Dr. Helmut Martin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Kollegen Wink will ich doch eines klarstellen. Ich frage mich wirklich, wie man auf die Idee kommt, dass die CDU Bürokratieabbau verhindern wollen würde. Das ist so absurd, nachdem wir nicht nur gestern genau erklärt haben, was wir alles in unserem Gesamtkonzept für den Bürokratieabbau fordern, und auch heute in meiner Rede ganz deutlich gemacht haben, dass wir bereit sind für diese Befristung, um diese Zeit zu nutzen, dann wirklich an die Wurzel des Problems zu gehen und nicht nur am Symptom herumzukurieren, wie Sie das machen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER, und Dr. Herbert Drumm, fraktionslos) Wir haben doch eben gesagt, lass uns die Zeit nutzen, das Vergaberecht schlanker zu machen. Da gibt es Möglichkeiten. Nur, in Ihrer ganzen Rede – das finde ich bemerkenswert für einen Vertreter der FDP – ist nicht ein einziges Wort dazu gekommen, warum es denn die Regelung im Mittelstandsförderungsgesetz bisher gibt. Was ist der Preis, den man zahlt, wenn man die GU-Vergabe erleichtert? Noch etwas muss ich klarstellen, weil Sie so tun, als bliebe es beim Losgrundsatz. Meine Damen und Herren, wenn der Gesetzgeber selbst sagt, die GU-Vergabe ist aus sachlichem Grund möglich: Jeder Jurist weiß, ein sachlicher Grund ist die niedrigste Schwelle, die lediglich dazu dient, dass Willkür ausgeschlossen wird. In Ihrem Gesetz steht jetzt also, Generalunternehmer ist möglich, wenn Willkür nicht gegeben. Dann sagen Sie, es bliebe beim Einzellosprinzip. Das stimmt einfach nicht; denn das wäre ein Widerspruch in sich, wenn der Gesetzgeber sagt, GU-Vergabe geht, solange es nicht willkürlich ist, und deswegen stimmt es einfach nicht, wie Sie es hier darstellen. Noch etwas: Sie müssen einmal auf die Menge der überhaupt GU-tauglichen Aufträge schauen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Da ist es ganz klar. Wenn es um diese Bauvorhaben, die überhaupt dafür geeignet sind, geht, dann soll mir einmal einer erklären, warum, wenn die ganzen Vorteile, die Sie schildern, zutreffen, dann noch eine Einzellosvergabe gemacht werden soll. Die wird es weiter geben – so meinen es auch die Kommunen – für die Aufträge, die gar nicht GU-tauglich sind – Reparaturen, kleinere Sachen –, aber für die lukrativen, die Neubauaufträge wird natürlich der GU-Auftrag kommen. (Glocke des Präsidenten) Das wollte ich klarstellen. Danke. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)
