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Markus Kropfreiter

SPD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisschen aus dem Konzept, aber wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Neufassung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Schriftgut der Justiz, um das mal ein bisschen formell zu sagen. Seit geraumer Zeit gelten bundesrechtlich einheitliche Vorgaben zur Aufbewahrung und Speicherung der Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, geregelt im Justizaktenaufbewahrungsgesetz des Bundes und der darauf basierenden Justizaktenaufbewahrungsverordnung. Diese Bundesregelungen gelten unmittelbar auch bei uns in Rheinland-Pfalz und überall dort, wo sie anwendbar sind. Das ist besonders im Bereich der Rechtssachen der Fall. Damit ergibt sich ein klarer Vorrang des Bundesrechts nach dem Grundgesetz. Das bedeutet konkret, unser bisheriges Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz ist in großen Teilen obsolet geworden, insbesondere dort, wo es Regelungen zu Rechtssachen enthält, die auf Bundesebene abschließend geregelt sind. Dennoch existieren diese landesrechtlichen Vorschriften weiterhin und haben einfach zu Unsicherheiten in der Praxis geführt. Wie es Kollege Baldauf schon gesagt hat, ist es rein ordnungspolitisch. Es wird einfach ein neues Gesetz gemacht mit drei Paragrafen, um das ganze Thema zu vereinfachen. Wir werden das wie immer konstruktiv begleiten im Ausschuss, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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