und kommt auch uns als AfD-Fraktion, als Fraktion der sozialen Marktwirtschaft, inhaltlich sehr entgegen. Als demokratische Oppositionsfraktion ist es die Aufgabe der AfD, die Landesregierung in diesen Punkten zu überwachen und Druck auszuüben, damit diese Effizienzmaßnahmen überhaupt umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich geboten. Ob die Landesregierung im Sinne der Steuerzahler dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ebenso nachkommt, werden wir aufmerksam verfolgen. (Beifall der AfD)

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