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Ralf Schönborn

AfD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sehr deutlich sagen, der vorliegende Gesetzentwurf zum Landesjagdgesetz ist inakzeptabel und unverschämt; (Beifall der AfD) denn er ist voller Misstrauen, Versuchen der Belehrung und Entmündigung gegenüber der rheinland-pfälzischen Jägerschaft. Hier sollen bewährte Verfahren, aufgebaute Strukturen vor dem Hintergrund grüner Ideologie begraben werden. Der Tierschutz soll durch erbarmungslose Abschüsse massiv geschwächt (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und die gesamte Jagd der Doktrin des vermeintlichen Klimaschutzes untergeordnet werden. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Ministerin, jeder Praktiker wird Ihnen zurufen, dass dieser Entwurf keinen Kompromiss darstellt, sondern das Waldmanagement unverhältnismäßig stark gegenüber dem eigentlichen Verantwortungsbereich der Jägerschaft gewichtet wird. Meine Damen und Herren, wer den Beitrag der Jägerschaft in Rheinland-Pfalz kleinredet – das tut die Landesregierung mit diesem Gesetzesvorhaben zweifelsohne –, (Abg. Marco Weber, FDP: Nennen Sie einmal Beispiele!) verkennt, dass die Sachkenntnis der Jäger gerade auch im Waldbau unverzichtbar ist. (Abg. Marco Weber, FDP: Nennen Sie einmal Beispiele!) Unsere Jäger bleiben hier systemrelevante Partner. Es wäre ein schwerwiegender politischer Fehler, die ganze Branche so gegen sich aufzubringen. (Beifall bei der AfD) Schon die Vorgehensweise ist eine Frechheit. Das wurde eben angesprochen; denn wenn das Umweltministerium an einem sachorientierten Austausch interessiert wäre, wäre der Entwurf dem Landtag schon wesentlich früher zugeleitet worden. Deshalb verfestigt sich doch hier der Eindruck, dass dieses grüne Landesjagdgesetz ohne Sinn und Verstand jetzt noch zwingend auf die Schnelle durchgedrückt werden soll, am besten noch vor der Sommerpause. Oder was soll jetzt dieser plötzlich anberaumte Termin morgen? Meine Damen und Herren, schauen wir tiefer in den Gesetzentwurf, können wir als AfD-Fraktion insbesondere die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht als positiven Punkt nennen. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!) Mit diesem Schritt geht eine sehr positive Signalwirkung einher. Dennoch möchte ich an dieser Stelle meinen Appell erneuern, dass die Hürden zur Entnahme von schadenstiftenden Wölfen auch künftig weiter abgesenkt werden müssen. Meine Damen und Herren, doch anstatt die Kompetenzen der Jäger zu nutzen und ebenso die Entscheidungsgewalt wenn möglich regional am Ort der Expertise zu belassen, werden das Umweltministerium und die Zentralstelle der Forstverwaltung als obere Jagdbehörde ermächtigt, nahezu alle wichtigen Bereiche des Jagdwesens per Verordnung zu regeln. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Falsch ist es in diesem Zusammenhang ebenfalls, bei einer – Zitat – „erheblichen Gefährdung“ des Walds, wie es heißt, einen bindenden Mindestabschussplan durch die zuständige Behörde festsetzen zu lassen. Landesweite Behörden haben für die tatsächlichen Begebenheiten vor Ort gar keinen vollumfänglichen Einblick. Auch die Androhung von Zwangsmaßnahmen in dem Zusammenhang lässt Böses über die geplante Arbeitsteilung aus Sicht des Ministeriums erahnen. Meine Damen und Herren, eine klare Trennung zwischen Jagd- und Forstwirtschaft, die für eine optimale Erfüllung der Aufgaben der verschiedenen Interessengruppen nötig wäre, wird so jedenfalls nicht mehr möglich sein. Gleichzeitig verfehlt ein Jagdgesetz, das die Hege unter Federführung der Jäger nicht mehr ausreichend im Blick hat, seinen eigentlichen Zweck. Entgegen dem grünen Vorsatz „Wald vor Wild“ setzt sich meine AfD-Fraktion für ein fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern ein. Auch wir erkennen die Bedeutung klimastabiler Wälder an. Das geht aber eben nur gemeinsam und nicht gegeneinander. Insofern ist es für uns auch aus Perspektive des Tierschutzes völlig unverständlich, dass die private Jägerschaft in Rheinland-Pfalz mittels dieses Gesetzes durch behördlichen Druck zu immer höheren Abschüssen gezwungen werden soll. Dabei muss das Umweltministerium doch erst seit Kurzem aufgrund einer Kleinen Anfrage zugeben, dass im Jagdjahr 2023/2024 die höchsten jemals erzielten Streckenergebnisse beim Dam-, Muffel- und Rehwild erreicht wurden. Beim Rehwild wurde hier sogar die 100.000er-Marke in der letzten Saison deutlich überschritten. Doch es soll noch mehr sein. Ein Beispiel hierfür ist das Muffelwild, das in Anhang 3 der Berner Konvention als geschützte Art geführt ist, nun aber außerhalb von sogenannten Duldungsgebieten gnadenlos erlegt werden soll. (Glocke der Präsidentin) Mich macht das sprachlos. Das zeigt, von den ehemaligen Kernüberzeugungen der Grünen, zu denen auch der Artenschutz gehörte, ist nicht mehr viel übriggeblieben. Meine Damen und Herren, aus den genannten beispielhaften Gründen fordern wir die Landesregierung und insbesondere Umweltministerin Eder auf (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum Schluss –: Tun Sie unseren verdienstvollen und verlässlichen Jägern, den Wildtieren, dem gesellschaftlichen Engagement sowie der branchenübergreifenden Zusammenarbeit und auch sich selbst einen Gefallen und ziehen Sie diesen nicht sachgerechten (Glocke der Präsidentin) und vollständig unbrauchbaren Gesetzentwurf zurück. Vielen Dank.

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