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Eugen Ziegler

AfD 02.07.2025 Sitzungen 18/90

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Situation der Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz ist angespannt und darf nicht unterschätzt werden. Alle verbleibende Geburtskliniken in unserem Land sind bedarfsnotwendig, weil wir uns keine weiteren Schließungen leisten können. Jede Schwächung der bestehenden Struktur würde Familien werdende Eltern in Rheinland-Pfalz unmittelbar treffen und könnte fatale Folgen haben. Der neue Hebammenhilfe-Vertrag, der durch einen Schiedsspruch zustande gekommen ist, birgt erhebliche Risiken, insbesondere für Beleghebammen in kleinen Krankenhäusern. Diese Hebammen leisten dort einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung. Gerade an diesen Standorten, an denen die Lage ohnehin schon angespannt ist, könnte die neue Regelung schwerwiegende Folgen haben. In Rheinland-Pfalz sind konkret fünf Standorte betroffen. Ab November sollen Beleghebammen für die erste gleichzeitige Betreuung nur noch 80 % des regulären Stundensatzes erhalten. Bei einer zweiten gleichzeitigen Betreuung fällt der Satz sogar um 30 %. Mehrfachbetreuungen, die in der Realität der Geburtshilfe kaum vermeidbar sind, werden also finanziell massiv beschnitten. Das ist nicht nur bitter für die betroffenen Hebammen, sondern macht ihren Beruf an diesen Standorten unattraktiv oder gar unrentabel. Es ist daher nicht verwunderlich, dass einige Betroffene bereits von einer Katastrophe sprechen, weil sie Gehaltseinbußen von bis zu 40 % befürchten. Wir alle wissen, eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme ist das Ideale und ein wichtiges Ziel für eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe. Doch die Realität in vielen Kreisen sieht anders aus. Eine Mehrfachbetreuung lässt sich vor allem in kleineren Kliniken nicht vollständig vermeiden, weil dort wenig Personal zur Verfügung steht und der Betrieb oft mit großem Engagement aufrechterhalten wird. Wenn Hebammen jedoch für diese unvermeidbare Mehrfachbetreuung so stark bestraft werden, entsteht ein Teufelskreis. Hebammen ziehen sich zurück, Kliniken müssen die Geburtsstationen schließen, und die Versorgung verschlechtert sich immer weiter. Natürlich ist der Hebammenhilfe-Vertrag formal eine Angelegenheit der Selbstverwaltung. Das hat der Minister auch in der Sitzung des Gesundheitsausschusses betont. Doch es braucht keine große Fantasie, um vorherzusehen, dass diese Regelung in der Praxis negative Auswirkungen auf die Geburtshilfe haben wird. Diese negativen Folgen können wir uns in Rheinland-Pfalz nicht leisten, wenn wir eine wohnortnahe und qualitativ gute Versorgung für Familien und Kinder sicherstellen wollen. Wir müssen deshalb dringend analysieren, welche konkreten Auswirkungen der neue Hebammenhilfe-Vertrag für die Geburtshilfe an betroffenen Standorten haben wird. Gleichzeitig sollten wir prüfen, wie wirksam die bestehenden Landesprogramme zur Unterstützung der Geburtshilfe tatsächlich sind und ob sie ausreichen, um den drohenden Problemen entgegenzuwirken. Wo notwendig, müssen die Programme angepasst oder auch neue Konzepte entwickelt werden, damit die Versorgung langfristig gesichert ist und die Geburtshilfe auf stabile Beine gestellt wird. Je nach Ergebnis dieser Prüfung kann es erforderlich sein, dass wir uns auf Landesebene für Nachbesserungen am Vertrag einsetzen oder weitere Maßnahmen ergreifen. Unser Ziel muss es sein, die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken; denn eines ist klar: Eine funktionierende Geburtshilfe ist die Grundlage für eine gute Versorgung von Familien und Kindern und damit für die Zukunft unseres Landes. Deshalb stimmen wir dem Antrag der CDU ausdrücklich zu. Er greift die zentralen Probleme auf und fordert zu Recht, die Auswirkungen des Hebammenhilfe-Vertrags genau zu beleuchten, um eine weitere Verschlechterung der Versorgung in unserem Land zu verhindern. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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