Otto Rubly
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als neuer Abgeordneter sieht man solch ein Gesetz der Grünenfraktion und sagt: Passt irgendwie, das Gesetz. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Dann überlegt man aber und kommt auf die Idee und sagt: 15 Jahre hatten die das Umweltministerium, und dann bringen sie jetzt den Gesetzentwurf ein, 80 Seiten noch gleich. Da muss man sich fragen: Ist da irgendetwas noch schnell nachgeholt worden, was versäumt worden ist, oder wie? (Abg. Lars Rieger, CDU: Das war der Winterschlaf!) Das muss man doch mal klipp und klar sagen. Das muss man dann denken. Frau Binz, ich muss ganz offen sagen: Die Theorie, 15 Jahre Opposition. Sie haben den Antrag nicht gestellt. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man muss sich auch mit den Fakten auseinandersetzen! Das ist schon eine gute Grundlage!) Ich glaube, das sind dann wirklich total verschiedene Sichtweisen, wie Sie das hier dargestellt haben. Da kann ich nur sagen, zumindest hat die CDU jetzt bei den Koalitionsverhandlungen schon direkt und sofort dafür gesorgt, dass ein Bürgerenergiengesetz in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist und es mehr oder weniger auch kommen wird. (Beifall der CDU) Aber – mein Vorredner hat es teilweise schon erwähnt – im Antrag steht es fairerweise auch. Man hätte es gerne geregelt, aber die damaligen Koalitionspartner haben nicht mitgemacht. Da frage ich mich natürlich, und es wäre schön zu wissen: Warum haben die nicht mitgemacht? Weil die Vorlage vielleicht nicht tragbar war? Das wäre schön gewesen, denn dann wüssten wir es jetzt und könnten es zur Sache nehmen. Aber nun, es ist nicht so. Wie der Presse zu entnehmen war, haben Sie dann das Gesetz – muss auch nicht sein – weder mit dem federführenden Ministerium noch mit uns als CDU-Fraktion abgesprochen. Das muss nicht sein. Nur: Jeder, der Politik kennt, weiß, dass es dann natürlich schwierig ist, ein solches Gesetz durchzubringen, wenn man das Gesetz nur stellt, damit man in der Presse ist, damit es irgendwo fürs Protokoll ist und man sagen kann – das war mit unter den letzten Worten meines Vorredners –: An jenem 19. August 2026 haben wir das Gesetz schon in den Landtag eingebracht, aber es ist noch nicht beschlossen. Meine Damen und Herren, wenn Sie dann sagen, wir haben es aber auch 15 Jahre nicht eingebracht, dann ist es in Ordnung. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD – Heiterkeit bei der CDU) Ich habe es schon einmal erwähnt, und es ist auch durchaus bekannt: Der Koalitionsvertrag sieht dieses Gesetz vor, und ich bin sicher, das Ministerium wird dieses Gesetz in Bälde einbringen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ihr Vorgehen dient nicht immer unbedingt der Sache. Ich gehe aber nochmals kurz auf den Inhalt ein. § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des EEG im Bund, sieht durchaus eine freiwillige Vereinbarung vor und gibt die Möglichkeit der freiwilligen Vereinbarung, also sollte mit einem neuen Bürgerenergiengesetz des Landes Rheinland-Pfalz dies schon darüber hinausgehen oder zumindest eine Ergänzung des Bundesgesetzes sein. Zurück zu § 6 Bundesgesetz: Seien Sie versichert, die Gemeinden draußen kennen und nutzen diese Möglichkeit. Die Konkurrenzsituation um Flächen, die Konkurrenzsituation der Projektierer untereinander sorgt schon dafür, dass die Gemeinden ihr Scherflein abbekommen können, die Projektierer ein offenes Ohr haben. Was tun die Gemeinden mit diesem Geld, mit diesen Einnahmen, die sie dann haben? Es ist oft die einzige Einnahmequelle, die Gemeinden im ländlichen Raum haben. Sie nehmen es oft, damit sie Haushalte ausgleichen können, die Haushalte nah an den Ausgleich bringen können, damit sie die Grundsteuer nicht erhöhen müssen, um nicht irgendwo die Bürger stark zu belasten. Auch das ist eine Frage, dass Bürger entlastet werden, wenn die Grundsteuer nicht allzu hoch geht. Wenn wir aber vom ländlichen Raum reden, wenn wir von kleinen Gemeinden reden, ist vielleicht auch die Frage, ob wir nicht auch Landkreise, Verbandsgemeinden mit daran beteiligen. Dies könnte nämlich ein Ausgleich für die Gebietskörperschaften sein, die andere öffentliche Aufgaben tragen, zum Beispiel Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, wo es sehr oft nicht möglich ist, mit Energieerzeugungsanlagen reinzugehen. Wir können und sollten, wenn das Gesetz vorgelegt wird, auch schauen, dass wir die Gemeinden, die kommunale Seite bei dem Betrieb von solchen Anlagen stärker unterstützen und fördern können. Deshalb, meine Damen und Herren, noch die Fragen: Müssen es die 2,5 Kilometer sein? Können es nicht mehr Kilometer sein? Die andere Frage: Müssen unbedingt die Photovoltaikanlagen mit dabei sein, die große Gebiete brauchen, Flächen verbrauchen, oder gehen wir nur auf die Windräder? Das alles sollten wir in einem Gesetz prüfen. Das alles sollte diskutiert werden, miteinander, von mir aus. Da muss nicht einer schnell vorschießen. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn das dann entsprechend diskutiert ist, können wir das Gesetz meines Erachtens beschließen. Die CDU wird beantragen, diesen Entwurf an den Ausschuss zu überweisen. Danke. (Beifall der CDU und bei der SPD)
