Pia Schellhammer
Wir machen Druck bei einem wichtigen Thema!) Aber der Gesetzentwurf, der ist einfach nicht gut – damit würde ich mich gerne auseinandersetzen –, weil das Prinzip – auch von Ihnen, Herr Abgeordneter Ehmann, hier vorgetragen – „Es ist ja egal, wie beteiligt wird, Hauptsache, es wird beteiligt“ ein grundfalsches Prinzip ist. Es ist natürlich wichtig, wie beteiligt wird. Ihr Gesetzentwurf – das ist die entscheidende Schwäche – ist ein hochkomplexer Beteiligungsprozess. Es sind mehrstufige Verfahren vorgesehen. Frühzeitige Beteiligungsgespräche werden dann abgelöst durch Beteiligungsentwürfe. Die werden dann fortgeführt durch entsprechende Verhandlungen über Beteiligungsvereinbarungen. Die werden dann durch Fristen behandelt, mit umfangreichen Nachweispflichten versehen, und das Ganze wird dann auch noch über Prüf- und Überwachungsaufgaben staatlicher Stellen gelenkt, gesteuert oder begleitet. Wer es so kompliziert machen möchte, hat wahrscheinlich wirklich die Vorstellung – ich habe es vorhin schon einmal gesagt –, dass man den Klimawandel mit Bürokratie bekämpfen kann. Nein, das kann man nicht. (Beifall der SPD und der CDU) Und gerade weil wir in Rheinland-Pfalz eine kleinteilige kommunale Struktur haben, ist es sicherlich nicht grundfalsch, in Nordrhein-Westfalen eine Grundlage zu suchen und sie zu finden, aber genau an der Stelle bricht sich dann die nordrhein-westfälische Welt mit der kleinteiligen rheinland-pfälzischen. Zu glauben, dass man unseren Ortsgemeinden dabei hilft, dass sie diese komplexen Verfahrensprozesse alle bestehen, ist sicherlich eine sehr idealistische Vorstellung, aber vor allen Dingen ist es keine kommunalfreundliche Vorstellung. Deshalb lohnt es sich, dass wir uns in der Tat im Ausschuss über diesen Gesetzentwurf unterhalten, aber auch mit der klaren Ankündigung seitens der Landesregierung: Wir werden einen Entwurf vorlegen, der sich kommunalfreundlicher gestaltet, der vor allen Dingen einfacher, der unbürokratischer ist und in eine Zeit passt, bei der wir nicht nur die Beteiligung der Beteiligung wegen diskutieren müssen, sondern es geht auch um das wirtschaftliche Gelingen. Ich nehme es auch ernst, wenn die Branche jetzt schon signalisiert, dass es im Sinne von Planungssicherheit bei den anzunehmenden Ausbauentscheidungen ebenfalls darum geht, sie nicht übermäßig zu belasten. Deshalb ist auch das noch einmal genauer zu betrachten. Passt das noch mit diesem Entwurf so in diese Zeit, wie er ist? Nordrhein-Westfalen möchte ich zumindest zugutehalten, die haben schon gesehen, dass es zu bürokratisch ist und inzwischen ihr eigenes Gesetz überarbeitet und geändert. Insofern wäre es denklogisch und hilfreich, wenn dieser Gesetzentwurf vielleicht auch – wenn wir uns jetzt in die Beratungen damit begeben – kräftig entschlackt wird. Dann hätten wir auch noch einmal eine andere Grundlage. Aber wie gesagt, das ist kein Spiel. Wir werden das, was im Koalitionsvertrag steht, umsetzen. Wir werden einen Gesetzentwurf der Landesregierung auf den Weg bringen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir können gerne einen gemeinsamen Änderungsantrag entwickeln!) Und er wird sich daran messen lassen, dass wir am Ende einen einfacheren Weg finden, aber vor allen Dingen einen, der den Projektpartnern Planungssicherheit gibt, genauso wie den Gemeinden. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
