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Dr. Bernhard Alscher

fraktionslos 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um einmal aus der Praxis etwas zu sagen und den Fokus auf § 65 zu legen. Das eine ist, die Rahmenbedingung für das Bauen zu ändern, aber das andere ist auch: Wie geht die Bürokratie mit diesen Themen um? § 65 sagt, dass der Bauantrag innerhalb von zehn Tagen zu prüfen ist. Er muss auf Vollständigkeit geprüft werden. Andere Behörden und Stellen müssen beteiligt und sachverständige Personen unter Umständen hinzugezogen werden. Es sollte eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben. Das findet in der Regelmäßigkeit nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in Deutschland nicht statt. Es kann nicht sein, dass ich als ehemaliger Bürgermeister oder als Bürgermeister mit Architekten zu Landräten renne, nicht nur in einem Kreis, sondern in mehreren Kreisen, und versuche, Bauanträge voranzutreiben. Das steht jetzt so in der Bauordnung, aber es sind keine Sanktionen, die dazu führen, das zu beschleunigen. Dort, denke ich, müssten wir das ansetzen; denn diese Verzögerungen tragen zur Kostensteigerung bei. Auch dort sollte man also ansetzen und nicht nur die baulichen Rahmenbedingungen als solche verändern. Danke schön. (Beifall des Abg. Dr. Herbert Drumm, fraktionslos)

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