Christoph Spies
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes setzen wir einen wichtigen Schritt für noch mehr Transparenz, Integrität und Vertrauen in das Regierungshandeln in Rheinland-Pfalz. Bislang fehlte im Ministergesetz unseres Landes eine Regelung zur sogenannten Karenzzeit, also zu der Zeitspanne nach dem Ausscheiden eines Mitglieds der Landesregierung, in der der Übergang in eine neue berufliche Tätigkeit besonderen Regelungen unterliegt. Diese Lücke schließen wir nun. Auch wenn sie bislang nicht gebraucht wurde, ist es gut, dass wir proaktiv handeln; denn es geht nicht nur um Gesetze, es geht um Haltung, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat, in seine Repräsentantinnen und Repräsentanten gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in politische Institutionen unter Druck steht. Was genau ist vorgesehen? Künftig sollen Ministerinnen und Minister innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine geplante Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen müssen. Das ist mehr als ein formaler Schritt. Es ermöglicht, potenzielle Interessenskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Wenn öffentliche Interessen gefährdet sind, etwa durch einen direkten Wechsel in eine Branche oder ein Unternehmen, mit der oder dem man zuvor als Regierungsmitglied befasst war, kann die neue Tätigkeit zeitweise untersagt werden. Diese Entscheidung trifft die Landesregierung aber nicht allein, sie wird durch ein beratendes Gremium begleitet. Dieses Gremium besteht aus erfahrenen Persönlichkeiten, die über politische oder gesellschaftliche Lebenserfahrung verfügen. Auch das ist ein wichtiges Signal für Unabhängigkeit und Sachverstand. Wer nicht arbeiten darf, fällt aber nicht ins Nichts. Wird eine Tätigkeit untersagt, wird auch das Übergangsgeld für die Dauer der Karenzzeit weitergezahlt. Zeitgleich wird – das ist ebenfalls Teil dieser Reform – die maximale Dauer des Übergangsgelds von drei auf zwei Jahre reduziert, eine Maßnahme, die sich an bundesweiten Regelungen orientiert. Mit dem Änderungsantrag der vier demokratischen Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP stellen wir zudem klar, die neuen Regelungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst für Mitglieder der Landesregierung, die ab dem Inkrafttreten am 18. Mai 2026 neu gewählt oder ernannt werden. Für alle aktuellen und bereits ausgeschiedenen Regierungsmitglieder bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Das ist ein Gebot der Fairness und der Rechtssicherheit. Was erreichen wir mit diesem Gesetz? Wir stärken die Glaubwürdigkeit der Landespolitik. Wir vermeiden den Eindruck, dass Regierungsmitglieder ihre Ämter für spätere berufliche Vorteile nutzen, und schützen zugleich die Betroffenen vor unberechtigter Kritik, vor Unsicherheit und vor dem Vorwurf des fehlenden Anstands. Rheinland-Pfalz reiht sich mit diesem Gesetz ein in eine Reihe von Ländern und dem Bund, die vergleichbare Regelungen eingeführt haben. Dies ist ein Schritt mit Augenmaß und unserem Respekt vor der Lebensrealität derjenigen, die ein Regierungsamt ausüben, oft unter großem persönlichen Einsatz. Ich danke allen Fraktionen, die diesen Weg mitgehen. Der breite parlamentarische Konsens ist ein starkes Zeichen für Transparenz, für Fairness und für eine Politik, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist. Insbesondere möchte ich mich persönlich bei Herrn Dr. Helmut Martin bedanken, der wie immer eine sehr kollegiale Zusammenarbeit bei seinem Gesetzentwurf gepflegt hat. Die SPD-Fraktion stimmt gerne zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU)
