Pia Schellhammer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Die finanzielle Lage der Kommunen ist ein wichtiges Thema. Deswegen sprechen wir sehr h äufig darüber. Diese Landesregierung hat sehr viele Maßnahmen ergriffen. Wir nehmen es sehr ernst, wenn bundesweit aus den Kommunen die Rückmeldung kommt, dass die finanzielle Entwicklung besorgniserregend ist. Ich sage, die Betonung lieg auf bundesweite Entwicklung. Unsere Kommunen haben keine Lösung verdient, wie sie mit diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Als er eingereicht wurde, habe ich ihn zweimal anschauen müssen und mich gefragt, meinen die das wirklich ernst, was die CDU da vorschlägt. Das ist ein sehr absurder Vorschlag. (Beifall des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich könnte sagen, das ist ein Wahlkampfmanöver, aber selbst für Wahlkampf ist dieses Manöver zu unterkomplex. Dieser Gesetzentwurf ist sehr kurz, aber nicht prägnant, sondern gefährlich simpel. Ich möchte Ihnen das begründen. Er erleichtert den Kommunen eine unbegrenzte Kassenkreditaufnahme ohne klare Leitplanken, ohne Genehmigungsvorbehalt. Das ist ein Freibrief für Schulden, ein Konto mit unendlichem Dispo. Der Applaus aus den Kommunen ist Ihnen möglicherweise sicher. Was sagen Wirtschaftswissenschaftler:innen? Was sagt der Landesrechnungshof, den Sie gerne an dieser Stelle zitieren? – Es ist nicht konsequent, welche Politik Sie vorschlagen. Der Landesrechnungshof warnt eindringlich davor. Eine unkontrollierte Liquiditätskreditaufnahme stelle ein enormes finanzielles Risiko dar. Er fordert eine Genehmigungspflicht, damit Haushaltsdisziplin keine bloße Absichtserklärung bleibt, sondern gelebte Praxis ist. Daran wollen wir in Rheinland-Pfalz weiter festhalten. Im Jahr 2023 haben wir gemeinsam einen historischen Kompromiss beschlossen, nämlich, das Land übernimmt die Hälfte der kommunalen Altschulden. Ich muss ganz ehrlich sagen, seit 2015 begleite ich das Thema „Kommunalfinanzen“ in diesem Landtag. Ich hätte nicht gedacht, dass wir so weit kommen, dass wir diesen Schritt gemeinsam gehen können. Er war historisch. Im Gegenzug dazu, dass wir die Altschulden übernehmen, haben sich die Kommunen verpflichtet, Tilgungsregelungen für Kassenkredite einzuhalten. Der Genehmigungsvorbehalt für Liquiditätskredite wurde in die Gemeindeordnung aufgenommen. Da ist er wichtig, und er muss dort bleiben. Dieser Pakt war ein gemeinsamer Kraftakt. Wir wissen, was dies den Kommunen abverlangt, die finanziell nicht gut aufgestellt sind. Das wissen wir, aber dieser Pakt hat über Fraktionsgrenzen hinweg Zustimmung erfahren. Wir Demokrat:innen in diesem Landtag haben ihn verabschiedet. Schauen wir uns an, dass diese Art von Kompromiss kein rheinland-pfälzisches Alleinstellungsmerkmal ist. In Hessen, übrigens ein CDU-Ministerium, wurde eine ähnliche Vereinbarung geschlossen. Dasselbe gilt für NordrheinWestfalen. Überall gibt es bei dem Umgang mit den Liquiditätskrediten klare Regeln. Ich muss ganz ehrlich sagen, wir hoffen darauf, dass der Bund selbst eine Altschuldenregelung vorlegt. Anscheinend ist das nicht mehr in ihrem Forderungskatalog enthalten. Das zeigt dieses Gesetz. Wenn Sie von der Begrenzung der Liquiditätskredite abrücken wollen, ist im Umkehrschluss offensichtlich, dass wir nicht mehr unsere Hausaufgaben machen wollen, damit wir für eine Bundesregelung der Altschulden die Grundlage haben. Wir brauchen aber die Altschuldenregelung auf Bundesebene. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf fahrlässig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir nehmen die finanzielle Situation unserer Kommunen ernst. Deswegen sind wir bestimmte Schritte gemeinsam gegangen und haben über der Bedarfsermittlung im KFA im letzten Doppelhaushalt Mittel zugeführt. Wir wollen nicht, dass wir Kommunen haben, die nicht mehr in die Zukunft investieren können. Über das Thema „Zukunftsinvestitionen“ haben wir schon bei einem anderen Punkt gesprochen. Da müssen wir mehr Geld in die Hand nehmen. Wir müssen ernst nehmen, dass uns die finanzielle Situation der Kommunen bundesweit Sorgen macht. Deswegen gibt es die Diskussion der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, zum Beispiel über Umsatzsteuerpunkte, weil sich die Kosten entsprechend entwickeln. Wir brauchen die Altschuldenregelung auf Bundesebene, wie ich schon erwähnt habe. Meine Fraktion wird diese fahrlässige Initiative der CDU nicht unterstützen. Wir wollen, dass Städte und Dörfer auf finanziell soliden Beinen stehen, aber nicht mit kurzfristigen Versprechen, die langfristig Risiken schaffen. Verantwortung bedeutet nicht nur, an den kurzfristigen Beifall von heute zu denken, sondern an die Stabilität von morgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wer Politik aber nur vereinfacht, macht sie nicht besser. Dieser Weg ist gefährlich. Ihr Vorschlag ist deswegen nicht tauglich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
