Daniel Köbler
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunftsfähigkeit und die Finanzsituation unserer Kommunen sind ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, das sich immer wieder lohnt, hier zu debattieren. Sehr geehrter Herr Kunz, der Antrag der FREIEN WÄHLER wird gleichwohl diesem Anliegen in keiner Weise gerecht. Einen solchen Antrag als eine Gruppierung hier einzubringen, die sich darauf beruft, aus den Kommunen zu stammen, ist der Sache wirklich nicht wert. Sie haben Ihren ersten Punkt schon zurückgenommen, weil Sie gemerkt haben, dass beim Thema „Altschulden“ ein bundesgesetzlicher Vorschlag im Bundestag auf dem Tisch liegt. Natürlich ist es so, die rheinland-pfälzische Landesregierung und das Land sind in Vorleistung getreten, hier die Hälfte der kommunalen Altschulden mit Landesmitteln entsprechend zu übernehmen. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Wir wissen auch, dass das nur dann am Ende funktioniert, wenn der Bund, wie angekündigt, seinen Anteil mit übernimmt. Ich hätte mir gewünscht, statt Ihren Punkt 1 einfach zurückzuziehen, dass Sie vielleicht geschrieben hätten, der Landtag begrüßt diesen Vorstoß auf Bundesebene, (Abg. Markus Stein, SPD: Ja, so ist es!) und er tut alles dafür, dass Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ich bin gespannt, wie die Freien Wähler in Bayern über diese Vorschläge abstimmen werden. (Beifall des Abg. Markus Stein, SPD) Herr Kunz, da müssen Sie einmal Druck machen, (Abg. Markus Stein, SPD: Richtig, Daniel!) dass auch der Freistaat Bayern der Altschuldenregelung des Bundes zustimmt. Zum zweiten Punkt des kommunalen Finanzausgleichs und der Evaluation: Das haben wir hier schon mehrfach diskutiert. Ich glaube, wir müssen es nicht noch einmal von vorne bis hinten diskutieren. Es gab hier eine Mehrheit – das steht so im Gesetz –, dass es 2016 evaluiert wird. Ich will Ihnen zwei Gründe nennen. (Zurufe aus dem Hause: 2026!) – Entschuldigung, 2026. Der erste Grund ist schon angeklungen. Wir haben erst das zweite Haushaltsjahr hinter uns, in dem der neue KFA wirkt. Das zweite Haushaltsjahr 2024 ist noch nicht einmal in den ganzen Kommunen abgeschlossen. Das heißt, wir haben erst Zahlen für ein einziges Haushaltsjahr. Aufgrund der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs spüren sie die volle Wirkung erst nach einem Zyklus von zwei Jahren. Das heißt, erst mit Abschluss der 2025erZahl en sehen sie überhaupt, wie die komplette Wirkung ist, weil sich die Umlagen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz immer auf zwei Jahre vorher beziehen. Das heißt, es ergibt systemlogisch Sinn, erst nach drei Haushaltsjahren vollständig zu evaluieren. Das haben wir hier so beschlossen. Es wäre jetzt ohnehin viel zu spät; denn wenn sie jetzt anfangen, kommen sie auch nicht viel früher dabei heraus. Zumindest kommt es nicht früher bei den Kommunen an. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich will Ihnen aber als jemand, der den größten kommunalen Haushalt in Rheinland-Pfalz, nämlich den der Landeshauptstadt Mainz und dessen Entwicklung ganz gut kennt, sagen, dass ich prophezeie, würden sie 2025 die Abschlüsse evaluieren, was heißt, die 2025erAbschlüsse kommen gar nicht mit herein, dann würde es für die Kommunen schlechter aussehen, als wenn sie 2026 evaluieren, weil wir absehbar bei der Aufstellung der Haushalte aufgrund der starken Entwicklung bei den Sozialausgaben vermutlich 2 025 schwierigere Zahlen für die Kommunen sehen werden als in den Jahren zuvor. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Deswegen ist die zentrale Aufgabe neben den Altschulden, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund und mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Frage des Handlings und des Ausgleichs der Sozialausgaben unterhalten. Das wären zielgenaue Reformen. Das hätte ich hier von Ihnen erwartet; denn das ist die Herausforderung, vor der im Moment vor allem die städtischen und die Kreishaushalte stehen. Das heißt, zielgenau die Probleme der Kommunen angehen und hier nicht nur lapidar irgendwie Krokodilstränen weinen, um dann zwei, drei Punkte, die den Kommunen nichts bringen, zu beantragen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
