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Dr. Helmut Martin

CDU 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Inzwischen vergeht kaum ein Plenartag, ohne dass das Thema Bürokratielasten angesprochen wird, und das ist gut so; denn die Bürokratie in Deutschland gehört sicherlich zu den Faktoren, die die Dynamik in unserem Land mit am meisten bremsen. Deshalb war und ist es gut, dass unser Antrag, der sich auf einen Teilaspekt aus diesem ganzen Umfeld bezieht, in gleich zwei Ausschüsse verwiesen wurde und wir eine gemeinsame Anhörung durchgeführt haben. Allen mitwirkenden Experten möchte ich an dieser Stelle herzlich danken für ihre Stellungnahmen und Erläuterungen. Zur Einordnung darf ich den Grundgedanken, der hinter unserem Antrag steht, noch einmal kurz darstellen. Seit Jahrzehnten wird über Bürokratieabbau gesprochen und Bürokratieentlastung propagiert, und seit genauso vielen Jahren wächst der Berg an Bürokratie immer weiter an. Der Normenkontrollrat hat ermittelt, dass in den Jahren 2011 bis 2023, also in ungefähr zwölf Jahren, der laufende Erfüllungsaufwand um 25 Milliarden Euro angestiegen ist. Das heißt, vier Bürokratieentlastungsgesetze, die in diesem Zeitraum in Kraft getreten sind, haben daran nichts ändern können. Wir müssen also irgendetwas grundlegend ändern, wenn wir vorankommen wollen. Es reicht eben nicht, wenn man einzelne Normen streicht oder hier und dort Einzelbelastungen abbaut. (Beifall der CDU) Das lindert den Aufwuchs gerade nicht, und es hat vor allem auch keinen Einfluss darauf, wie die verbleibenden gesetzlichen Regelungen in der konkreten Praxis umgesetzt und angewendet werden. Genau da setzt unser Antrag an. Er enthält drei Vorschläge. Erstens, es soll ein Anreiz für die Entscheider in den Amtsstuben geschaffen werden, damit sie lösungsorientiert und pragmatisch entscheiden und bestehende Beurteilungs- und Ermessensspielräume ausnutzen. Zweitens sollen die Entscheiderinnen und Entscheider ermutigt werden, von ihren Spielräumen in diesem bürger- und wirtschaftsfreundlichen Sinne Gebrauch zu machen, nämlich durch die Zusage, dass die gute Absicht positiv berücksichtigt wird, wenn es doch einmal schieflaufen sollte. Professor Hill, einer der angehörten Experten, zog hier zur Veranschaulichung die Parallele zu den Haftungsprivilegierungen bei gefahrgeneigter Arbeit im Arbeitsrecht. Drittens soll immer dann, wenn die Ausübung von Spielräumen durch Verwaltungsrichtlinien determiniert wird, offengelegt werden, ob das im Sinne eines lösungsorientierten und pragmatischen Ansatzes erfolgt. Einer der angehörten Experten, Herr Dr. Gansen, hat sich ausschließlich zu den, ich sage es mal vereinfacht, mildernden Umständen, also der disziplinarrechtlichen Fragestellung geäußert. Insgesamt kann man sein Votum dahin gehend zusammenfassen, dass man das Disziplinarrecht unangetastet lassen und stattdessen Anreize setzen sollte. Meine Damen und Herren, die Einsicht, dass man Anreize schaffen sollte, ist richtig. Da waren wir uns alle einig. Nur schade, dass sich Herr Dr. Gansen gar nicht mit unserem ersten Vorschlag auseinandergesetzt hat, der genau solche Anreize enthält. Andere Angehörte, etwa der Experte Guth, haben sehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, gerade jungen Beamtinnen und Beamten die Sorge zu nehmen, dass ihnen bei einem Fehler – ich zitiere – der Kopf abgemacht wird. Genau dieses Signal wird mit der Anpassung im vorgeschlagenen Sinne, die wir vorgeschlagen haben, gesendet. Deswegen kommt es auch nicht auf die Frage an, wie oft solche Disziplinarverfahren in der Vergangenheit überhaupt vorgekommen sind. Es geht um das Signal, zumal nach unseren Vorschlägen und auch in Übereinstimmung mit den Experten zukünftig durchaus mutiger entschieden werden soll, sodass der Blick in die Vergangenheit nichts darüber aussagt, wie sich die Situation künftig entwickeln wird. Die Berücksichtigung der von uns genannten Kriterien – also das Anreizelement in unseren Vorschlägen – bei der Beurteilung fand durchaus breite Zustimmung unter den Sachverständigen, auch wenn in einem Fall über eine andere Begrifflichkeit nachgedacht wurde und ein anderer Sachverständiger, Herr Schmorleiz, den Hinweis erteilte, dass auf Basis der im Juli in Kraft tretenden neuen Laufbahnverordnung mittels Verwaltungsvorschrift in den Ministerien diverse Beurteilungskriterien, darunter auch manche in unserem Sinne, demnächst angewendet werden würden. Unser Vorschlag würde vor diesem Hintergrund den genannten Kriterien, also lösungsorientiert und pragmatisch, eine herausgestellte Bedeutung geben. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) Meine Damen und Herren, genau darum geht es. Wir wollen diese Kriterien herausheben; denn wir wollen lösungsorientierte Vorgehensweisen und pragmatische Arbeitsweisen. Die sind dringlicher denn je. Genau darum geht es also. Wir wollen auch nicht, dass das nur in einer Verwaltungsvorschrift eines Ministeriums landet, endlich. (Beifall bei der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Um es mit dem Sachverständigen Guth zu sagen: Es ist Zeit, Vertrauen zu schenken, damit mutig entschieden wird. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Noch ein Zitat, diesmal vom Sachverständigen Hesch – den haben wir nicht benannt, ich will es nur klarstellen –: Der Abbau einer Kultur der Vorsicht ist grundsätzlich zu unterstützen. Die Aufnahme der vorgeschlagenen Kriterien in die Laufbahnverordnung ist zu begrüßen. Gleiches gilt für das Disziplinarrecht. – Besser kann man es kaum formulieren. Bleibt der dritte konkrete Vorschlag aus unserem Antrag, also die künftige Ergänzung ermessenslenkender Verwaltungsrichtlinien, um sicherzustellen, dass diese eine lösungsorientierte Vorgehensweise und eine pragmatische Arbeitsweise fördern. Ja, uns ist sehr bewusst – das kam auch in der Anhörung noch einmal zur Sprache –, dass es bisher durchaus unüblich ist, Verwaltungsrichtlinien mit einer Begründung zu versehen. Meine Damen und Herren, wenn wir aber immer nur weitermachen, nach dem alten Verwaltungsgrundsatz, das haben wir schon immer so gemacht, wenn wir immer nur weitermachen wie bisher, kommen wir nicht weiter. Dieses Versagen dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren. Daher schließe ich mit Professor Hill. Der hat geschrieben: Es „haben sich die Lebensumstände geändert, neue Herausforderungen sind entstanden. Deshalb müssen auch die Handlungsweisen und die Maßstäbe des Verwaltungshandelns weiterentwickelt werden“. Meine Damen und Herren, unser Antrag ist ein Beitrag genau dazu. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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