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Michael Frisch

fraktionslos 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was die CDU hier vorschlägt, ist nichts anderes als ein Akt der Notwehr verzweifelter Kommunen. Defizitäre Haushalte, neue Schuldenaufnahme, verweigerte Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörde, drohende Handlungsunfähigkeit: Das ist zurzeit die Realität vieler Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Die Ursachen für diese Lage sind bekannt. Ständig wachsende Kosten insbesondere im Sozialbereich und eine damit nicht Schritt haltende Finanzausstattung durch das Land haben nach einer vorübergehenden Phase der Konsolidierung dazu geführt, dass viele Kommunen wieder am Rand des finanziellen Kollaps stehen. Bereits die Erfüllung der ihnen übertragenen Pflichtaufgaben frisst die Einnahmen weitgehend auf. Freiwillige Leistungen für eine höhere Lebensqualität der Menschen sind kaum noch möglich. Über jeder Ausgabe schwebt das Damoklesschwert der Aufsichtsbehörde, den ohnehin gebeutelten Bürgern drohen weitere Steuererhöhungen. Am Ende werden die Freiräume unserer Kommunen immer mehr beschnitten. Kommunale Selbstverwaltung fi ndet immer weniger statt. Was das auch für die Demokratie bedeutet, darüber haben wir hier schon häufig gesprochen. Wer den Staat zunehmend nur noch als Steuereintreiber erlebt, der trotz permanent wachsender Einnahmen nicht mehr in der Lage ist, seine Kernaufgaben zu erfüllen, verliert irgendwann das Vertrauen in diesen Staat und wendet sich denen zu, die mit oberflächlichen Parolen die schnelle Lösung aller Probleme versprechen. Meine Damen und Herren, die von der CDU-Fraktion geforderte Aussetzung der Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten ist vor diesem Hintergrund im wahrsten Sinne des Wortes notwendig. Sie ist ein Ausweg aus der verzweifelten Situation, in der sich zahlreiche Kommunen befinden, die einzige Option, um drohende Zahlungsunfähigkeit und monatelangen Stillstand zu verhindern. Gleichzeitig jedoch ist dies keine nachhaltige Lösung; denn was wären die Folgen einer solchen Regelung? – Dass die CDU darauf verweist, die Aufsicht der übergeordneten Behörden bleibe über die weiterhin geltenden Vorschriften zur Haushaltsführung und Kreditaufnahme gewahrt, ist angesichts der Wirklichkeit kaum mehr als ein frommer Wunsch. Mit Sicherheit würden sich viele Städte und Gemeinden erneut verschulden, um handlungsfähig zu sein und zumindest die nötigsten Ausgaben zu finanzieren. Die gerade erst gestoppte Schuldenspirale würde so wieder in Gang gesetzt. Die vom Land auf den Weg gebrachte Entschuldung wäre innerhalb weniger Jahre obsolet. Die Bereitschaft jeder neuen Bundesregierung, Milliarden in ein kommunales Fass ohne Boden zu stecken, dürfte gegen Null tendieren. Meine Damen und Herren, wir haben die Wahl zwischen Skylla und Charybdis. Entweder es kommt flächendeckend zu versagten Haushaltsgenehmigungen und in der Folge zu massiven Steuererhöhungen, oder unsere Kommunen werden sich, befreit von der aufsichtsbehördlichen Genehmigungspflicht, erneut verschulden. Um diesen gordischen Knoten zu zerschlagen, gibt es nur eine Option. Wir müssen die Finanzierung unserer Städte und Gemeinden strukturell und nachhaltig sicherstellen. Vorschläge dazu hat es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben. Alle wurden von der Ampelregierung abgelehnt. Stattdessen gab es mehr, aber nicht genug Geld im KFA und punktuelle Förderungen für politisch erwünschte Ziele, die nicht geeignet waren, das Übel an der Wurzel zu packen. Meine Damen und Herren, die fraktionsfreien Abgeordneten der „Drei Farben – mehr Freiheit!“ werden dem Antrag der CDU zustimmen: nicht weil wir davon überzeugt wären, dass damit die Probleme unserer Kommunen langfristig gelöst würden, sondern weil es angesichts einer sich seit Jahren verweigernden Landesregierung kurzfristig keinen anderen Weg aus der Not heraus gibt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit oder auch nicht. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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