Eugen Ziegler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Dieser Entwurf mag auf den ersten Blick technisch wirken. In Wahrheit steht er jedoch in einem direkten Zusammenhang mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere mit den §§ 18, 18a und 18b. § 18 Aufenthaltsgesetz regelt – verkürzt gesagt –, dass ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen wird. Das ist ein klarer, nachvollziehbarer und befristeter Ansatz. Befristung und konkrete Beschäftigung sind zentrale Kontrollinstrumente, und das ist auch richtig so. Problematisch wird es jedoch mit § 18a. Danach genügt bereits eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation, um jede qualifizierte Tätigkeit in nicht reglementierten Berufen auszuüben. Ein konkreter Bezug zwischen Ausbildung und Tätigkeit wird damit aufgeweicht. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn wir nicht genau hinschauen, können plötzlich einfache Gewerbe, beispielsweise Barbershops, zu faktischen Schleuserhilfen werden. Nicht aus bösem Willen, sondern weil der gesetzliche Rahmen falsche Anreize setzt. Was können wir als Landesgesetzgeber dagegen tun? Wir können zumindest eines tun: die Anerkennung ausländischer Qualifikationen mit größter Sorgfalt prüfen. Genau da jedoch setzt der vorliegende Gesetzentwurf an und senkt die Standards. Künftig sollen englischsprachige Übersetzungen von Qualifikationsnachweisen ausreichen. Wer dauerhaft in Deutschland arbeiten möchte, sollte zumindest den Willen zeigen, seine Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Eine deutsche Übersetzung ist kein bürokratisches Schikanemittel, sondern ein Mindestmaß an Ernsthaftigkeit und Integration. Hinzu kommt die vorgesehene Entscheidungsfrist von drei Monaten. Diese setzt die Behörde unter erheblichen Zeitdruck. Qualität braucht Zeit. Niemandem ist geholfen, wenn aus Angst vor Fristüberschreitung positive Bescheide erstellt werden, obwohl Zweifel bestehen. Dieser Gesetzentwurf stärkt nicht den Rechtsstaat, er schwächt ihn. Er dient nicht der Fachkräftesicherung, sondern begünstigt Fehlanreize und Kontrollverlust. Deshalb lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
