Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der CDU gibt uns einen guten Überblick über das Thema „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz“. Das betrifft sowohl die Prävention als auch die Intervention. Die Große Anfrage zeigt noch einmal, was bekannt ist: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen passiert überall, wo sie sich aufhalten. Das ist Fakt. Fakt ist auch, wir tun etwas dagegen. Bevor ich auf Details zu der Großen Anfrage eingehe, sage ich zuerst ein paar Worte zum zeitlichen Rahmen. Die Antworten auf die Anfrage sind inzwischen ungefähr ein halbes Jahr alt. Seitdem ist viel passiert. Ich denke, man kann ohne Übertreiben sagen, dass die ganze Infrastruktur im Land, die sich mit Prävention und Intervention beschäftigt, einer gründlichen Prüfung unterzogen wurde. Die Rede ist hier natürlich vom Pakt gegen sexualisierte Gewalt, der einen riesigen Schritt vorwärts bedeutet. Die Informationen in der Großen Anfrage der CDU sind also nicht wirklich aktuell. Ich finde trotzdem, dass sie aus zweierlei Gründen interessant sind. Zum einen zeigt die Große Anfrage ein ziemlich detailliertes Bild des Status quo des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz vor der Umsetzung des Paktes gegen sexualisierte Gewalt. Zum anderen zeigt die Große Anfrage deutlich, dass wir in Rheinland-Pfalz schon seit vielen, vielen Jahren im Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr engagiert sind. Ein paar Beispiele aus der Großen Anfrage: Seit 1990 fördert die Landesregierung freiwillig Kinderschutzdienste im Land. Kinderschutzdienste sind bundesweit ziemlich einmalige Einrichtungen. Nur wenige Bundesländer haben vergleichbare Strukturen, und sie leisten ganz hervorragende Arbeit bei der Begleitung und Unterstützung von Gewalt betroffener Kinder. Seit 2008 gibt es außerdem das verpflichtende Einladungs- und Erinnerungswesen für die U- und J-Untersuchungen. Hier fällt kaum noch ein junger Mensch aus dem Raster, und bis zum Schuljahr 2028/2029 wird es an allen Schulen im Land Schutzkonzepte geben. An Kitas sind sie übrigens schon flächendeckend eingeführt. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Nein!) – Doch. Auch in der Strafverfolgung ist vieles verbessert worden. Die Personalkapazitäten der Polizei in der Bekämpfung von Kindesmissbrauch wurden zwischen 2019 und 2024 um mehr als 50 % erhöht. Das sind nur einige Beispiele, die in der Antwort der Großen Anfrage enthalten sind, und es gibt noch viele mehr. Soweit zur Ausgangslage. Hier kommt der Pakt gegen sexualisierte Gewalt ins Spiel. Ungefähr 180 Fachkräfte, eine Fachkommission und der erste Landesbetroffenenrat bundesweit haben in einem wirklich umfangreichen Prozess 40 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen sind unheimlich wertvoll; denn sie wurden von Menschen erarbeitet, die sich beruflich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschrieben haben. Mir wurde von Beteiligten immer wieder gespiegelt, dass schon der Prozess ein Riesenerfolg war, weil sich Expertinnen und Experten vernetzt haben, weil das Thema „sexualisierte Gewalt“ ganzheitlich und interdisziplinär betrachtet wurde und weil vorhandene Strukturen unvoreingenommen unter die Lupe genommen wurden. Die Handlungsempfehlungen richten sich an verschiedene Bereiche und sollen dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz noch weiter zu verbessern. Ein Teil der Handlungsempfehlungen bezieht sich auf die Infrastrukturen, die wir schon haben. Diese Strukturen sollen gestärkt und ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen Menschen, die im Kinderschutz tätig sind, noch besser ausgebildet und geschult werden. Ein weiterer Teil der Empfehlungen beschäftigt sich mit Schutzkonzepten, wie sie eingeführt, umgesetzt und immer wieder an die Gegebenheiten angepasst werden können, und natürlich geht es auch um den digitalen Raum, in dem Kinder und Jugendliche immer mehr unterwegs sind. Gleichzeitig sind sie dort aber auch neuen Gefahren ausgesetzt. Die Empfehlungen beschäftigen sich außerdem mit dem Kinderschutz und Kinderrechten in Gerichtsverfahren und nicht zuletzt mit Strategien von Täterinnen und Tätern. Die Handlungsempfehlungen werden nun von den Ministerien geprüft und jedes Ministerium wird schauen, welche konkreten Schritte notwendig sind, um die Empfehlungen umzusetzen. Dazu ein Punkt zu Ihnen, lieber Kollege Wäschenbach: Bei der EAÜ, der sogenannten Fußfessel, haben wir die Empfehlungen umgesetzt. Die Fußfessel kommt. Sie kann unter Zwang angelegt werden. Genau das – da können Sie sich bei Ihrem Kollegen Herber erkundigen – (Zuruf des Abg. Michael Wäschenbach, CDU) haben wir in der Anhörung zum POG bereits besprochen. Daher sind wir dort quasi einen Schritt weiter. In diesem Sinne bin ich mir sicher, dass dabei ein ganzer Strauß an Maßnahmen entstehen wird, der am Ende vor allem eines bewirkt: mehr Schutz für das Wichtigste, das wir haben, unsere Kinder und Jugendlichen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
