Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Anhaltend Unruhe bei der CDU und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Ich muss dem Kollegen Herber recht geben. Wir brauchen ein gutes Monitoring, damit wir den Extremisten die Waffen abnehmen können. Die AfD fordert eine Sonderauswertung zu Straftaten mit Schusswaffen mit Verweis auf eine entsprechende Untersuchung in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag kritisiert, die Polizeiliche Kriminalstatistik differenziere nicht ausreichend zwischen legalen und illegalen Waffen. Zunächst, Daten – das haben wir schon mehrfach gehört – sind wichtig. Differenzierung kann sinnvoll sein. (Anhaltend Unruhe bei der CDU und bei der AfD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schlussfolgerung, die die AfD daraus zieht, ist aber falsch und meines Erachtens auch gefährlich. Weil laut NRW-Studie viele Taten mit illegalen Waffen verübt wurden, behauptet die AfD, ein strenges Waffenrecht sei überflüssig. Jetzt kommt mein Reflex, Herr Bollinger: Das Gegenteil ist richtig. Nur ein starkes Waffenrecht schützt, und zwar uns alle. Seit 2020 gilt die Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Derzeit dürfen dabei aber nur Erkenntnisse berücksichtigt werden, die maximal fünf Jahre alt sind. Wer also vor sechs Jahren ein überzeugter Neonazi war, gilt heute wieder als unauffällig. Meines Erachtens ist das ein Problem. Diese Frist muss meines Erachtens auf zehn Jahre verlängert werden; denn wir sehen, Rechtsextremisten und andere Verfassungsfeinde besitzen weiterhin legal Waffen. Dass das brandgefährlich ist, hat das fürchterliche Attentat von Hanau 2020 in aller Deutlichkeit gezeigt. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2 024 hatten in Rheinland-Pfalz 111 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum waffenrechtliche Erlaubnisse. Insgesamt besaßen Rechtsextreme, Reichsbürger, Selbstverwalter und Delegitimierer 386 legale Schusswaffen. Das ist keine Zahl am Rand, das ist ein sicherheitspolitischer Befund, und der verlangt nach einer klaren Haltung. Die wurde auch durch die Kollegin Klinkel und den Kollegen Herber klargemacht. Wir brauchen eine Vision Zero. Es darf keine Waffen in den Händen von Extremisten geben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Natürlich müssen wir auch gegen illegalen Waffenbesitz konsequent vorgehen, im Internet, grenzüberschreitend, mit entschlossener Strafverfolgung. Das eine darf aber nicht gegen das andere ausgespielt werden; denn, meine Damen und Herren – Herr Kollege Bollinger, hören Sie genau zu –, am Ende ist es für das Opfer völlig unerheblich, ob es mit einer legalen oder illegalen Waffe bedroht, verletzt oder getötet wird. Unsere Verantwortung ist es, beides zu verhindern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Gleichzeitig zeigt die PKS – das haben wir auch schon gehört – für 2024, dass 386 Fälle mit Schusswaffen registriert wurden, 23 weniger als im Vorjahr. In 198 Fällen wurde tatsächlich geschossen, in 170 Fällen nur gedroht. Mit anderen Worten: Schusswaffen spielen in der Gesamtstatistik eine vergleichsweise geringe Rolle. Das heißt aber nicht, dass wir das Problem kleinreden. Wer faktenbasierte Innenpolitik will, braucht mehr als symbolische Einzelmaßnahmen. Deswegen fordern wir Grüne schon seit Längerem, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) einen periodischen Sicherheitsbericht, alle fünf Jahre, gesetzlich zu verankern. Er soll ergänzen, was die PKS nicht leisten kann, eine Bewertung der Sicherheitslage jenseits des Hellfelds inklusive der Frage, wie viele Anzeigen zu Verurteilungen führen und wie viele nicht. Meine Damen und Herren, wir haben nichts gegen Datenerhebung, aber etwas gegen diese Art von politischer Instrumentalisierung. Deswegen werden auch wir den Antrag eindeutig ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
