Dr. Oliver Kusch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir beraten heute das Landesgesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Das Land Rheinland-Pfalz ist bereits im Jahr 2016 dem oben genannten Abkommen beigetreten. Da nun ein neues Abkommen geschlossen wurde, welches das alte ersetzt, wird die Zustimmung des Landtags erforderlich. In dieser Akademie, der mittlerweile die meisten Bundesländer angehören, werden im öffentlichen Gesundheitswesen angesiedelte Berufe aus- und weitergebildet. Für Kommunen, deren Bundesland Mitglied der Akademie ist, sind die meisten Lehrgänge kostenfrei. Nehmen wir als Beispiel den Beruf des Hygienekontrolleurs, der vor allem in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelthygiene, sonstige Hygiene in Krankenhäusern und Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist. Die Ausbildungsbehörde für diese Berufsgruppe ist der Kreis. Dieser entsendet sie oder ihn in die Akademie. Ist das Land kein Mitglied, muss der Kreis für diese Weiterbildung 12.600 Euro bezahlen. Es ist klar ersichtlich, dass die rheinland-pfälzische Beteiligung als Trägerland in der Akademie eine sehr sinnvolle Sache ist. Daher kann ich nur für eine breite Zustimmung werben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
