Dennis Junk
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gute Tradition in Rheinland-Pfalz, dass auch die Opposition im Landtagspräsidium vertreten ist. Bisher waren das die beiden stärksten Fraktionen im Landtag mit CDU und SPD. Diese sind aber in Zukunft in einer gemeinsamen Koalition. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen vorzuschlagen, eine dritte Vizepräsidentin bzw. einen dritten Vizepräsidenten zu wählen. Es ist in der Verfassung nirgendwo niedergeschrieben. Wir halten es aber insgesamt für politisch geboten. In der Geschichte unseres Landes hat es oft schon drei, teilweise sogar vier Vizepräsidenten des Landtags gegeben. Sieht man sich die Situation in den anderen Bundesländern an, so stellt man fest, dass es kein einheitliches Bild gibt, sondern teilweise drei, teilweise vier, teilweise sogar, wie in Schleswig-Holstein, fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landtagspräsidenten. Wir haben uns in Abwägung aller Argumente dazu entschieden, Ihnen drei Vizepräsidenten vorzuschlagen, und bitten hierzu herzlich um Zustimmung. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
