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Dr. Oliver Kusch

SPD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Wir befassen uns heute mit dem Landesgesetz zur Änderung des Krebsregisters und des Privatschulgesetzes, wie schon ausgeführt wurde. Diese Gesetzesänderung wird erforderlich, da eine Umbenennung der gemeinnützigen Gesellschaft des Krebsregisters von Krebsregister RLP gGmbH in IDG Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP gGmbH erfolgt. Des Weiteren wird eine Einschränkung der Meldepflicht bei prognostisch ungünstigen, nicht melanotischen Hautkrebsarten aufgehoben. Durch die geplante Änderung wird somit deren vollständige Erfassung geregelt. Das klinische epidemiologische Krebsregister ist eine entscheidende Hilfe im Kampf gegen den Krebs, da es systematisch die Daten zu Diagnosen, Therapien und Krankheitsverläufen sammelt. Dadurch werden auch die vorgegebenen Mindeststandards bei Qualität und Strukturen im klinischen Krebsregister und deren Daten garantiert. Das ist ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten. Bei den Änderungen im Privatschulgesetz handelt es sich um eine Systemumstellung bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Privatschulfinanzierung, was der finanziellen Neutralität im Vergleich zu staatlichen Lehrkräften dient. Somit ist auch das sinnvoll. Beide Vorhaben werden von der SPD-Fraktion unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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