Dr. Helmut Martin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über unsere Demokratie wird zurzeit oft, wird auch viel geredet, über die Segnungen, die sie uns allen bringt, aber auch über die Gefährdungen, denen sie ausgesetzt ist, und darüber, wie wir sie schützen und stärken können. Unsere Demokratie verdient, dass wir uns intensiv mit ihr beschäftigen. Gerade das Stärken und Schützen unserer Demokratie – darin stimmen wir sicherlich alle überein – ist eine Daueraufgabe für uns alle, (Beifall bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) aber aktuell ist es besonders wichtig. Wenn wir uns dieser Aufgabe stellen, dann müssen wir zwangsläufig auch die Frage stellen: Wie ist es um das Ansehen unserer Demokratie und ihrer gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten und um das Vertrauen in beide, also in die Demokratie und in die Vertreterinnen und Vertreter, tatsächlich bestellt? Vertrauen uns die Menschen, dass wir die uns übertragenen Gestaltungsspielräume zum Wohle der Allgemeinheit ausüben, oder vertrauen sie uns nicht? Für das Vertrauen von großer Bedeutung – gerade auf lange Sicht – ist auch, wie die Regelungen zum Entgelt und zur Versorgung von Politikerinnen und Politikern wahrgenommen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern, meine Damen und Herren, ist schon sehr bewusst, dass gutes Personal, das gute Leistungen erbringen muss, auch gutes Geld kostet, selbst wenn das an Stammtischen manchmal ein bisschen anders geschildert wird. Die Leute wissen schon, dass Spitzenämter gut bezahlt werden müssen. Das wird selten ernsthaft abgestritten. Aber die Menschen haben genauso ein sehr feines Gefühl dafür, meine Damen und Herren, ob die relevanten finanziellen Regelungen unverhältnismäßig sind, weil sie quasi aus dem Markt fallen, oder ob sie als fair empfunden werden können. Wenn da dieses Störgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist, meine Damen und Herren, kommt es sehr schnell zum Vorwurf der Selbstbedienung. Das zerstört Vertrauen und schadet damit der Demokratie. Im rheinland-pfälzischen Ministergesetz gab es zwei Regelungskomplexe, die nach unserer Überzeugung als CDU-Fraktion in diese Kategorie fallen oder zumindest das Potenzial hatten, da hineinzufallen, weil sie schon unverhältnismäßig waren oder sind. Einmal ist das die Bezugsdauer für das Übergangsgeld bei ehemaligen Ministerinnen und Ministern, das in Rheinland-Pfalz für bis zu drei Jahre gezahlt werden kann, während in den meisten anderen Parlamenten maximal zwei Jahre vorgesehen sind. Es ist also eine typische im Vergleich zu anderen Regelungen schon sehr erklärungsbedürftige Bezugsdauer. Zum anderen galt in Rheinland-Pfalz und gilt noch, dass ausgeschiedene Ministerinnen und Minister ohne jede Übergangszeit zum Beispiel in private Dienstverhältnisse wechseln konnten, selbst wenn der böse Schein einer Interessenskollision bestand. Beides ist nicht gut für das Vertrauen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Solche Fälle müssen wir daher proaktiv angehen und dürfen nicht warten, bis ein Skandal oder etwas hochploppt, sondern wir müssen so etwas, sobald wir es erkannt haben, proaktiv angehen. Das ist vertrauensfördernd. Das haben wir als CDU-Fraktion mit unserem Gesetzentwurf gemacht, der im April hier in erster Lesung beraten wurde. Vorangegangen waren intensive Gespräche mit Vertretern der Koalition. Ich hatte in der ersten Beratung dafür schon herzlich gedankt und wiederhole das hier gerne. Das waren gute Gespräche, auch wenn wir es noch nicht bis zur Einigung geschafft hatten. Aber auch nach der ersten Beratung – so soll das eigentlich im Parlamentsbetrieb auch sein – ging die Beratung durchaus weiter. Es wurden immer in unterschiedlichen Konstellationen Gespräche geführt, für die ich dankbar bin, gerade auch für die Art und Weise, wie das geschehen ist. Das war schon sehr vertrauensvoll. So liegt heute ein gemeinsamer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit der CDU-Fraktion vor, der den Gesetzentwurf in zwei Punkten noch etwas besser und klarer macht, als er im ersten Entwurf war, das sei ganz deutlich eingeräumt. Einmal liegt nach dem Änderungsantrag das Vorschlagsrecht für das Gremium, das bei der Frage der Karenzzeit beraten soll, nun beim Ministerpräsidenten, und zum anderen ging es um eine Schärfung der Regelungen dahin gehend, dass keine Rückwirkung passieren soll. Das war auch nie unser Ansinnen bei dem Gesetz. Wir wollten nie jemandem irgendetwas nehmen, was er oder sie durch seine oder ihre Kabinettszugehörigkeit sauer verdient hat. Das gönnen wir allen, darum ging es nie, und dass das jetzt klarer geregelt ist, ist absolut gut. Beide Aspekte sind nun geeint und ergänzen unseren Gesetzentwurf in einer sinnvollen Weise. Wenn das heute so verabschiedet wird, dann wird es in Rheinland-Pfalz eine Karenzzeit für ausgeschiedene Ministerinnen und Minister geben, wenn Interessenskollisionen drohen oder der böse Schein entstehen könnte, und es wird eine Beschränkung des Übergangsgelds auf maximal zwei Jahre geben. Drittens, die Demokraten haben gezeigt, Konsens ist möglich, gemeinsame Einigung ist in diesem Parlament möglich. Deswegen sage ich, das ist heute ein guter Tag für die Demokratie in unserem Land, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
