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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: „Üben, üben, üben“ ist das Mantra. Ich bin sehr froh, dass wir heute über das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz in erster Lesung sprechen können. Ich glaube, wir alle haben lange in unterschiedlichen Funktionen darauf hingearbeitet. Meine Eindrücke aus dem Untersuchungsausschuss, die Enquete-Kommission, die sehr fleißig daran gearbeitet hat, gute Vorschläge zu machen, und all das findet sich jetzt in diesem Entwurf. Ich bin sehr froh, dass wir heute darüber sprechen können. Ich bin auch sehr froh, dass viele Punkte, die wir in der Enquete-Kommission besprochen haben, bereits in dem Gesetzentwurf enthalten sind, nämlich beispielsweise – Herr Minister, Sie haben es gesagt – die Regelung über die Begrifflichkeiten im Katastrophenfall. Katastrophenfall, Großschadensereignis oder Katastrophenvoralarm: Das hört sich nach kleinlichen Definitionen im Gesetz an, aber die haben ganz große Auswirkungen; denn das Land hat künftig genau bei diesen Punkten die Möglichkeit, im Großschadensereignis die Gesamtleitung zu übernehmen – dafür braucht man diese Definitionen – oder diese eben kommunalen Aufgabenträgern zuzuweisen. Mit der Gesamtleitung einher gehen dann aber auch – auch das war Teil der Diskussionen in den vergangenen Jahren – die Warnung und die Information der Bevölkerung mit konkreten Verhaltensweisen. Grundsätzlich – auch das haben wir schon gehört – bleibt die kommunale Verantwortung im Katastrophenschutz bei den kommunalen Behörden bestehen. Sie wird aber strukturell aufgewertet. Im System des Katastrophenschutzes sind die BKI neben den politisch Verantwortlichen die zentralen Räder, die zum Gelingen eines Einsatzes beitragen. Die sukzessive Einführung von hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren auf Kreisebene ist Teil der Stärkung dieser kommunalen Struktur. Wir, auch ich selbst, haben im Untersuchungsausschuss eindrücklich miterlebt, wie wichtig diese Installation der Hauptamtlichkeit bei den BKI ist. Schließlich – das halte ich für besonders wichtig – werden alle kommunalen Aufgabenträger dazu verpflichtet, abgestimmte Alarm- und Einsatzplanungen durchzuführen, regelmäßig fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Damit einher gehen Konzepte zur Warnung und Information der Bevölkerung. Wo vor Ort in den Kommunen Risiken und Gefährdungspotenziale identifiziert werden, muss bei der Ausrüstung und Ausstattung der Einheiten eine entsprechende Antwort gefunden werden. Genau deswegen werden folgerichtig auch verpflichtende Bedarfs- und Entwicklungsplanungen vorzulegen sein. Wie von den kommunalen Spitzen gefordert, ist an der Stelle eine landeseinheitliche und in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband erstellte Empfehlung sehr sinnvoll. Viele große, gute Punkte haben wir in diesem Gesetz. Ich glaube, wenn wir das Gesetz dann auch so umsetzen und mitfinanzieren, werden die Kommunen im Katastrophenschutz deutlich gestärkt. Der Katastrophenschutz hört nicht heute auf. Wir müssen in Zukunft den Katastrophenschutz weiterentwickeln, weil wir wissen, wie sich der Bevölkerungsschutz, weil wir wissen, wie sich die Bedrohungslage auch durch Krisen – sei es Klimaschutz, seien es andere Krisen – immer weiterentwickeln kann. Daher müssen wir auch – das ist ein wichtiger Teil, der nicht in diesem Gesetz stattfindet, den wir aber immer wahrnehmen müssen – die Bevölkerung sensibilisieren. Wir müssen Schülerinnen und Schülern mitteilen, was es heißt, sich vor Katastrophen zu schützen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, damit sie sich klarmachen, wie man sich am besten vor Katastrophen schützt. Im Endergebnis kann ich sagen: Dem Katastrophenschutz wird durch dieses Gesetz ein umfassendes Update gegeben. Ich freue mich auf die Ausschussberatung und bin gespannt, ob wir noch den einen oder anderen Punkt haben. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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