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Michael Frisch

fraktionslos 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ehemaliges Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe erlaube ich mir einen kurzen Hinweis. Frau Bätzing-Lichtenthäler hat in der Presse gesagt, Alarm- und Einsatzpläne würden jetzt schrittweise Pflicht für die Kommunen, und dies werde auch kontrolliert. – Das kann man so nicht stehen lassen; denn solche Pläne waren schon seit 1981 verpflichtend. Sie wurden allerdings in vielen Landkreisen einfach nicht aufgestellt, so auch im Landkreis Ahrweiler, mit verheerenden Folgen bei der Flut. Gleichzeitig hat die Landesregierung nie kontrolliert, ob es diese Pläne auch wirklich gibt. In Ahrweiler wusste die SGD aufgrund ihrer Teilnahme an Workshops im Rahmen der Hochwasserpartnerschaft von diesem Defizit und ist nicht eingeschritten, obwohl sie als Rechtsaufsicht dazu verpflichtet gewesen wäre. So richtig es ist, dass man jetzt klare Regelungen schafft, so sehr gehört es auch zur Wahrheit, dass hier in der Vergangenheit im Verantwortungsbereich der Landesregierung vieles schiefgelaufen ist. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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