Martin Louis Schmidt
Herr Präsident, werte Kollegen! Die fraktionsfreien Abgeordneten der Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ sind ganz klar der Meinung, dass landwirtschaftliche Flächen vorrangig der Nahrungsmittelproduktion dienen sollen und die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung gerade in diesem Bereich ein sehr hohes Gut ist. Der zunehmende Flächenverbrauch durch Infrastrukturprojekte und Wohnungsbau, durch Gewerbeflächen inklusive FreiflächenPhotovoltaikanlage n und durch naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Treibstoff- und Energieproduktion ist vor diesem Hintergrund als problematisch einzustufen. Die AfD-Fraktion fordert nun in Titel und Text ihres Antrags, dass die Landesregierung – ich zitiere – „Ausschlusskriterien dahin gehend festlegen soll, dass die Errichtung von PVFreiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Rheinland-Pfalz gänzlich untersagt wird“. Dabei stellt sich allerdings die Frage, welche Kriterien außerhalb der Definition von landwirtschaftlicher Nutzfläche eine Rolle spielen sollen. Eine Idee dazu erhält man in den ausformulierten Forderungen in Teil 2 des Antrags, in denen die AfD-Fraktion mehr oder weniger alle PhotovoltaikFreiflächenanlagen abseits von Dachflächen ins Visier nimmt und den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen mit Fragen des Naturschutzes, Klimaschutzes, Emissionsschutzes und potenziell auch Gesundheitsschutzes vermengt. Der Antrag ist aus unserer Sicht unstrukturiert und zu wenig zielgenau. Es wäre handwerklich gesehen geschickter gewesen, die Forderung nach einem Verbot von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen vom Rest der anderen Forderungen zu trennen und besser auszuarbeiten. Doch selbst dann stellte sich die Frage, warum gerade die AfD-Fraktion ein solches absolutes Verbot fordert, spricht sie sich doch ansonsten aus guten Gründen gegen sogenannte Verbotsparteien, Verbotspolitik und für den Schutz des persönlichen Eigentums und der Entscheidungsfreiheit der Landwirte, Flächeneigentümer und Bürger aus. Da passt etwas nicht zusammen, liebe Kollegen. Als Gruppe „Drei Farben“ stehen wir konsequent sowohl für das Recht auf Eigentum ein (Heiterkeit und Zurufe aus dem Hause – Zurufe von SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gibt es nicht! Die „Drei Farben“ gibt es nicht!) als auch für die freie unternehmerische Entscheidung. (Weitere Zurufe aus dem Hause) Ebenso nachdrücklich lehnen wir eine ideologiegetriebene und vor allem durch Subventionen finanzierte Energiepolitik ab, wie sie gerade bei der regierungsamtlichen Förderung sogenannter regenerativer Energien, also auch der Photovoltaik, gang und gäbe ist, und das nicht selten ohne Rücksicht auf die Gesetze der Marktwirtschaft, die Versorgungssicherheit, die Tragfähigkeit der Netze und insbesondere die Stromkosten für unsere Steuerzahler und die von Existenzängsten geplagte deutsche Wirtschaft. (Unruhe im Hause) Agri-PV-Anlagen sind aktuell über das EEG 2023 grundsätzlich auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig. Ausgenommen sind lediglich Naturschutzgebiete und Moorböden. Im Sinne einer marktwirtschaftlich orientierten Politik wäre darüber nachzudenken, ob es überhaupt eine Förderung von Photovoltaikanlagen geben sollte. Wenn Technologie wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig ist, darf sie nicht dauerhaft künstlich am Leben gehalten werden. (Beifall eines fraktionslosen Abgeordneten) Ausschlusskriterien im Hinblick auf Schutzgebiete können in jedem Fall durchaus richtig sein und müssen dann Vorrang vor allen anderen öffentlichen Interessen besitzen. Dem vorliegenden Antrag können wir aus den genannten Gründen allerdings nicht zustimmen. Vielen Dank.
