Marcus Klein
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Haller anschließen. Ich will aber noch mit einem anderen Aspekt beginnen. Ich finde – das will ich gerichtet an die Gruppe FREIE WÄHLER an dieser Stelle in der Offenheit sagen – das gewählte Vorgehen auch nicht besonders glücklich. Ich kann mich an keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes oder des Abgeordnetengesetzes erinnern – ich habe auch noch einmal nachgeschaut, ich habe keinen gefunden –, Regeln, die uns betreffen, zu denen man nicht zunächst versucht hat, eine Klärung zwischen den Fraktionen herbeizuführen und zuerst einmal auch den Sachverstand des Landtags einzuholen (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Das wurde versucht, Herr Kollege, wir bekamen von der CDU aber keine Antwort!) und es dann gemeinsam einzubringen. Ich sage das auch deswegen, weil wir heute einen Sachverhalt besprechen, der im Moment solitär nur Ihre Gruppe betrifft. Ich sage nicht, dass es nicht möglich ist, dass dies auch mal andere betreffen kann, aber im Moment irritiert es schon ein bisschen, weil es so aussieht, als wollte man jetzt nur die eigenen Angelegenheiten klären, und das finde ich in der Sache nicht glücklich und nicht angemessen. Ich meine das gar nicht despektierlich. Es mag schon sein – das finde ich auch in Ordnung –, dass Sie Ihre Erfahrungen einbringen wollen. Ich sage noch einmal, das ist gar nicht despektierlich gemeint. Sie machen jetzt gerade die Erfahrung, und vor dem Hintergrund dieser Erfahrung legen Sie den Gesetzentwurf vor. Das haben Sie auch vorgetragen, und das kann ich natürlich nachvollziehen. Alle haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wenn wir jetzt im Moment auch hoffen, dass uns dieses Schicksal nicht ereilt, muss man natürlich über den Tag hinaus denken. Um aber allein auch nur den Anschein zu vermeiden, dass es nur um eine Gruppe geht, bietet es sich an, den großen Konsens zu suchen. Damit komme ich zur Sache, und da teile ich die Bedenken des Kollegen Haller auch in der Sache; denn Ihr Gesetzentwurf kommt sehr schmal daher. Es stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen, und die sind schon erheblich. Ich habe ebenfalls erhebliche Bedenken, was die Tragweite eines solchen Gesetzentwurfs angeht, seien es irgendwelche Kollisionen mit bundesrechtlichen Regelungen, das Arbeitsrecht will ich noch hinzufügen, die ganzen Rechtskreise im Zusammenhang mit einer Liquidation. Die Gläubigerrangfolge zum Beispiel hat der Kollege schon richtigerweise angesprochen. Deswegen teilen wir die Auffassung und den Weg, uns bei der weiteren Beratung auf eine gute Grundlage zu begeben, indem wir den Wissenschaftlichen Dienst bitten, uns das noch einmal sauber aufzuarbeiten. Sie haben ein Bundesland genannt, das diesen Weg beschreitet, so wie Sie ihn beschreiten wollen, aber vielleicht haben auch andere Erfahrungen. Ich überblicke dazu jetzt nicht die ganze Rechtsprechung in dem Bereich, da sollten wir den Wissenschaftlichen Dienst einbinden. Dann werden wir sehen, ob der Weg, wie Sie ihn wählen, inhaltlich der richtige ist. Im Vorgehen habe ich meine Bedenken zum Ausdruck gebracht, und ich muss sagen, ich habe auch inhaltlich Bedenken. Wir werden sehen, was das weitere Verfahren bringt. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
