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Michael Hüttner

SPD 29.01.2026 Sitzungen 18/102

So ist es! – Zurufe von der AfD) Daher ist es mir heute ein Anliegen, einige Punkte klarzustellen, einzuordnen und mit Fakten zu unterlegen, um die Sachlichkeit der Debatte sicherzustellen. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Zunächst möchte ich eines ganz deutlich sagen, was auch schon letzte Woche im Ausschuss zur Sprache gekommen ist: Es gilt festzustellen, die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende sind keine Haftanstalten, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Sie sind Orte der Erstaufnahme, der Unterbringung und der Betreuung, aber keine Gefängnisse. Für uns ist vollkommen klar: Wer bei uns Schutz sucht und Unterstützung erhält, muss sich auch an die geltenden Regeln halten. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen. Auf der anderen Seite ist aber auch klar: Man kann die Menschen, die sich in den Aufnahmeeinrichtungen aufhalten und nicht straffällig geworden sind, auch nicht festhalten. Diese rechtliche Grundlage ist Ausdruck unseres Rechtsstaates und unserer verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Person, meine Damen und Herren. Hier von „Migrationschaos“ zu sprechen, obwohl in Rheinland-Pfalz die Datenübermittlung bei Abgängigkeit schneller vollzogen wird, als es das Asylgesetz eigentlich vorsieht, ist eine Frechheit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sobald eine Aufnahmeeinrichtung feststellt, dass sich eine asylsuchende Person seit mehr als drei Tagen nicht mehr in der Einrichtung aufhält, wird dies unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde sowie der Polizei gemeldet. Damit erfolgt die Meldung früher, als es § 66 des Asylgesetzes vorsieht. Rheinland-Pfalz nutzt hier also ganz bewusst den rechtlichen Spielraum, um frühzeitig Transparenz herzustellen und weitere Schritte zu ermöglichen. Von „Ahnungslosigkeit“ zu sprechen, läuft hier also vollends an der Realität vorbei. Es existieren enge Monitoringmaßnahmen wie tägliche Rundgänge, 24-Stunden-Pforten, Verpflegungslisten, Kontrollprotokolle und vieles mehr. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja, und wo sind sie jetzt?) Darüber hinaus werden mit dieser Abgängigkeitsmeldung auch alle Sachund Geldleistungen für alle Betroffenen eingestellt und erst dann wieder zur Verfügung gestellt, wenn die regelkonformen Aufenthalte tatsächlich angezeigt werden. Wenn es zu Abgängigkeiten kommt, hat dies auch zur Folge, dass das Asylverfahren vom BAMF eingestellt oder der Asylantrag nach Aktenlage abgelehnt wird. Ein weiterer zentraler Punkt ist die enge und gut eingespielte Zusammenarbeit zwischen den Aufnahmeeinrichtungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie der Polizei. Rheinland-Pfalz ist das einzige Land, meine Damen und Herren, dass eine Einsatzgruppe der Polizei in all ihren Aufnahmeeinrichtungen hat. Alle Asylsuchenden werden frühestmöglich im Rahmen der erkennungsdienstlichen Maßnahmen registriert, und wir haben keinen Anlass, davon auszugehen, dass abgängige Personen zuhauf mit dem Strafgesetz in Ko nflikt kommen, wie Sie es suggerieren. Wenn wir an dieser Stelle auf andere Bundesländer schauen, ist festzustellen – wir haben es gestern schon gehört –, dass manche Länder diese Zahlen erst gar nicht erfassen oder ganz andere Abgänge zu verzeichnen haben. Es gibt daher also keinen Kontrollverlust, sondern es sind abgestimmte Verfahren, die tagtäglich angewendet werden. Kontrolle bedeutet im Rechtsstaat nicht, Menschen gegen ihren Willen festzuhalten. Kontrolle heißt, klare Verfahren zu haben, Informationen zeitnah weiterzugeben und rechtskonform zu handeln. Genau das geschieht in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Abgängigkeiten werden registriert, gemeldet und in die zuständigen Systeme eingespeist. Das ist kein Kontrollverlust, das ist rechtsstaatliche Verwaltung bei voller Achtung der bestehenden Gesetzeslage. Migrations- und Asylpolitik sind komplexe gesamtstaatliche Aufgaben. Sie lassen sich nicht auf Schlagzeilen oder isolierte Zahlen reduzieren. Das Land handelt verantwortungsvoll, transparent und im Rahmen der geltenden Gesetze. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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