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Martin Haller

SPD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Vielen Dank, verehrteste Frau Präsidentin! Gleich am Anfang will ich betonen, dass wir den Gesetzentwurf für problematisch halten. Schon die Ausgangsthese des Entwurfs, wonach es im Fall einer Fraktionsliquidation an klaren Regelungen für Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern fehlen soll, halten wir für nicht zutreffend. Das Fraktionsgesetz regelt nämlich, dass eine Fraktion, die erlischt, ihren Rechtsstatus verliert. Ebenso ist klar geregelt, dass in diesen Fällen eine sogenannte Liquidation der Fraktion stattfindet. Für die Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bedeutet das, dass sie im Fall der Liquidation keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter der Fraktion mehr sind und auch keine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Fraktion mehr sein können, weil die Fraktion schließlich erloschen ist und nicht mehr existiert. Mit dieser Erkenntnis, dieser grundlegenden Erkenntnis stellt sich für den vorliegenden Gesetzentwurf dann aber folgendes Problem: Wenn es die Fraktion nicht mehr gibt, können zwangsläufig auch keine Fraktionsaufgaben mehr bestehen, die vom bisherigen Personal zu erledigen wären. Die entscheidende Frage also lautet: Was rechtfertigt, Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern weiter ihr Gehalt zu bezahlen, obwohl sie keine Leistungen mehr für die Fraktion, die schließlich gar nicht mehr existiert, erbringen können? Die vorgesehene Regelung, wonach die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Fraktion im Rahmen der Liquidation Vorrang vor allen weiteren Gläubigeransprüchen genießen sollen, mag auf den ersten Blick – das kann ich verstehen – schützend wirken. Das dahinter stehende Anliegen der Gruppe FREIE WÄHLER, Fraktionsmitarbeitende im Fall des Erlöschens der Fraktion vor einer fristlosen Kündigung zu bewahren, ist wie gesagt durchaus nachvollziehbar, unter dem Bereich Fürsorgepflicht sicherlich wichtig und in Teilen auch richtig. Die vorgesehene Regelung stellt jedoch eine erhebliche Abweichung vom geltenden Zivilrecht dar und gefährdet die Gleichbehandlung aller Gläubiger im Liquidations- bzw. Insolvenzfall. Die Möglichkeit einer nachträglichen staatlichen Mittelzuweisung zur Deckung einzelner Forderungen wie Gehälter von Mitarbeitern könnte eine ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Gläubiger darstellen. Ein solcher Vorrang birgt zudem das Risiko, politisch motivierte Sonderregelungen zu etablieren, die nicht zuletzt zu Intransparenz und Ungleichbehandlung führen können. Noch einmal, verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich ist das Anliegen des Entwurfs nachvollziehbar, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unverschuldet und unvorbereitet von jetzt auf gleich ihren Arbeitgeber und ihr Gehalt verlieren und dann auf Arbeitslosengeld angewiesen sind – so war das bei den FREIEN WÄHLERN der Fall – unterstützen will. Das ist alles legitim. Klar ist aber auch, ein solcher Weg muss juristisch möglich sein, und hier sehe ich ein massives juristisches Problem. Die Zweckbindung der Fraktionsfinanzierung – diese ist nun mal verfassungsrechtlich vorgegeben, das ist nichts, was wir jetzt einfach mit einem Federstrich ändern könnten – ist verfassungsrechtlich vorgegeben, die können wir nicht einfach außer Kraft setzen. Gerade hier zeigt sich nämlich auch, eine Fraktion ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen, sondern sie ist eine Untergliederung des Parlaments, die – das ist an der Stelle das Maßgebliche – staatlich mit Steuermitteln finanziert ist. Es ist richtig, dass wir in Brandenburg ein Fraktionsgesetz haben – dort haben sie das gemacht, ich will allerdings betonen, als einziges Bundesland haben sie das gemacht –, das Regelungen zur Auszahlung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsieht. Vor diesem Hintergrund möchte ich anregen, dass wir zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir auch im Ausschuss beraten, zunächst ein Rechtsgutachten über unseren Wissenschaftlichen Dienst einholen und dann die Dinge weiter miteinander besprechen. Ich glaube, dann haben wir alle miteinander auch eine rechtliche, eine verfassungsrechtliche Einordnung, auf der man die Dinge, die uns jetzt vorliegen, nochmals näher bewerten kann. Aber wie gesagt, es war uns wichtig, die Bedenken, die wir jetzt schon sehen, heute in der Debatte schon einmal zu artikulieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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