Michael Hüttner
Oh!) Dennoch müssen wir feststellen: Wie überall in Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz, dass die stagnierende Konjunktur zu Belastungen bei den Steuereinnahmen führt, im Fall der Kommunen insbesondere mit Blick auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Zugleich haben die hohen Preissteigerungen der vergangenen Zeit und Tarifabschlüsse mittlerweile auch die Ausgaben der Kommunen für das Personal und den laufenden Sachaufwand erfasst. Eine außerordentliche finanzielle Herausforderung ergibt sich für die betroffenen Kommunen durch die starke Dynamik der Sozialausgaben. Ich will nicht verhehlen, wie froh ich darüber bin, dass wenigstens weitere Belastungen der Kommunen durch den Investitionsbooster der Bundesregierung vermieden werden konnten. Ich darf Ihnen aber auch sagen, lieber Herr Ministerpräsident, wie stark Rheinland-Pfalz darum gekämpft hat – mit Erfolg. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die angespannte Lage der kommunalen Haushalte hat auch Auswirkungen auf die Investitionsmöglichkeiten vieler Städte und Gemeinden. Eines ist unstreitig: Deutschland braucht eine Stärkung, gerade auch der öffentlichen Investitionen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft längerfristig zu erhöhen. Investitionen sind der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft und dafür, dass sich nicht nur die mittelfristigen Wachstumsaussichten, sondern auch die Perspektiven für die öffentlichen Haushalte wieder verbessern. Gleichzeitig sind gerade neue Investitionen in Einrichtungen für Bildung und Betreuung, Infrastruktur sowie in den Klimaschutz immer auch Investitionen in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund war es absolut richtig und notwendig, dass die Bundesregierung ein Sondervermögen für staatliche Infrastrukturinvestitionen im Umfang von 500 Milliarden Euro für zwölf Jahre auf den Weg gebracht hat. Ein Anteil von 100 Milliarden Euro des Sondervermögens ist für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen. Ich darf noch einmal sagen, dafür hat sich insbesondere Rheinland-Pfalz von Anfang an eingesetzt, und auch das mit Erfolg. Rheinland-Pfalz wird über die gesamte Laufzeit einen Betrag von etwa 4,8 Milliarden Euro erhalten und zu dessen Umsetzung das Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ errichten. Für den Erfolg der Investitionsoffensive müssen wir die konjunkturell schwierige Situation der Kommunen überbrücken und zusätzliche Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Dies ist der vordringliche Anlass für den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes, den der Landtag ab heute berät. Wir legen das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ auf, durch das die Kommunen in den Jahren 2025 und 2026 zusätzlich jeweils 300 Millionen Euro als Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen erhalten. So leistet das Land in diesen beiden Haushaltsjahren Überbrückungshilfe für kreisfreie Städte und Landkreise sowie große kreisangehörige Städte mit Jugendämtern, die besonders von Sozialausgaben belastet sind. Die Umsetzung erfolgt über eine Anpassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, zu der die erste Ministerratsbefassung bereits stattgefunden hat. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist für Anfang Oktober vorgesehen. Der Vollständigkeit halber darf ich an dieser Stelle auf eine andere Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes hinweisen, die heute im Zuge einer Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mitberaten wird. Durch die Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es großen kreisangehörigen Städten in Rheinland-Pfalz ermöglicht, ihre Trägerschaft für ein bereits ab 1. Januar 1 994 bestehendes Jugendamt abzugeben. Die Anpassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes in diesem Zusammenhang erfolgt, um im Rahmen der Schlüsselzuweisungen die Gleichbehandlung aller örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Neben dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ tun wir ein Zweites. Im Rahmen der Gespräche mit den Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden während der Sommerpause haben wir uns auf eine Verteilung der Bundesmittel aus dem Sondervermögen geeinigt, 60/40, also 2,9 Milliarden Euro für die Kommunen und dies noch einmal deutlich aufgestockt durch das Land. Dieses Ergebnis ist Ausdruck konstruktiver und vertrauensvoller Gespräche, für die ich mich im Namen der Landesregierung herzlich bedanke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Als Land werden wir die Investitionsmittel des Bundes über zwölf Jahre hinweg um insgesamt 600 Millionen Euro aufstocken, beginnend mit einer ersten Tranche von 50 Millionen Euro im Jahr 2026. Mit den Mitteln für den Rheinland-Pfalz-Plan sollen landesweit gezielt Zukunftsinvestitionen angestoßen werden, insbesondere in den Bereichen Schulen und Kitas, in Bahnstrecken und Straßen, in Klimaschutz, die Wissenschaftsinfrastruktur, Digitalisierung und vieles andere mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was heißt das alles für das Zahlenwerk des Nachtragshaushaltsentwurfs? Für das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ haben wir einen neuen Titel für Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen geschaffen, mit einem Ansatz von jeweils 300 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch entsprechende Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage. Für die 600 Millionen Euro Landesmittel, die wir darüber hinaus den Kommunen im Rahmen des neuen Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ zur Verfügung stellen, wird im Jahr 2026 eine erste Zuführung von 50 Millionen Euro veranschlagt. Diese Mittel sollen der Haushaltssicherungsrücklage entnommen werden. Zur haushaltstechnischen Absicherung der weiteren 550 Millionen Euro für die Folgejahre wird eine Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe ausgebracht. Sie werden verstehen, dass ich an dieser Stelle noch einmal betonen will, dass wir mit verantwortungsvoller Haushaltspolitik in den vergangenen Jahren wichtige Aufgabenschwerpunkte in unseren Haushalten gesetzt und gleichzeitig Schulden des Landes getilgt, 3 Milliarden Euro Schulden von den Kommunen übernommen und die Haushaltssicherungsrücklage aufgebaut haben, die wir nun zur Finanzierung einer gezielten Unterstützung der rheinland-pfälzischen Kommunen einsetzen. Ich möchte noch einmal bemerken, eine solche Hilfe zugunsten der Kommunen wäre heute nicht möglich, wenn wir bei den Haushaltsaufstellungen der letzten Jahre den Forderungen aus den Oppositionsfraktionen gefolgt wären und eine Rücklage nicht aufgebaut hätten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU – Weitere Zurufe von der CDU) Ich komme zurück zu den Haushaltskennzahlen. Durch die haushalterische Umsetzung der beiden Maßnahmen zugunsten der Kommunen erhöhen sich die bereinigten Gesamtausgaben für 2025 um 300 Millionen Euro auf 25,4 Milliarden Euro und für 2026 um 350 Millionen Euro auf 25,8 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen unverändert bei 24,2 Milliarden bzw. 25,1 Milliarden Euro. Die zusätzlichen Ausgaben – ich habe es gesagt – werden durch Rücklagenentnahme ausgeglichen. Lassen Sie mich der Vollständigkeit halber noch erwähnen, dass singuläre Entwicklungen seit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 im Dezember 2024 einige wenige haushaltstechnische Anpassungen erfordern. Sie sind allesamt summenmäßig neutral. Für die Bundesprogramme zur Förderung von Investitionen in die Bildungsund Betreuungsinfrastruktur und Kitas und zum Digitalpakt 2.0 wollen wir im Nachtragshaushalt die erforderlichen Leertitelstrukturen schaffen und Verpflichtungsermächtigungen vorsehen bzw. betragsmäßig anpassen. Die Anpassung von Verpflichtungsermächtigungen ist auch für die Beschaffung von Impfstoffen notwendig. Im Bereich des Hochwasserschutzes haben wir eine Mittelerhöhung vorgesehen, und wir wollen zusätzliche Mittel für Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und anderer hoch ansteckender Tierseuchen veranschlagen. Die genannten Mehrbedarfe werden durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen. Durch den Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben von 300 bzw. 350 Millionen Euro aus der Rücklage und weil alle haushaltstechnischen Anpassungen im Ergebnis haushaltsneutral sind, bleibt die Nettotilgung am Kreditmarkt im Jahr 2025 mit 248 Millionen Euro bzw. die Nettokreditaufnahme im Jahr 2 026 mit 363 Millionen Euro unverändert, und der strukturelle Haushaltsausgleich ist mit einer unveränderten strukturellen Nettotilgung von 3 Millionen Euro im Jahr 2025 bzw. 9 Millionen Euro im Jahr 2026 weiter gegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, Rheinland-Pfalz handelt. Aber die angespannte Situation der Kommunalhaushalte ist ein überall in Deutschland bestehendes Problem. Deswegen ist es mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass die neue Bundesregierung als eine wesentliche Zielsetzung, die – ich zitiere – „grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen“ benennt. Ich sage es ganz deutlich, wir erwarten konkrete Initiativen, nicht nur, aber auch bei der Beteiligung des Bundes am Abbau der kommunalen Altschulden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dieser Nachtragshaushalt zeigt, die Landesregierung steht weiter an der Seite der rheinland-pfälzischen Kommunen. Das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ hilft unmittelbar. Mit der Umsetzung des Infrastruktursondervermögens zeigen wir verlässliche Investitionskorridore für die nächsten zwölf Jahre auf. Das ist ein wichtiges Signal an die regionale Wirtschaft, vor allem aber ein Signal für lebendige Städte und Gemeinden in RheinlandPfalz. Lassen Sie uns nun gemeinsam an die Umsetzung gehen. Herzlichen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: Sehr gut!)
