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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 02.07.2025 Sitzungen 18/90

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Lesung eines Gesetzes ist immer auch ein Moment, um zu bewerten: Hat ein Entwurf das gehalten, was er versprochen hat? Wurden wichtige Fragen in den Ausschussberatungen geklärt, und konnten wir gemeinsam eine tragfähige Lösung finden? Im Fall des Ministergesetzes können wir diese Fragen mit Ja beantworten. Mit den vorgesehenen Regelungen zur Anzeigepflicht und zur Einführung einer Karenzzeit von bis zu 18 Monaten schaffen wir eine ausgewogene Balance. Wir schützen das Vertrauen in das Regierungshandeln und sorgen gleichzeitig für klare, rechtssichere Verhältnisse für diejenigen, die ein Regierungsamt verlassen. Zugleich wird das Übergangsgeld künftig auf maximal zwei Jahre begrenzt, und auch das ist ein Schritt, der im Sinne von Transparenz und Verantwortung notwendig ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, mögliche Interessenskonflikt e zu vermeiden, die Integrität des Regierungshandelns zu schützen und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen unseres Landes zu stärken. In der ersten Beratung bestand Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen, und das ist ein wichtiges Signal. Für uns als Grünenfraktion ist klar, Transparenz, Unabhängigkeit und die konsequente Vermeidung von Interessenskonflikten gehören zu den Grundvoraussetzungen verantwortlicher Politik. Der Gesetzentwurf, den wir heute abschließend beraten, sieht nicht nur Anzeigepflichten vor, sondern auch eine klare rechtliche Grundlage für eine Untersagung, wenn öffentliche Interessen betroffen sind. Das schafft Sicherheit für das Amt, für die Öffentlichkeit und für die betroffenen Personen selbst. Mit dem eingebrachten Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU zwei Regelungslücken sinnvoll geschlossen: Erstens, das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des beratenden Gremiums, das mögliche Interessenskonflikte nach dem Ausscheiden prüft, liegt nun beim Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin. Die Berufung erfolgt durch die Landesregierung. Das schafft eindeutige Zuständigkeiten und damit eine handlungsfähige, exekutivverantwortete Struktur. Zweitens, die Regelung zur zeitlichen Anwendung der neuen Vorschriften wird präzisiert. Die Neuregelungen gelten ab dem 18. Mai 2026 und nur für Mitglieder der Landesregierung, die ab diesem Zeitpunkt neu ins Amt gewählt oder ernannt werden. Für derzeitige Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber sowie für Personen, die bereits Übergangsgeld beziehen, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Diese Klarstellung ist verfassungsrechtlich geboten, um Rückwirkung zu vermeiden, und sie ist auch sachlich notwendig, um das Vertrauen in bestehende Rechtsverhältnisse zu wahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Verlässlichkeit und Transparenz im politischen Raum. Es legt nachvollziehbare und kontrollierbare Standards fest, nicht als Misstrauen gegenüber Personen, sondern als Ausdruck moderner Regierungsverantwortung. Auch Sie, lieber Kollege Dr. Martin, haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen, Vertrauen entsteht durch Transparenz und durch den Mut, auch unbequeme Fragen offen anzusprechen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz. Die Zusammenarbeit zwischen Koalition und CDU bei diesem Vorhaben zeigt, dass demokratische Fraktionen in zentralen Fragen des Vertrauensschutzes zusammenstehen können. Das stärkt das Parlament, und es stärkt das Vertrauen in unsere politische Kultur. Ich bedanke mich ausdrücklich für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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